Drucksache - 0536/XIX  

 
 
Betreff: Änderung des § 52 Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENGeschäftsordnung
Verfasser:Burger, SteffenKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Entscheidung
24.06.2013    6. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
21.05.2015    7. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

§ 52 Absatz 3 der Geschäftsordnung für die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin soll wie folgt geändert werden:

 

Ursprüngliche Fassung:

 

3. Auf Wunsch der Fraktionen, fraktionsloser Bezirksverordneter oder des Bezirksamtes können diese eine Kopie des Tonträgers zu einzelnen Tagesordnungspunkten erhalten. Andere Personen können eine Kopie des Tonträgers nur zu öffentlichen Tagesordnungspunkten bekommen.

 

Neue Fassung:

3. Auf Wunsch der Fraktionen,  fraktionsloser Bezirksverordneter oder des Bezirksamtes können diese  eine Kopie des Tonträgers zu einzelnen Tagesordnungspunkten erhalten.  Andere Personen können eine Kopie des Tonträgers nur zu öffentlichen  Tagesordnungspunkten bekommen.

Eine Veröffentlichung der Aufnahmen aus öffentlichen Tagesordnungpunkten ist grundsätzlich erlaubt.

 

Begründung:

Bereits heute ist es für jeden möglich, sich im BVV-Büro die Aufzeichnung der öffentlichen Teile der Sitzung abzuholen. Durch die ausdrückliche Erlaubnis, diese auch zu veröffentlichen, können diese von Dritten einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Einen Mehraufwand für das BVV-Büro würde dies nicht bedeuten.

 

 

 

 
 

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