Finanzierung und Förderung

Für Gründungswillige und Unternehmen gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Eine Auswahl an zur Verfügung stehenden Finanzierungshilfen haben wir nachfolgend aufgeführt.

Sofern Sie nicht das passende Programm gefunden haben, können die Hinweise in der Rubrik weiterführende Informationsangebote hilfreich sein. Einen Überblick über sämtliche Förderprogramme für Berliner Unternehmen finden Sie in der aktuellen Förderfibel der IBB.

Förderprogramme für den Unternehmensstart

Gründerzuschuss

Arbeitslose, die eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen und über einen Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld I von 150 Tagen verfügen, können den sogenannten Gründerzuschuss beantragen. Der Gründerzuschuss in Höhe von 300 EUR wird für 6 Monate zusätzlich zum Arbeitslosengeld I gewährt.
Anträge auf den Gründerzuschuss können bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Agentur für Arbeit für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befindet sich in der Charlottenstr. 90, 10969 Berlin. Telefonisch können Sie über die Rufnummer 0800 4 5555 00 Kontakt aufnehmen. Im Internet stehen Ihnen Informationen zum Gründerzuschuss auf der Seite der “Agentur für Arbeit

Einstiegsgeld

Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger können Einstiegsgeld beantragen, wenn sie sich selbstständig machen wollen und ihre Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.

Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. Ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld gezahlt wird, entscheidet die persönliche Ansprechperson beim JobCenter. Sie berücksichtigt dabei Aspekte wie Dauer der Arbeitslosigkeit und Haushaltsgröße und prüft, ob die angestrebte Tätigkeit der beruflichen Eingliederung der Antragstellering oder des Antragstellers dient. Die Förderdauer beträgt normalerweise 12 Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden.
Mehr auf der Seite der “Agentur für Arbeit

KMU-Fonds – Mikrokredite bis 25 TEUR

Gründerinnen, Gründer sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und freiberuflich Tätige können im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens einen Mikrokredit bis 25 TEUR für Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen, Erweiterungen, Neuansiedlungen oder neue Projekte und Aufträge beantragen. Darüber hinaus können aus dem KMU-Fonds Darlehen bis zu 250 TEUR gewährt werden.

Weitere Informationen zum KMU-Fonds sind auf den Seiten der Investitionsbank Berlin hinterlegt.

Berlin Start

Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der freien Wirtschaft sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Gündung höchstens fünf Jahre vor Antragstellung liegt, können im Rahmen des Programmes Berlin Start ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Dieses muss über die Hausbank beantragt werden.
Bis 250 TEUR können beantragt werden für Investitionskosten, Kosten für die Erstausstattung eines Warenlagers, einen Übernahmepreis oder Betriebsmittelbedarf. Die Darlehen sind an eine 80%ige Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg gekoppelt.

Unterlagen zum Download für die Antragstellung erhalten Sie unter www.ibb.de/berlinstart.

KfW-StartGeld

Gründerinnen, Gründer und kleine Unternehmen können bei der KfW-Mittelstandsbank über das Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld ein Darlehen bis zu 100 TEUR für die Finanzierung der Existenzgründung, die Errichtung und Übernahme eines Unternehmens, aber auch für die Festigung ihres Unternehmens beantragen.

Weitere Informationen sind auf den Seiten der KfW-Mittelstandsbank einzusehen.

Förderung unternehmerischen Know-hows

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Weitere Informationen unter www.bfa.de

(Förderung know hows)”:http://bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Förderprogramme für die Unternehmenserweiterung und -stabilisierung

Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW)

Gewerblichen Unternehmen mit vorwiegend überregionalem Absatz können Zuschüsse für Investitionen gewährt werden. Gefördert werden die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter.

Ausschlußtatbestände, die genauen Fördersätze und weitere Bedingungen zur Inanspruchnahme von Mitteln aus diesem Programm können bei der Investitionsbank Berlin telefonisch unter 2125-4747 erfragt oder auf den Seiten der Investitionsbank Berlin nachgelesen werden.

Investitionszulagen

Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbungsgewerbes können einen steuerfreien Zuschuss für die Anschaffung/ Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (ausgenommen Pkw und geringwertige Wirtschaftsgüter) und unbeweglichen Wirtschaftsgütern beim für die Enkommensbesteuerung zuständigen Finanzamt beantragen.

Fragen hierzu beantwortet Frau Maschke von der IHK Berlin. Sie ist unter den Telefonnummer 31510-280 zu erreichen.

Berlin Kredit

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gründerinnen, Gründer und freiberuflich Tätige können zur Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden, für Baumaßnahmen, für den Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, für die Beschaffung des Material,- Waren- und Ersatzteillagers und die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder den Erwerb einer Beteiligung den Berlin Kredit in Anspruch nehmen.

Die Kredite werden über die Hausbank beantragt. Detaillierte Informationen, ein Antrag und eine Checkliste zum Programm können der Internetseite www.ibb.de/berlinkredit entnommen werden.

Unternehmerkredit

Unternehmen, Gründerinnen, Gründer und freiberuflich Tätige können zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln den Unternehmerkredit über die Hausbank bei der KfW Mittelstandsbank beantragen.

Beratungen hierzu werden im Infocenter der KfW Mittelstandsbank angeboten. Das Infocenter ist unter der Telefonnumer 0800 539-90 01 zu erreichen.

Neue Märkte erschließen

Mit dem Außenwirtschaftsprogramm “Neue Märkte erschließen” werden kleine und mittlere Unternehmen bei Vorhaben zur Erschließung neuer Märkte unterstützt. In diesem Zusammenhang können gefördert werden: allgemeine Unternehmenspräsentationen, Messebeteiligungen an Gemeinschaftsständen, Markterschließungsmaßnahmen im In- und Ausland sowie die Einstellung von Außenwirtschaftsassistenten.

Detaillierte Informationen, Anträge und Vorschriften sind unter folgendem Link www.ibb.de/NME hinterlegt.

Liquiditätsfonds

Unternehmen in Schwierigkeiten mit grundsätzlich positiven Zukunftsaussichten können Mittel aus dem Liquiditätsfonds beantragen. Von dem Programm ausgeschlossen sind Unternehmen in der Gründungsphase und bestimmte Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Bauhauptgewerbe u. a..

Weitere Informationen erteilt Herr Pflücke (Tel.: 9013-8469) von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Die Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank Berlin www.ibb.de.

Förderprogramme für die Einstellung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
Weoi
Durch das Programm WeGebAU soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen geleistet wreden.

Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Weitere Informationen zu diesem Programm stehen auf der Internetseite der Agentur für Arbeit zur Verfügung.

Berliner Jobcoaching

Das Programm richtet sich an Berliner Unternehmen der Privatwirtschaft, die einem arbeitslosen Menschen eine berufliche Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten.

Das Angebot umfasst:

  • Beratung zur Antragstellung, falls Förderungen der Berliner Jobcenter und/oder des Landes Berlin in Anspruch genommen werden,
  • Unterstützung bei der Begründung des Antrags und Formularvorbereitung,
  • Förderung arbeitsplatzbezogener Weiterbildungen für neue Beschäftigte mit bis zu 1.440,00 €. (incl. Qualifizierungsberatung und Auswahl von passenden Bildungsdienstleistern),
  • individuelles Coaching/Beratung der neuen Beschäftigten.

Weitere Informationen können telefonisch unter 284 09 500 oder im Internet unter http://www.berlinerjobcoaching.de/angebot/fuer-unternehmen.html abgefragt werden.

Förderung mit JobPerspektive

Unternehmen können bei der Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses für langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Hilfebdürftige eine Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Die Förderhöhe kann bis zu maximal 75% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes betragen und zunächst für 24 Monate gewährt werden.

Weitere Informationen können Sie per E-mail unter berlin-mitte.arbeitgeber@arbeitsagentur.de erfragen.

Förderprogramme für Unternehmen der Kreativwirtschaft

VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin

Die IBB Beteiligungsgesellschaft mbH stellt jungen Berliner Technologieunternehmen und Unternehmen aus der Kreativwirtschaft Venture Capital zur Verfügung. Ziel des VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittelständischen Wachstumsunternehmen der Berliner Kreativwirtschaft durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Weitere Informationen zu Branchenschwerpunkten, Investitionskriterien, Beteiligungskonditionen können unter http://www.ibb-bet.de abgefragt werden.

Coaching Bonus

Mit dem Programm Coachingbonus werden KMU mit ausgeprägtem Technologiebezug bzw. aus der Kreativwirtschaft oder mit Internationalisierungsvorhaben durch Zuschüsse zu einem betriebswirtschaftlichem Coaching unterstützt.

Weitere Informationen können unter www.coachingbonus.de abgerufen werden.

