In die Seniorenvertretung berufen werden können alle Seniorinnen und Senioren, die bis zum 12. März 2027 das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldet sind.
Die Berufungsvorschläge müssen den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Hauptwohnsitzes der oder des zur Berufung Vorgeschlagenen enthalten.
Die Vorschläge sind schriftlich und im verschlossenen Umschlag bis einschließlich 02.10.2026 (Posteingang) zu richten an das
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
Stichwort: „Berufungsvorschlag Seniorenvertretung – VERSCHLOSSEN“.
Form und Frist sind zu wahren, da nur frist- und formgerecht eingereichte Berufungsvorschläge berücksichtigt werden dürfen. Ihre Vorschläge werden in Form von Berufungsvorschlagslisten ab 05.01.2027 (zwei Monate vor der öffentlichen Versammlung) an den gleichen Orten durch Aushang bekannt gemacht, wo zuvor dieser Aufruf ausgehängt wurde.
Aus den Berufungsvorschlägen wird in der Woche vom 05. März bis 12. März 2027 in sechs öffentlichen Versammlungen, zu denen im Januar 2027 alle Seniorinnen und Senioren des Bezirkes schriftlich eingeladen werde, durch Wahl eine Vorschlagsliste für das Bezirksamt erstellt.
An dieser Wahl dürfen alle Seniorinnen und Senioren teilnehmen, die ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg haben und durch Vorlage eines amtlichen Personaldokumentes mit Lichtbild belegen können, dass sie am 12. März 2027 das 60. Lebensjahr vollendet haben.