Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Datum: Mi, 17.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     (nicht öffentlich) Redezeiten im Ausschuss      
Ö 3  
(nicht öffentlich )Milieuschutz      
Ö 3.1  
Grundlagen des Milieuschutzes (Darstellung durch BA)      
Ö 3.2     Wie weiter mit dem Milieuschutz?      
Ö 3.3     Standorte Verkaufsobjekte      
Ö 4  
(Beginn öffentlicher Teil voraussichtlich ca. 19:30 Uhr) Sachstand Blücherstr. 26/26a und 26b      
Ö 4.1  
Gesamtkonzept für die Blücherstr. 26  
Enthält Anlagen
DS/0481/V  
Ö 4.2  
Erteilung der Baugenehmigung für die Bebauung Blücherstraße 26-26a  
Enthält Anlagen
DS/0500/V  
Ö 5  
Zukunftsinitiative Stadtteil II – Teilprogramm Soziale Stadt – Netzwerkfonds Programmplanung Programmjahr 2018  
Enthält Anlagen
DS/0423/V  
Ö 6  
Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben  
Enthält Anlagen
DS/0564/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgaben für Dach- und Fassadenbegrünungen verpflichtend aufgenommen werden können, sofern das Dach nicht für Anlagen zur Stromgewinnung genutzt wird. Ziel soll sein, bei allen zukünftigen Bebauungen im Bezirk mindestens entweder Dach- oder Fassadenbegrünung oder Anlagen zur Stromerzeugung zu realisieren. Zudem soll geprüft werden, inwiefern und bei welchen bezirkseigenen Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen ergänzt werden können.

 

Die Dach- und Fassadenbegrünung soll in erster Linie der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz zugute kommen, was eine entsprechende qualitative Gestaltung voraussetzt.

Werden Dach- und Fassadenbegrünungen über von den Bewohner*innen benutzbare Dachgärten verwirklicht, sollen diese keine Privatgärten einzelner Bewohner*innen sein, sondern (mindestens) allen Bewohner*innen des Hauses zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgaben zur Dach- oder Fassadenbegnung in ihre Planungen aufnehmen.

 

Die Möglichkeiten, Dach- und Fassadenbegrünungen bei zukünftigen Bauvorhaben verpflichtend zu machen sowie die Ergebnisse, bei welchen bezirkseigenen Gebäuden diese Art der Begrünung ergänzt werden kann, sollen in der ersten Jahreshälfte 2018 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien berichtet werden.

 

 

Begründung:

 

Der Bezirk hat die Deklaration zur biologischen Vielfalt in Kommunen unterzeichnet. Gründächer und Fassadenbegrünungen sind, bei entsprechender Gestaltung, eine geeignete Maßnahme, um Habitate zu schaffen und der Artenvielfalt Raum zu geben. Zudem tragen Dach- und Fassadenbegrünungen durch ihren Abkühlungseffekt zum Klimaschutz bei. Dies ist gerade in stark verdichteten Räumen und einer wachsenden Stadt auch unter Gesundheits- und Vorsorgeaspekten von Bedeutung.

 

 

BVV 13.12.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend)

 

 

StadtBW 21.02.2018

ÄA B90/Die Grünen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgaben für biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen verpflichtend aufgenommen werden können, sofern das Dach nicht für Anlagen zur Stromgewinnung genutzt wird. Ziel soll sein, bei allen zukünftigen Bebauungen im Bezirk mindestens entweder biodiversitätsfreundliche Dach- oder Fassadenbegrünung oder Anlagen zur Stromerzeugung zu realisieren. Zudem soll geprüft werden, inwiefern und bei welchen bezirkseigenen Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen ergänzt werden können.

 

Die Dach- und Fassadenbegrünung soll in erster Linie der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz zugute kommen, was eine entsprechende qualitative Gestaltung voraussetzt.

Werden Dach- und Fassadenbegrünungen über von den Bewohner*innen benutzbare Dachgärten verwirklicht, sollen diese keine Privatgärten einzelner Bewohner*innen sein, sondern (mindestens) allen Bewohner*innen des Hauses zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgaben zur Dach- oder Fassadenbegrünung, die der biologischen Vielfalt zugute kommt, in ihre Planungen aufnehmen.

 

Die Maßnahmen sollen für die Mieter*innen kostenneutral sein. Es soll geprüft werden, inwieweit der Bezirk vom im Koalitionsvertrag des Senates beschlossenen 1000 Grüne Dächer Programm profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zu seiner Umsetzung leisten kann.Weiterhin soll gepft werden, ob der Biotopflächenfaktor (BFF) stärker umgesetzt werden kann.

 

Die Ergebnisse glichkeiten, Dach- und Fassadenbegrünungen bei zukünftigen Bauvorhaben verpflichtend zu machen sowie die Ergebnisse, bei welchen bezirkseigenen Gebäuden diese Art der Begrünung ergänzt werden kann, sollen in der ersten Jahreshälfte  sollen im Laufe des Jahres 2018 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien berichtet werden.

 

 

Begründung:

 

Der Bezirk hat die Deklaration zur biologischen Vielfalt in Kommunen unterzeichnet. Gründächer und Fassadenbegrünungen sind, bei entsprechender Gestaltung, eine geeignete Maßnahme, um Habitate zu schaffen und der Artenvielfalt Raum zu geben. Eine biodiversitätsfreundliche Gestaltung der Gründächer und Fassaden ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Zudem tragen Dach- und Fassadenbegrünungen durch ihren Abkühlungseffekt zum Klimaschutz bei. Dies ist gerade in stark verdichteten Räumen und einer wachsenden Stadt auch unter Gesundheits- und Vorsorgeaspekten von Bedeutung.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgaben für biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen verpflichtend aufgenommen werden können, sofern das Dach nicht für Anlagen zur Stromgewinnung genutzt wird. Ziel soll sein, bei allen zukünftigen Bebauungen im Bezirk mindestens entweder biodiversitätsfreundliche Dach- oder Fassadenbegrünung oder Anlagen zur Stromerzeugung zu realisieren. Zudem soll geprüft werden, inwiefern und bei welchen bezirkseigenen Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen ergänzt werden können.

 

Die Dach- und Fassadenbegrünung soll in erster Linie der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz zugute kommen, was eine entsprechende qualitative Gestaltung voraussetzt.

Werden Dach- und Fassadenbegrünungen über von den Bewohner*innen benutzbare Dachgärten verwirklicht, sollen diese keine Privatgärten einzelner Bewohner*innen sein, sondern (mindestens) allen Bewohner*innen des Hauses zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, zu prüfen, ob alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgaben zur Dach- oder Fassadenbegrünung, die der biologischen Vielfalt zugute kommt, in ihre Planungen nehmen können.

 

Die Maßnahmen sollen für die Mieter*innen kostenneutral sein. Es soll geprüft werden, inwieweit der Bezirk vom im Koalitionsvertrag des Senates beschlossenen 1000 Grüne Dächer Programm profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zu seiner Umsetzung leisten kann.Weiterhin soll geprüft werden, ob der Biotopflächenfaktor (BFF) stärker umgesetzt werden kann.

 

Die Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2018 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien berichtet werden.

 

 

BVV 28.02.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünung bei Genehmigung zukünftiger Bauvorhaben

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgaben für biodiversitätsfreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen verpflichtend aufgenommen werden können, sofern das Dach nicht für Anlagen zur Stromgewinnung genutzt wird. Ziel soll sein, bei allen zukünftigen Bebauungen im Bezirk mindestens entweder biodiversitätsfreundliche Dach- oder Fassadenbegrünung oder Anlagen zur Stromerzeugung zu realisieren. Zudem soll geprüft werden, inwiefern und bei welchen bezirkseigenen Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen ergänzt werden können.

 

Die Dach- und Fassadenbegrünung soll in erster Linie der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz zugute kommen, was eine entsprechende qualitative Gestaltung voraussetzt.

Werden Dach- und Fassadenbegrünungen über von den Bewohner*innen benutzbare Dachgärten verwirklicht, sollen diese keine Privatgärten einzelner Bewohner*innen sein, sondern (mindestens) allen Bewohner*innen des Hauses zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, zu prüfen, ob alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgaben zur Dach- oder Fassadenbegrünung, die der biologischen Vielfalt zugute kommt, in ihre Planungen nehmen können.

 

Die Maßnahmen sollen für die Mieter*innen kostenneutral sein. Es soll geprüft werden, inwieweit der Bezirk vom im Koalitionsvertrag des Senates beschlossenen 1000 Grüne Dächer Programm profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zu seiner Umsetzung leisten kann.Weiterhin soll geprüft werden, ob der Biotopflächenfaktor (BFF) stärker umgesetzt werden kann.

 

Die Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2018 im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien berichtet werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)

 

 

UVKI 10.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    13.12.2017 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.40 - überwiesen
   
   
    11.01.2018 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 5.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    17.01.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 6 - vertagt
   
   
    21.02.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    21.02.2018 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    28.02.2018 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.15 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    02.09.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 18 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    10.09.2020 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 3.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    01.10.2020 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.18 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 7  
Bauanträge - Vorstellung 1100-2017-3205-BWA-37 Markgrafendamm 34      
Ö 8     Bauanträge - offen      
Ö 9     Bauanträge - 11.12., 18.12., 25.12.2017, 01.01., 08.01., 15.01.2018 -      
Ö 10     optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 11  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 12  
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