Für die neue Legislaturperiode werden engagierte Bürger_innen als Patientenfürsprecher_innen für die Kliniken im Bezirk gesucht.
Das Bezirksamt freut sich über Bewerbungen bis zum 29. Oktober 2026.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und des Psychischkrankengesetzes (PsychKG) ist es Aufgabe der Patientenfürsprecher_innen, Patient_innen bei Beschwerden über die medizinische, pflegerische und sonstige Versorgung im Krankenhaus zur Seite zu stehen, deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus bzw. dem Krankenhausträger zu vertreten und möglichst vermittelnd zu klären.
Die Wahl findet durch die Bezirksverordnetenversammlung statt. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Von den Bewerber_innen wird unter anderem Engagement, Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen, selbstbewusstes und konfliktfähiges Auftreten, aktives Zugehen auf die Patient_innen sowie Kenntnisse von Beschwerdewegen erwartet; ebenso die Bereitschaft zur Fortbildung. Erreichbarkeit und regelmäßige Präsenz in den Häusern sind unabdingbar.
Patientenfürsprecher_innen in psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Abteilungen eines Krankenhauses wirken über die in dem Landeskrankenhausgesetz genannten Aufgaben hinaus beratend mit und unterstützen die Krankenhäuser durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge, insbesondere hinsichtlich des therapeutischen Klimas. Sie helfen bei der Eingliederung der Patient_innen nach der Entlassung und bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen.