Das Bezirkswahlamt bestimmt für jeden Wahlbezirk (Stimmbezirk) ein Wahllokal mit ein oder zwei Wahlräumen, in dem die Wahlhandlung durchgeführt wird.
Für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen sind geeignete Wahllokale von zentraler Bedeutung. Wahllokale sind das Herzstück jeder Wahl: Sie schaffen Orte der Begegnung, der politischen Teilhabe und der demokratischen Mitwirkung.
Um allen Wahlberechtigten in Tempelhof-Schöneberg eine wohnortnahe und barrierefreie Wahl zu ermöglichen, ist das Bezirkswahlamt stetig auf der Suche nach neuen Standorten und dabei auf die freiwillige Unterstützung der Einrichtungen angewiesen.