Gründerzuschuss
Arbeitslose, die eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen und über einen Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld I von 150 Tagen verfügen, können den sogenannten Gründerzuschuss beantragen. Der Gründerzuschuss in Höhe von 300 EUR wird für 6 Monate zusätzlich zum Arbeitslosengeld I gewährt.
Anträge auf den Gründerzuschuss können bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Agentur für Arbeit für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befindet sich in der Charlottenstr. 90, 10969 Berlin. Telefonisch können Sie über die Rufnummer 0800 4 5555 00 Kontakt aufnehmen. Im Internet stehen Ihnen Informationen zum Gründerzuschuss auf der Seite der “Agentur für Arbeit”
Einstiegsgeld
Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger können Einstiegsgeld beantragen, wenn sie sich selbstständig machen wollen und ihre Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. Ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld gezahlt wird, entscheidet die persönliche Ansprechperson beim JobCenter. Sie berücksichtigt dabei Aspekte wie Dauer der Arbeitslosigkeit und Haushaltsgröße und prüft, ob die angestrebte Tätigkeit der beruflichen Eingliederung der Antragstellering oder des Antragstellers dient. Die Förderdauer beträgt normalerweise 12 Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden.
Mehr auf der Seite der “Agentur für Arbeit”
KMU-Fonds – Mikrokredite bis 25 TEUR
Gründerinnen, Gründer sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und freiberuflich Tätige können im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens einen Mikrokredit bis 25 TEUR für Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen, Erweiterungen, Neuansiedlungen oder neue Projekte und Aufträge beantragen. Darüber hinaus können aus dem KMU-Fonds Darlehen bis zu 250 TEUR gewährt werden.
Weitere Informationen zum KMU-Fonds sind auf den Seiten der Investitionsbank Berlin hinterlegt.
Berlin Start
Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der freien Wirtschaft sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Gündung höchstens fünf Jahre vor Antragstellung liegt, können im Rahmen des Programmes Berlin Start ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Dieses muss über die Hausbank beantragt werden.
Bis 250 TEUR können beantragt werden für Investitionskosten, Kosten für die Erstausstattung eines Warenlagers, einen Übernahmepreis oder Betriebsmittelbedarf. Die Darlehen sind an eine 80%ige Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg gekoppelt.
Unterlagen zum Download für die Antragstellung erhalten Sie unter www.ibb.de/berlinstart.
KfW-StartGeld
Gründerinnen, Gründer und kleine Unternehmen können bei der KfW-Mittelstandsbank über das Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld ein Darlehen bis zu 100 TEUR für die Finanzierung der Existenzgründung, die Errichtung und Übernahme eines Unternehmens, aber auch für die Festigung ihres Unternehmens beantragen.
Weitere Informationen sind auf den Seiten der KfW-Mittelstandsbank einzusehen.
Förderung unternehmerischen Know-hows
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Weitere Informationen unter www.bfa.de
(Förderung know hows)”:http://bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html