Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg

Der Parkraum im Innenstadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist knapp. Da an manchen Stellen öffentlicher Raum für eine Gleichverteilung zu Gunsten aller Nutzer*innen umverteilt wird, muss auch für die Herausforderung des zu geringen Parkraumangebots eine Lösung erarbeitet werden. Im Zuge dessen verfolgt das Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk. Mithilfe der Parkraumbewirtschaftung soll effizientes Parken erreicht werden, die negativen Umweltauswirkungen des ruhenden Verkehrs verringert werden (z.B. Lärm- und Abgasbelastung), und die Wohnqualität der Bewohner*innnen (z.B. durch die Reduzierung von Dauerparkern) gesteigert werden.

Neue Zonen ab Herbst 2024

Die Parkraumbewirtschaftung wird derzeit ausgeweitet. Als nächstes werden die Zonen Lausitzer Platz, Reichenberger Kiez, Graefekiez und Oranienplatz eingerichtet. Einen Überblick finden Sie auf untenstehender Karte.

Neue Parkzonen Herbst 2024
Neue Parkzonen in Kreuzberg

Neue Parkzonen im Herbst 2024

Weitere neue Zonen

Die Parkraumbewirtschaftung soll möglichst schnell auf den gesamten Bezirk ausgeweitet werden. Der Prozess erfordert jedoch große Kapazitäten bei den Ämtern und hohe Anfangsinvestitionen (Parkscheinautomaten, Verkehrszeichen, usw.). Derzeit werden die personellen Voraussetzungen geschaffen. Die in der Vergangenheit zur Verfügung stehende Finanzierung von Parkscheinautomaten aus dem Sondertopf Siwa wurde durch die Landesebene leider gestrichen.

Bestehende Parkzonen

Insgesamt wurden bislang neun Parkzonen eingerichtet. Einen Überblick finden Sie auf untenstehender Karte. Im September 2024 und damit zuletzt eingeführt wurden die Parkzonen 64 (Reichenberger Kiez) und 66 (Lausitzer Platz). Eine Liste aller bestehenden Zonen mit Bewirtschaftungszeiten und Gebühren finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.

Informationen für Bewohner*innen

Wenn Ihre Meldeadresse in einer Parkzone liegt, erhalten Sie für diese Zone einen Bewohner*innenparkausweis. Dieser Ausweis befreit Sie von der Pflicht, einen Parkschein kaufen zu müssen. Er garantiert jedoch keinen freien Parkplatz.

Um einen Bewohner*innenparkausweis zu beantragen, nutzen Sie bitte prioritär das Online-Beantragungs-Verfahren. Dieses Online-Verfahren ist der schnellste und einfachste Weg zu einem Parkausweis: Online-Antrag jetzt starten

Die Kosten für einen Bewohner*innenparkausweis betragen derzeit 20,40 € für 2 Jahre. Die Gebühren können sich durch Beschlüsse der Landes Berlins in Zukunft ändern. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf dieser Seite des Bürgeramts: Beantragung Bewohner*innenparkausweis

Für die Vergabe gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

Informationen für Pendler*innen und Besucher*innen

Für alle Fahrzeuge muss beim Parken während der Bewirtschaftungszeit ein Parkschein gekauft werden. Dies ist am Parkscheinautomaten mit Bargeld oder digital und bargeld-los über Smartphone-Apps möglich.

Bezahlen mit Smartphone-Apps

Die Abwicklung und Bezahlung läuft über Apps privater Anbieter. Diese unterstützen alle das System des Unternehmens „smartparking“, mit dem das Land Berlin einen Vertrag besitzt. Für Berlin gibt es derzeit folgende Apps. EasyPark | Yellowbrick Flowbird | moBiLET | PayByPhone | Parkster | PARCO |
Hinweis: Die Links führen auf Externe Webseiten der jeweiligen Anbieter. Von dort werden Sie ggf. zur App-Installation geführt.

Manche Smartparking-Anbieter geben einen Handyparken-Aufkleber für die Windschutzscheibe aus. Dieser kann angebracht werden, um den Kontrollkräften einen Hinweis zu geben, dass der Parkschein über die App gekauft wurde und daher nicht als Zettel ausliegt.

Bezahlen am Parkscheinautomaten

Entlang der Parkstreifen finden sich regelmäßig Parkautomaten. Bitte schauen Sie ggf. auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Ist der Parkscheinautomat defekt, wählen Sie bitte die am Parkscheinautomaten ausgewiesene Servicenummer und melden die Störung am Automaten. Die Gebühr entrichten Sie bitte am nächstliegenden Parkscheinautomaten oder per Smartphone.

Bitte legen Sie den Parkschein sichtbar hinter der Windschutzscheibe aus.