Zwischenfinanzierungen von Filmproduktionen

Produktionsunternehmen mit Sitz in Berlin oder Brandenburg oder deutsche Produktionsgesellschaften, die einen wesentlichen Teil ihrer Auftragsproduktion in der Region Berlin-Brandenburg realisieren, können projektbezogenene Darlehen und Bürgschaften zur Zwischenfinanzierung von Filmproduktion zur Verfügung gestellt werden.

Weiteren Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der IBB.

Filmförderung

Produzentinnen und Produzenten mit Wohn- und Firmensitz in Deutschland können für die Entwicklung, den Vertrieb, den Verleih von Filmen eine Förderung erhalten.

Aktuelle Förderrichtlinien der Filmförderung Berlin-Brandenburg können unter www.medienboard.de abgerufen werden. Ansprechpartner für das Programm ist Christian Berg (Tel.: 0331/74387-23) bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH.

Innovative Audiovisuelle Inhalte

Dieses Programm des Mediaboard Berlin-Brandenburg fördert Projekte, die audiovisuelle Inhalte zum Gegenstand haben. Das Programm soll junge kreative Unternehmen der Digitalbranchen, aber auch klassische Content-Produzentinnen und -Produzenten motivieren, in die Entwicklung von innovativen und interaktiven Formaten zu investieren. Gefördert wird die Entwicklung neuer marktfähiger Inhalte für Games, Web 2.0 und Mobile in den Kategorien Development und Produktion.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Mediaboards Berlin-Brandenburg

Design Transfer Bonus

Mit dem Design Transfer Bonus können Designprojekte und -maßnahmen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. zur qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen gefördert werden. Die Designprojekte und -maßnahmen müssen einen ausgeprägten Innovationsbezug aufweisen. Gefördert werden nur Dienstleistungen von Unternehmen der Designbranche, die rechtlich unabhängig vom antragstellenden Unternehmen sind oder von Hochschulen. Die Dienstleister müssen eine ausgewiesene Designkompetenz besitzen und ihren Sitz in Berlin oder Brandenburg haben.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website www.designtransferbonus.de.

Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Das Messeprogramm junge innovative Unternehmen des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle fördert die Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Gefördert werden kann hier die Standmiete und der Standbau.

Förderprogramme zur Unterstützung innovativer Projekte und Unternehmen

Innovationsassistent/-in

Im Rahmen des Innovationsassistentenprogramms können innovative Projekte gefördert werden, innerhalb derer neue qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse für Absolventinnen und Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss entstehen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse für die projektbezogene Beschäftigung als nicht rückzahlbarer Personalkostenzuschuss.

Detailinformationen zum Programm, Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung erhalten Sie auf der Webseite der “IBB

Transfer BONUS

Das Programm Transfer BONUS bezuschusst die Inanspruchnahme von Leistungen von Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg. Diese Zuschüsse – in Form von Förderquoten vom Auftragsvolumen – werden gewährt zur Realisierung von kleinen Kooperationsprojekten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft der angewandten Forschung und Entwicklung.

Weitere Informationen zum Programm, zu den Richtlinien und zum Antrag erhalten Sie unter dem Link www.transferbonus.de

Design Transfer Bonus

Mit dem Design Transfer Bonus können Designprojekte und -maßnahmen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. zur qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen gefördert werden. Die Designprojekte und -maßnahmen müssen einen ausgeprägten Innovationsbezug aufweisen. Gefördert werden nur Dienstleistungen von Unternehmen der Designbranche, die rechtlich unabhängig vom antragstellenden Unternehmen sind oder von Hochschulen. Die Dienstleister müssen eine ausgewiesene Designkompetenz besitzen und ihren Sitz in Berlin oder Brandenburg haben.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website www.designtransferbonus.de.

Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Das „Messeprogramm junge innovative Unternehmen“ des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle fördert die Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Gefördert werden kann hier die Standmiete und der Standbau.

Weiterführende Informationsangebote

  • Die landeseigene Investitionsbank Berlin fördert aktiv den Wirtschaftsstandort Berlin. Ihre Förderprogramme richten sich an den Berliner Mittelstand, damit Innovationen umgesetzt, Investitionsvorhaben durchgeführt und neue Märkte erschlossen werden können. Insbesondere Existenzgründer und junge Unternehmen werden von der IBB während ihrer Gründungsphase durch finanzielle Förderung gestärkt.
  • Förderdatenbank des BMWI – Übersicht über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union
  • KfW-Mittelstandsbank – Bank mit breitem Angebot an Förderkrediten