Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Briefwahlstellen – Standorte, Sprechzeiten und Hinweise

Pressemitteilung Nr. 023 vom 22.01.2025

Am 23. Februar 2025 finden die Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin werden in der Zeit vom 10. bis zum 21. Februar 2025 drei Briefwahlstellen geöffnet:

  • Rathaus Schöneberg
    John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
    Raum 0170 und Raum 1110
  • Rathaus Tempelhof
    Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
    Raum 159 (ehemals BVV-Saal, 1. Etage)
  • Bürgeramt Lichtenrade
    Briesingstraße 6, 12307 Berlin

Kontakt der Briefwahlstellen:
Telefon: (030) 90277-3040 oder -3050
Telefax: (030) 90277-7800
E-Mail an die Briefwahlstellen

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag, der 21.02.2025: 08:00 bis 15:00 Uhr
Samstag, der 15.02.2025: 08:00 bis 13:00 Uhr

Hinweise:

Die Wahlbenachrichtigungen werden bereits postalisch zugestellt.

Die Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich, per E-Mail oder online (z. B. über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung) beantragen oder ab dem 10. Februar 2025 direkt in einer der Briefwahlstellen erhalten. Um in einer Briefwahlstelle Ihres Wohnbezirks direkt vor Ort brieflich wählen zu können, müssen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen auch erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltag beginnen wird, da der Druck der Stimmzettel im Rahmen der vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages erst nach Abschluss der Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann (nach dem 30. Januar 2025).

Die Abgabe des roten Wahlbriefes in dem darauf angegebenen Bezirkswahlamt oder in dessen Briefkasten wird zur Vermeidung von Postlaufzeiten empfohlen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.