Drucksache - 0980/XIX  

 
 
Betreff: GO-Antrag zur Erweiterung des § 19
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEGeschäftsordnung
  Koglin, Jürgen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Entscheidung
21.05.2015    7. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der §19 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin wird um eine Zeile 11. und 12. erweitert, die folgenden Inhalt haben soll:

 

11. Anträge, die zur Beratung in einem Ausschuss überwiesen worden sind, sind von der /dem Ausschussvorsitzenden innerhalb von zwei Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen und zu behandeln.

 

12. Vertagte Anträge werden erst nach Rücksprache mit den antragstellenden Fraktionen, spätestens jedoch nach 4 Monaten erneut behandelt.

 

Ursprungsantrag:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der §19 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin wird um eine Zeile 11. erweitert, die folgenden Inhalt haben soll:

 

11. Anträge, die zur Beratung in einem Ausschuss überwiesen worden sind, sind von der /dem Ausschussvorsitzenden innerhalb von zwei Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen und zu behandeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist die/der Ausschussvorsitzende verpflichtet den beantragenden Bezirksverordneten bzw. die beantragende Fraktion unter Angabe der Gründe schriftlich zu informieren und das BVV-Büro in Kenntnis zu setzen. Der Antrag ist dann schnellstmöglich im Ausschuss zu behandeln.

 

 

 

 
 

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