Umwandlung - Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft

Chance zur Veränderung

Sie wollen Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?

Die Voraussetzung für die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe im Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist, dass mindestens einer der beiden Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldet ist.

Zur Anmeldung der Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe nutzen Sie bitte unser Formular “Schriftliche Anmeldung der Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft”, welches Sie weiter unten downloaden können.

Diese schriftliche Anmeldung senden Sie uns bitte zu, vollständig ausgefüllt und von beiden Eheschließenden unterschrieben, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen im Original und einfachen Kopien der Ausweisdokumente.

Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer und / oder Ihre E-Mail-Adresse an.

Bei Fragen können Sie selbstverständlich auch Kontakt zu uns aufnehmen.
Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

  • Schriftliche Anmeldung der Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft

    Diese Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: November 2022

  • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

    Diese Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (78.1 kB) - Stand: November 2022

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Welche Unterlagen benötigen wir?

Legen Sie bitte alle Dokumente im Original vor:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    (Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt am Begründungsort Ihrer Lebenspartnerschaft und soll bei Ihrer Vorsprache nicht älter als sechs Monate sein)
    • Hinweis:
      Diese Urkunde braucht nicht beschafft werden, wenn Ihre Begründung der Lebenspartnerschaft nach 2008 in Berlin oder bereits ab 2001 beim Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin erfolgte.
  • Nur wenn Sie keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin haben und/oder eine Auskunftssperre besitzen benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung
  • Beglaubigte Abschrift oder Kopie aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil – erhältlich beim Standesamt an Ihrem Geburtsort, nicht älter als sechs Monate bei Anmeldung
  • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung, sofern einer von Ihnen bei der Beantragung nicht anwesend sein kann
Am Gartenzaum hängt ein Schild mit der Aufschrift" Herzlichen Glückwunsch" und eine Sonnenblume

Können wir noch einmal eine Zeremonie feiern?

Ja. Für die “Umwandlung” Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe können Sie nach der Anmeldung mit dem Standesamt einen für Sie beiden passenden Termin für die Eheschließung (Umwandlungszeremonie) vereinbaren.

Die Entscheidung, ob Sie die erneute Zeremonie groß angehen oder eher als Formalie gestalten, obliegt Ihnen. Beides ist uns willkommen.