Drucksache - 1753/XVIII
Da die Stellplatzobergrenzenverordnung nie verabschiedet wurde, ist dem Antrag die Geschäftsgrundlage entzogen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
Antrag vom 15.02.2011 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die angedachte Stellplatzobergrenzenverordnung in der jetzt diskutierten Form nicht realisiert wird.
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