Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan 8-31 ("Gutshof Britz")
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-31 für die Grundstücke Alt-Britz 81 –Gutshof Britz-, Buckower Damm 13 –Sportplatz- (teilweise) und die Flächen am westlichen Ende der Parchimer Allee sowie die Parchimer Allee zwischen Wendekehre und Fulhamer Allee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-31 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II 3.4.7 der anliegenden Begründung beschrieben. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.05.2011 (Drs. 1825/XVIII) ist damit gegenstandslos. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-31 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Vorlage wird mit den Gegenstimmen der LINKEN zugestimmt. Abstimmungsergebnis: |
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