Tagesordnung - 41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 10.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6  
Vorlagen zur Wahl      
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Bebauungsplan 8-31 ("Gutshof Britz")  
Enthält Anlagen
1292/XIX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Nachrücken eines stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierte  
1319/XIX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Flüchtlingsunterkunft in der Karl-Marx-Straße  
Enthält Anlagen
1323/XIX  
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
Neuköllner Bezirkswappen  
Enthält Anlagen
1321/XIX  
Ö 9.3  
Enthält Anlagen
Potentielles Milieuschutzgebiet Reuterkiez  
Enthält Anlagen
1326/XIX  
Ö 9.4  
Enthält Anlagen
Diskriminiert das Bezirksamt Neukölln Frauen mit Kopftuch?  
Enthält Anlagen
1328/XIX  
Ö 9.5  
Reservierte Kita-Plätze  
1325/XIX  
Ö 9.6  
Enthält Anlagen
Unternehmensnetzwerke in Neukölln  
Enthält Anlagen
1327/XIX  
Ö 9.7  
Enthält Anlagen
Bürgerservice im Süden Neukölln  
Enthält Anlagen
1322/XIX  
Ö 9.8  
Enthält Anlagen
Verbotsantrag A-Nur-Moschee  
Enthält Anlagen
1329/XIX  
Ö 9.9  
Enthält Anlagen
Muslimische Grabstellen auf Neuköllner Friedhöfen  
Enthält Anlagen
1330/XIX  
Ö 9.10  
Enthält Anlagen
Drohnen in Neukölln  
Enthält Anlagen
1331/XIX  
Ö 9.11  
Enthält Anlagen
Frauenviertel oder Gartenstadt  
Enthält Anlagen
1332/XIX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
Parkbestand ehem. Thomas-Kirchhof gesichert?  
Enthält Anlagen
1263/XIX  
Ö 10.2  
Enthält Anlagen
Notfallversorgung BER  
1264/XIX  
Ö 10.3  
Enthält Anlagen
Islamismusprävention in der Jugendarbeit  
1275/XIX  
Ö 10.4  
Ankauf des Grundstücks an der Haarlemer Straße/II  
1260/XIX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Neukölln braucht die Landesberatungs und Koordinierungsstelle.
1230/XIX  
Ö 11.2  
Plattformneutrale Fachverfahren  
1077/XIX  
Ö 11.3  
Fachtagung zur Jugendberufsagentur  
1221/XIX  
Ö 11.4  
Berufliche Perspektive für Stadtteilmütter
1162/XIX  
Ö 11.5  
Bezirksamtsprotokolle
1183/XIX  
Ö 11.6  
Einwohnerantrag  
1243/XIX  
Ö 11.7  
Zeitplan für Milieuschutzgebiete  
1293/XIX  
Ö 11.8  
Warmbadetage im Stadtbad Neukölln  
1194/XIX  
Ö 11.9  
Bezahlbaren Wohnraum schaffen
0086/XIX  
Ö 11.10  
Änderung des § 52 Geschäftsordnung  
0536/XIX  
Ö 11.11  
GO-Antrag zur Erweiterung des § 19
0980/XIX  
Ö 11.12  
Diskriminierung in der Bezirksverordnetenversammlung keinen Raum geben  
1016/XIX  
Ö 11.13  
Maßnahmen gegen religös motivierte Radikalisierung in Neukölln I
1228/XIX  
Ö 11.14  
Maßnahmen gegen religös motivierte Radikalisierung in Neukölln II
1229/XIX  
Ö 11.15  
Änderung der Geschäftsordnung der BVV-Neukölln  
1320/XIX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Enthält Anlagen
Kein Referendariat für Kopftuchträgerinnen in Neukölln?  
Enthält Anlagen
1324/XIX  
Ö 12.2  
Konsequenzen aus dem Prüfkatalog zur Senkung der HzE-Kosten  
Enthält Anlagen
1304/XIX  
Ö 12.3  
Verwahrlosungstendenzen in der Gropiusstadt?!  
Enthält Anlagen
1308/XIX  
Ö 12.4  
Laufende Bebauungsplanverfahren  
Enthält Anlagen
1314/XIX  
Ö 12.5  
Abriss der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße zum Jahresende?  
Enthält Anlagen
1295/XIX  
Ö 12.6  
Mobilitätshilfedienst in Neukölln  
Enthält Anlagen
1305/XIX  
Ö 12.7  
Jugendberufsagentur  
Enthält Anlagen
1309/XIX  
Ö 12.8  
Auswirkungen des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" für Neukölln  
Enthält Anlagen
1315/XIX  
Ö 12.9  
Reform der Grünflächenpflege?  
Enthält Anlagen
1301/XIX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Barrierefreier Fußgängerüberweg Sonnenallee/Hermannplatz  
1296/XIX  
Ö 14.2  
Seniorengerechtes Wohnen  
1310/XIX  
Ö 14.3  
Gutachten veröffentlichen  
1316/XIX  
Ö 14.4  
Bezirkswebseite für mobile Geräte optimieren  
1294/XIX  
Ö 14.5  
Makkabi-Games unterstützen  
Enthält Anlagen
1306/XIX  
Ö 14.6  
Beteiligung der Rudower Seniorinnen und Senioren  
1297/XIX  
Ö 14.7  
Straßenumbenennung nach Kirsten Heisig  
1298/XIX  
Ö 14.8  
Tee- und Wärmstube  
1311/XIX  
Ö 14.9  
Mobilitätshilfedienste in Neukölln  
1299/XIX  
Ö 14.10  
Laufende Öffentlichkeitsbeteiligungen auf die Startseite des Bezirksamts  
1317/XIX  
Ö 14.11  
IHK – Außenstelle in Neukölln  
1300/XIX  
Ö 14.12  
Verbesserung der Verkehrssicherheit  
1312/XIX  
Ö 14.13  
Zusätzlicher Fahrradweg in der Kanalstraße  
1302/XIX  
Ö 14.14  
Fahrradweg zwischen dem Neudecker Weg und der Köpenicker Straße  
1303/XIX  
Ö 14.15  
Ausschilderung Späthstraße  
1313/XIX  
Ö 14.16  
Verbesserung der Straßenbeleuchtung Thomasstraße / Hermannstraße  
1318/XIX  
Ö 14.17  
Aufstellungsbeschluss für zwei soziale Erhaltungsgebiete  
1307/XIX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Vorbereitung der Ablösung von Windows 7  
1076/XIX  
Ö 15.2  
Toilettensanierung an der Albrecht-Dürer-Oberschule  
1187/XIX  
Ö 15.3  
Klimawerkstatt in Neukölln  
0403/XIX  
Ö 15.4  
Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung  
1198/XIX  
Ö 15.5  
Schlaumäuse für Kitas  
1007/XIX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Treffpunkt von Nazis in Neukölln veröffentlichen
0713/XIX  
Ö 16.2  
Einsicht in die Pflegedokumentation  
0954/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 17. September 2014 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass der Träger der Sozialhilfe (TdS) auch weiterhin das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation hat.

 

Dem Beschluss der BVV folgend hat sich das Bezirksamt schriftlich an die o.a. Senatsverwaltung gewandt und um Informationen gebeten, welche sich wie folgt darstellen:

 

Das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation durch den TdS richtet sich zusammengefasst nach den Regelungen des SGB XII in Verbindung mit dem SGB X, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hierzu sowie den aus der Rechtsprechung abzuleitenden Rechtsregeln.

 

Die Rechtsgrundlage für eine Einsichtnahme in die Pflegedokumentation durch den TdS ist § 67 a Abs. 1 Satz 1 SGB X i.V.m. §§ 20 und 21 SGB X. Nur wenn Auskünfte zum bisherigen Pflegeumfang und zum Pflegebedarf nicht unmittelbar bei der/dem Pflegebedürftigen eingeholt werden können, ist der TdS zur Durchführung eines korrekten Verwaltungsverfahrens gem. § 20 SGB X gesetzlich verpflichtet, andere Informationsquellen (Beweismittel) zu nutzen, um Sachverhalte zugunsten der/des Pflegebedürftigen aufzuklären.

 

Hierbei steht die Entscheidung darüber, welche Beweismittel er zur Ermittlung des Sachverhaltes für erforderlich hält, gemäß § 21 Abs. 1 SGB X im pflichtgemäßen Ermessen des TdS. Zur Sachverhaltsaufklärung kann demnach auch die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation gehören. Voraussetzung ist, dass die Einsichtnahme notwendig, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig ist und dass der/die Antragstellerende vorher zugestimmt hat. Hinsichtlich des Zustimmungserfordernisses gilt im sozialhilferechtlichen Feststellungsverfahren im Übrigen nichts anderes als beispielsweise gemäß § 114 a SGB XI im Prüfverfahren für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

 

Das Land Berlin wie auch die Verbände der ambulanten Pflege haben keine rechtliche Möglichkeit, die bundesrechtlichen Grundlagen für das Land Berlin zu ändern. Soweit das Land Berlin, die Pflegekassen und die Verbände der ambulanten Pflege in den Verhandlungen zu einem neuen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI auch das Recht zur Einsichtnahme des Sozialhilfeträgers erörtert haben, galt dies für das Land Berlin dem Zweck, zu klarstellenden Aussagen in dieser Thematik für den TdS in einem neuen Rahmenvertrag zu gelangen.

 

Ein neuer Rahmenvertrag ist derzeit noch nicht vereinbart. Unabhängig davon dürfen Rahmenverträge des Landes keine vom Bundesrecht abweichenden Regelungen enthalten.

 

Hintergrund des Beschlusses der BVV ist die Befürchtung möglicher Bestrebungen der Pflegeverbände, dem TdS künftig die Einsicht in die Pflegedokumentation zu verwehren. Hier hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in ihrem Antwortschreiben vom 10.02.2015 nochmals ausdrücklich die Tatsache bestätigt, dass es keine konkreten Bestrebungen der Pflegeverbände gibt, die bestehenden Einsichtsrechte in Frage zu stellen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Antrag vom 28.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordentenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit dafür einzusetzen, dass der Träger der Sozialhilfe auch weiterhin das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation hat.

 

   
    04.06.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.5 - überwiesen
    Der Antrag ist überwiesen in den Sozialausschuss

Der Antrag ist überwiesen in den Sozialausschuss.

 

   
    08.07.2014 - Sozialausschuss
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Schoenthal begründet den Antrag, welcher vorbeugender Natur ist

Frau Schoenthal begründet den Antrag, welcher vorbeugender Natur ist. Hintergrund sind mögliche Bestrebungen der Pflegeverbände, dem Träger der Sozialhilfe künftig die Einsicht in Pflegedokumentationen zu verwehren.

 

Herr BzStR Szczepanski berichtet hierzu, dass durch das Bezirksamt Mitte auf Antrag der dortigen BVV bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nachgefragt wurde. Gemäß Antwort der Senatsverwaltung, sind dieser keine konkreten Bestrebungen der Verbände bekannt sind, die bisherigen Einsichtsrechte des Sozialhilfeträgers in Frage zu stellen.

 

Er kann auf Wunsch des Ausschusses die Senatsverwaltung ebenfalls anschreiben und um Stellungnahme bitten. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Frau Schoenthal um Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

   
    17.09.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordentenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordentenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit dafür einzusetzen, dass der Träger der Sozialhilfe auch weiterhin das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation hat.

Der Beschlussempfehlung wird bei Enthaltung der LINKE zugestimmt.

 

 

   
    10.06.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Wird zur Kenntnis genommen

Wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ö 16.3  
Internationale Woche gegen Rassismus  
0807/XIX  
Ö 16.4  
Ausweisung eines Hundeauslaufgebietes an der Groß-Ziethener Chaussee  
1791/XVIII  
Ö 16.5  
Keine politiktheoretischen Spielwiesen in Neukölln  
1753/XVIII  
Ö 16.6  
Tempelhofer Feld
1425/XVIII  
Ö 16.7  
Vandalismus verhindern - Kunst fördern
0537/XIX  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen