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Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Ablauf von Ruhezeiten auf den landeseigenen Friedhöfen

Pressemitteilung Nr. 018 vom 20.01.2026

Auf den landeseigenen Friedhöfen läuft am 31. Dezember 2026 die gesetzliche Ruhezeit (gemäß Paragraf 11 Friedhofsgesetz) folgender Grabstätten ab:

  • Erd- und Urnen-Reihengrabstätten, beerdigt bis zum 31. Dezember 2006
  • Erd- und Urnen-Wahlgrabstätten, beerdigt oder erworben bis zum 31. Dezember 2006
  • Erd- und Urnen-Familiengrabstätten, beerdigt oder erworben bis zum 31. Dezember 1963 bzw. 31. Dezember 2006
  • Urnenwandgrabstätten, beigesetzt oder erworben bis zum 31. Dezember 2006

Dies schließt auch alle Grabstätten ein, deren Ruhezeit schon früher abgelaufen ist.

Dies gilt für folgende Friedhöfe in Tempelhof-Schöneberg:

  • Städtischer Friedhof Schöneberg I, Eisackstraße 40a, 10827 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg II, Eythstraße 1-25, 12105 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg III, Stubenrauchstraße 43-45, 12161 Berlin
  • Städtischer Friedhof Schöneberg IV, Friedhof Am Priesterweg, 10829 Berlin
  • Heidefriedhof, Reißeckstraße 14, 12107 Berlin
  • Tempelhofer Parkfriedhof, Gottlieb-Dunkel-Straße 26, 12099 Berlin

Ende und Verlängerung des Nutzungsrechts

Mit Ablauf der Ruhezeit endet auch das Nutzungsrecht für die Grabstätte – es sei denn, dieses wurde zuvor verlängert. Bei Reihengrabstätten ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts allerdings grundsätzlich nicht möglich. Für andere Gräber kann ein Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden.

Im Falle einer genehmigten Verlängerung des Nutzungsrechts müssen ab diesem Zeitpunkt neu errichtete Grabmale (Grabsteine, Kreuze, Skulpturen, etc.) sowie Grabausstattungen den aktuell geltenden Vorschriften entsprechen. Diese Vorschriften finden Sie auf der Internetseite des Straßen- und Grünflächenamtes.

Antrag für die Entfernung von Grabmalen und Grabausstattungen

Sollten Sie, als nutzungsberechtigte Person, keine Verlängerung erwirkt haben, läuft das Nutzungsrecht zum 31.12.2026 ab. Bestehende Grabmale oder sonstige Grabausstattungen dürfen dennoch nicht ohne Erlaubnis der Friedhofsverwaltung entfernt werden.

Falls Sie Grabmale oder sonstige Gradausstattung behalten möchten, stellen Sie daher bitte vor Beginn der Abräumarbeiten (ab Februar 2027) schriftlich bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag auf Aushändigung:

  • Dienstgebäude: Großbeerenstr. 2-10, Haus 3, 12107 Berlin
  • Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Friedhofsverwaltung, 10820 Berlin

Bitte legen Sie dafür einen Nachweis über Ihr Eigentumsrecht vor.

Entfernung bis Ende Januar 2027

Nachdem Ihr Antrag von der Friedhofsverwaltung bewilligt wurde, bitten wir Sie, die Grabmale und Grabausstattungen bis zum 31. Januar 2027 zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar 2027 diese Gegenstände ab und verfügt anderweitig über die Grabstellen.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung täglich von 09:00 bis 13:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.

Schriftliche Anfragen können per E-Mail an die Friedhofsverwaltung gestellt werden.