Beschluss "Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg"
Beschluss zur BA – Vorlage Nr.: V/ 899/ 21
Bebauungsplan VI-46-1
für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: der redaktionell geänderte Entwurf der Rechtsverordnung sowie Festsetzung des Bebauungsplans durch die BVV als Rechtsverordnung
Das Bezirksamt beschließt:
- den redaktionell geänderten Entwurf der Rechtsverordnung
- den Bebauungsplan VI-46-1 mit Deckblatt vom 23.02.2021, Begründung und der darin enthaltenen Abwägung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg zur Beschlussfassung gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB und zur Entscheidung über die Rechtsverordnung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVwG vorzulegen
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Beschlussfassung einzubringen.
- Der Bebauungsplan ist nach Festsetzungsbeschluss der Bezirksverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB dem Bezirksamt zur Festsetzung als Rechtsverordnung vorzulegen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sowie die Klimaschutzpolitischen Auswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Monika Herrmann
Florian Schmidt
Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 899/ 21
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Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg_hier: der redaktionell geänderte Entwurf der Rechtsverordnung sowie Festsetzung des Bebauungsplans durch die BVV als Rechtsverordnung
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud