Auszug - Bebauungsplan 8-31 ("Gutshof Britz")   

 
 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 10.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1292/XIX Bebauungsplan 8-31
("Gutshof Britz")
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauNatBüD 
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

a)

a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-31 für die Grundstücke Alt-Britz 81 –Gutshof Britz-, Buckower Damm 13 –Sportplatz- (teilweise) und die Flächen am westlichen Ende der Parchimer Allee sowie die Parchimer Allee zwischen Wendekehre und Fulhamer Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-31 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)  sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  II  3.4.7 der anliegenden Begründung beschrieben. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.05.2011 (Drs. 1825/XVIII) ist damit gegenstandslos.

c)  Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-31 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Der Vorlage wird mit den Gegenstimmen der LINKEN zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:


 
 

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