Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Eheschließung im Ausland

Ein junges Paar hält einen Globus in den Händen und zeigt darauf

Sollten Sie Deutschland entfliehen wollen für Ihren Ehrentag und evt. den einsamen weißen Sandstrand, das schillernde Las Vegas oder das romantische Italien bevorzugen und Sie sind deutscher Staatsangehöriger, benötigen Sie hierfür ein Ehefähigkeitszeugnis.

Hierfür benötigen Sie ebenfalls Unterlagen von sich UND Ihrem Partner. Den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses finden Sie im folgenden Download.

  • Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis

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    PDF-Dokument (718.1 kB) - Stand: Mai 2025

Aktenordner

Was benötige ich für das jeweilige Land und was muss ich beachten?

auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes finden Sie ausgewählte Zielländer und deren Anforderungen an eine Eheschließung. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen sie als Deutsche/r benötigen, welches Standesamt vor Ort zuständig ist, welches Namensrecht dort gilt, ob Ihre Eheschließung hier in Deutschland anerkannt wird uvm.

Sie haben im Ausland geheiratet?

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und Sie Ihren Familienstand ändern wollen, können Sie mit einer internationalen Heiratsurkunde oder mit dem original der Eheurkunde mit Übersetzung ins Bürgeramt gehen und dort Ihren Familienstand in “verheiratet” ändern lassen.

Wenn Sie ein deutsches Register anlegen wollen, damit Sie auch in Zukunft hier in Deutschland die Möglichkeit haben eine Urkunde zu bestellen und eine deutsche Urkunde den Behörden vorlegen wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung nachbeurkunden. Hierzu rufen Sie uns bitte unter der 030 90277 2372 an und lassen sich beraten, welche Unterlagen hierfür notwendig sind.

  • Antrag auf Nachbeurkundung

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    PDF-Dokument (852.5 kB) - Stand: Mai 2025

Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
  • John-F.-Kennedy-Platz 1, 10825 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90277-2418
  • Homepage
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Eingang nur über Freiherr-vom-Stein-Straße

Hinweise zu Öffnungszeiten

Aufgrund eines Updates am 30.04.2026 sind die Sprechzeiten im Standesamt eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass wir an diesem Tag die Nachmittagssprechstunde lediglich bis 16 Uhr anbieten können.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)
  • S-Bahn

    • S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
  • U-Bahn

    • U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)