Der Planentwurf und die zugrundeliegenden Fachgutachten werden in der Zeit vom 5. Mai bis 11. Juni 2025 nochmals öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Berliner Naturschutzgesetz können sich Bürger_innen über die Planungsziele informieren und haben zudem die Möglichkeit, sich bis einschließlich 14. Juli 2025 zu den Inhalten des Landschaftsplans zu äußern.
Die Unterlagen können im Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin im Raum 187-189 (Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 10:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr) eingesehen werden.
Stellungnahmen können beim Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg eingereicht werden:
Eine Beteiligung ist auch digital über das zentrale Landesportal mein.berlin.de möglich.
Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Landschaftsplan gemäß Paragraf 12 Absatz 5 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt aufgrund der inhaltlichen Anpassung des Landschaftsplans nach der Rechtsprüfung durch die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Senatsverwaltung.
Im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung steht es jeder Person zu, Anmerkungen zum Entwurf des Landschaftsplans einzureichen (online über ein Formular, per E-Mail oder postalisch), unabhängig davon, ob bereits Anmerkungen bei der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2024 getätigt wurden. Die bisher eingereichten Stellungnahmen haben weiterhin Bestand.