Rückstau bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung der Parkraumbewirtschaftung

21.11.2024: Auf Grund der kurz hintereinander folgenden Einführung von jeweils zwei räumlich recht großen Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk hat sich ein enormer Rückstau in der Bearbeitung von derzeit ca. 1.500 Anträgen für Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen nach Einzelfallentscheidung wie z.B. Familien- Car- Sharing gemäß § 46 StVO gebildet. Trotz personeller Aufstockung der sachbearbeitenden Straßenverkehrsbehörde kann die relativ hohe Anzahl neuer Anträge nicht zeitnah bewältigt werden. Da stets Einzelfallentscheidungen nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung zu treffen sind, ergeben sich derzeit Bearbeitungszeiten von ca. 8 bis 10 Wochen nach Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.

Der Rückstau in der Antragsbearbeitung wird voraussichtlich erst ab Mitte/ Ende 2025 abgebaut werden können. Es gibt keine Ersatzregelung für Handwerker*innen, die in der Zwischenzeit zur Anwendung zulässig ist.

Informationen für Betriebe

Jeder Betrieb und jede vergleichbare Einrichtung mit Sitz innerhalb der Zone erhält auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für eine (1) Betriebsvignette zum Parken eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs. Dazu muss kein Nachweis der Dringlichkeit erbracht werden muss.

Die Antragstellung per Online-Formular ist beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg derzeit nicht möglich. Der Antrag kann formlos gestellt werden, d.h. es gibt kein Antragsformular. Senden Sie Ihren Antrag (mit händischer Unterschrift) bitte per Email (Scan) oder Post an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin oder an stvo@ba-fk.berlin.de. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese E-Mail-Adresse und keine weiteren im CC. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir bitten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Da zurzeit eine sehr hohe Anzahl an Anträgen eingeht, kann keine zeitliche Aussage zum Bearbeitungsstand getroffen werden.

Dem Antrag sind beizufügen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Gewerbemeldung und
  • Gewerbemietvertrag.

Für die Vergabe gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

Die Betriebsvignette wird Ihnen postalisch zugesandt.

Informationen für Handwerksbetriebe

Bestimmte Handwerksbetriebe können einen so genannten Handwerkerparkausweis bekommen. Die Antragstellung ist möglich für

  • bestimmte Gewerke der Handwerkskammer oder
  • zu einzelnen Wirtschaftszweigen der Industrie- und Handelskammer oder
  • mit einem entsprechenden Nachweis des Handelsregisters.

Um einen Handwerkerparkausweis zu beantragen, nutzen Sie bitte prioritär das Online-Beantragungs-Verfahren. Dieses Online-Verfahren ist der schnellste und einfachste Weg zu einem Parkausweis. Es ist leicht zu bedienen. Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen und dann per Email oder per Post senden.

Ihren Antrag senden Sie an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin oder an stvo@ba-fk.berlin.de. . Bitte verwenden Sie ausschließlich diese E-Mail-Adresse und keine weiteren im CC. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir bitten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Da zurzeit eine sehr hohe Anzahl an Anträgen eingeht, kann keine zeitliche Aussage zum Bearbeitungsstand getroffen werden.

Weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung. Für die Vergabe gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

Der Handwerksparkausweis wird Ihnen postalisch zugesandt.

Informationen für Personen mit Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte Personen mit einem blauen oder orangefarbenen Parkausweis dürfen gebührenfrei innerhalb der Zone parken, müssen also keinen Parkschein kaufen. Dies gilt zeitlich uneingeschränkt, also auch da, wo eine zugelassene Höchstparkdauer angeordnet worden ist.

Mobilitätseingeschränkten Berufspendlern kann eine Ausnahmegenehmigung für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden, wenn durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann, dass aus gesundheitlichen Gründen die Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist. Hierfür muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden.

Für die Ausnahmen gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

Bitte wenden Sie sich an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin oder an stvo@ba-fk.berlin.de

Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen postalisch zugesandt.

Informationen für Beschäftigte der Daseinsvorsorge und systemrelevanten Infrastruktur

Für Beschäftigte der Daseinsvorsorge und der systemrelevanten Infrastruktur gibt es Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaftung. Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht es Beschäftigten in bestimmten Berufsfeldern mit regelmäßig ungünstigen Dienstzeiten in parkraumbewirtschafteten Zonen des Beschäftigungsortes kostenfrei zu parken. Weitere Informationen, wer eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann und wo diese beantragt wird, finden Sie auf dieser Website.

Häufige Fragen zur Parkraumbewirtschaftung Allgemein

  • 1. Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

    Weitere Ausnahmegenehmigungen können nur sehr selten erteilt werden. Dies ist z.B. möglich für die private Pflege von Familienangehörigen, für Personen, die gesundheitsbedingt nicht den ÖPNV nutzen können oder für Beschäftigte, die nachweislich auf den Pkw angewiesen sind.

