Mit dem Herannahen der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 rückt auch die heiße Phase des Straßenwahlkampfs näher. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg möchte in diesem Zusammenhang an die rechtlichen Vorgaben für das Anbringen von temporärer Wahlwerbung im öffentlichen Straßenland erinnern.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen und den Fristen des Berliner Straßengesetzes dürfen Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber_innen ihre temporären Wahlplakate (wie etwa an Laternenmasten) exakt ab folgendem Zeitpunkt aufhängen:
Sonntag, 2. August 2026, ab 12:00 Uhr mittags
Im Gegensatz zu früheren Jahren, in denen Plakatierungen ab Mitternacht zulässig waren, wurde durch die Neuregelung im Straßengesetz ein einheitlicher Startpunkt am Tage geschaffen. Plakatierungen vor 12:00 Uhr mittags am 2. August 2026 im öffentlichen Straßenraum sind unzulässig. Spätestens eine Woche nach der Wahl sind die Plakate wieder abzunehmen.