    Für die Ausnahmen gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

  • 2. Was ist Parkraumbewirtschaftung und warum wird sie eingeführt?

    Der Begriff Parkraumbewirtschaftung (kurz: „PRB“) bezeichnet die zielgerichtete Regulierung des öffentlichen Parkraums durch Regelungen und Gebühren.

    In Berlin geschieht dies in den meisten Fällen durch Parkzonen, in denen Mischparken gilt. Mischparken bedeutet, dass es eine Pflicht gibt, sich einen Parkschein zu kaufen. Manche Gruppen wie Bewohner oder Handwerker können sich von der Pflicht aber befreien lassen und müssen dann keinen Parkschein kaufen.

    Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist ein Instrument, welches zu Verbesserungen in vielen Bereichen führt. Folgende Ziele können damit erreicht werden:

    • Erhöhung der Verfügbarkeit von Parkraum für den unbedingt notwendigen Kfz-Verkehr bzw. diejenigen, die unbedingt auf einen Kfz angewiesen sind.
    • Bevorzugung für die in der Zone wohnenden Bewohner gegenüber der einströmenden Kfz.
    • Motivation, das privaten Parkangebot mehr zu nutzen (Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen), sowohl durch Bewohnende als auch durch Gebietsfremde. Dadurch Entlastung des öffentlichen Straßenlandes.
    • Reduzierung des Kfz-Verkehrs als stadtweites Ziel durch die Erhebung von Gebühren.
    • Reduzierung der falschparkenden Fahrzeuge durch das Kontrollpersonal in den Parkzonen. Das ist besonders wichtig an Feuerwehrzufahrten, an Kreuzungen, an Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, auf Radwegen und Radstreifen.

    Die Parkraumbewirtschaftung beruht auf den Regeln und Vorgaben aus dem Straßenverkehrsrecht. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Maßnahmen verkehrlich begründet sein müssen. Voraussetzung ist also, dass die Bewirtschaftung die Verkehrsverhältnisse verbessert (Parkchancen, Sicherheit, Lärm u.a.). Eine Bewirtschaftung, die mit dem alleinigen oder überwiegenden Ziel der Einnahmenerhöhung eingeführt würde, wäre rechtsfehlerhaft und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

  • 3. Wer hat die Einführung beschlossen?

    Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im ganzen Bezirk beschlossen, vgl. Drucksache DS/0893/V . Die BVV ist die gewählte Volksvertretung auf bezirklicher Ebene.

  • 4. Gibt es Verdrängungseffekte? Was wird dagegen getan?

    Bei jeder Einführung einer Parkraumzone kann ein Verdrängungseffekt in die benachbarten Kieze hinein stattfinden. Daher plant das Bezirksamt die flächendeckende Einführung von Parkzonen in ganz Friedrichshain-Kreuzberg.

  • 5. Wie kaufe ich einen Parkschein?

    Wenn Sie in einer Parkzone in einer öffentlichen Straße parken möchten, müssen Sie für das Parken bezahlen und sich einen Parkschein kaufen („Parkscheinpflicht“).
    Sie dürfen so lange parken, wie es die Zeit auf dem Parkschein angibt. Es gibt aber keine Höchstdauer, sie dürfen so lange parken (und bezahlen), wie sie wünschen.

    Einen Parkschein können Sie auf zwei Arten kaufen:

    • mit Münzen am Parkscheinautomaten.
    • mit digitalen Apps für das Smartphone. Es gibt verschiedene private Anbieter, die mit dem Land Berlin kooperieren. Sie bieten teilweise Zusatz-Services an oder funktionieren auch in anderen Städten.
      Sie haben die freie Wahl.

    Manche Gruppen wie Bewohner*innen oder Handwerker*innen können einen Antrag stellen und sich von der Parkscheinpflicht befreien lassen.

  • 6. Wohin lege ich den Parkschein?

    Bitte legen Sie den Parkschein gut sichtbar an das Fenster, wenn möglich an die Windschutzscheibe unten rechts (beim Beifahrer)
    Wenn Sie über eine Smartparking-App bezahlt haben, müssen Sie keinen Parkschein auslegen. Viele Anbieter geben aber kleine Aufkleber aus. Diese helfen den Parkraumkontrolleuren, dass per App gezahlt wurde.

  • 7. Wo gibt es Parkscheinautomaten? Was mache ich, wenn der Automat defekt ist?

    Parkscheinautomaten finden Sie in regelmäßigen Abständen im Straßenraum, in der Regel nicht weiter als 60 m entfernt. Sie haben in jedem Fall die Pflicht, einen Parkschein zu lösen.

    Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeiten, Parkscheine mit dem Smartphone zu erwerben:” www.smartparking.de/fuer-verbraucher

    Entlang der Parkstreifen finden sich regelmäßig Parkautomaten. Bitte schauen Sie ggf. auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Ist der Parkscheinautomat defekt, wählen Sie bitte die am Parkscheinautomaten ausgewiesene Servicenummer und melden die Störung am Automaten, Die Gebühr entrichten Sie bitte am nächstliegenden Parkscheinautomaten oder per Smartphone.

  • 8. Warum kann ich nicht mit Kreditkarte, Girocard, usw. zahlen?

    Beim elektronischen Zahlen setzt der Bezirk auf smarte und komfortable Lösungen per App. Wer den Parkschein nicht mit Münzgeld bezahlen will, kann sich für diverse digitale Parkschein- und Bezahlmöglichkeiten entscheiden. Dies hieß früher „Handyparken“, jetzt sind die Möglichkeiten z.B. über Apps noch größer.

    Die Abwicklung und Bezahlung läuft über Apps privater Anbieter. Diese unterstützen alle das System des Unternehmens „smartparking“, mit dem das Land Berlin einen Vertrag besitzt.

  • 9. Können oder müssen Parkscheiben genutzt werden?

    Parkscheiben-Regelungen werden im Parkraumbewirtschaftungszonen abgeschafft. Wer keinen Ausweis (Bewohner*innen, Betrieb, usw.) hat, muss einen Parkschein kaufen (Parkscheinautomat oder App).
    Generell gilt immer die gültige Beschilderung vor Ort.

  • 10. Was kostet das Parken und wer legt die Gebühren fest?

    Einen Überblick über die Kosten und Zeiten der Parkraumbewirtschaftung finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.

    Jede Zone oder jeder Bereich wird in eine von drei Kategorien eingeteilt, je nach Lage, Parkraumnachfrage und weiteren fachlichen Kriterien. Dies legt das Bezirksamt fest.

    Die Höhe der Gebühren für die drei Kategorien legt die Landespolitik in einer Verordnung fest. Derzeit (Stand 08/2021) gilt für die Stufen:
    Kategorie 1: 2 € / Stunde
    Kategorie 2: 3 € / Stunde
    Kategorie 3: 4 € / Stunde

    Manchmal können die Gebühren für Parkscheine in einer Zone auch unterschiedlich sein.

    Die Gebühren für Vignetten und Ausweise sind für ganz Berlin gleich und werden von der Landespolitik festgelegt. Generell gilt immer die gültige Beschilderung vor Ort.

  • 11. Wie und wann wird kontrolliert?

    Das Kontrollpersonal kontrolliert den Parkraum regelmäßig. Genauere Angaben werden aus strategischen Gründen nicht veröffentlicht.
    Wenn Sie Parkverstöße melden möchten, erreichen Sie die zuständige Stelle beim Ordnungsamt. Siehe Ansprechpartner.
    Das Portal Ordnungsamt Online (ordnungsamt.berlin.de) ist nicht für Parkverstöße geeignet. Bitte rufen Sie stattdessen an.

    Außerhalb der Betriebszeiten und bei konkreten Gefahren wählen Sie bitte den Notruf der Polizei (110).

  • 12. Wie teuer sind Parkverstöße?

    Stellt ein Kontrolleur einen Parkverstoß fest, erhalten Sie nach einiger Zeit Post von der Bußgeldstelle. Je nach Art des Verstoßes müssen Sie ein Verwarnungs- oder Bußgeld bezahlen. Die Gebühren richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, der deutschlandweit einheitlich ist. Link zum Bußgeldkatalog.

    Über den Parkverstoß wird üblicherweise durch einen Hinweiszettel an der Windschutzscheibe informiert, dies ist jedoch nicht verpflichtend oder rechtlich bindend.

  • 13. Warum dauert die Einführung der Parkraumbewirtschaftung so lange?

    Die Untersuchung beinhaltet eine umfangreiche Erhebung der Parkplatzsituation im Gebiet. Hierbei wird das Parkraumangebot, dessen Auslastung sowie der Parkraumbedarf analysiert. Im Anschluss müssen die personellen und finanziellen Ressourcen aufgestockt werden. Es erfolgen Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal, die die neuen eingerichteten Parkzonen bewirtschaften sollen. Außerdem müssen die Parkscheinautomaten europaweit ausgeschrieben werden. In der Regel dauert so ein Prozess rund zwei Jahre.
    Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung ist erfahrungsgemäß ein langer politischer und bürokratischer Prozess, bei dem von Anfang der Planung bis zur endgültigen Entscheidung über die Einführung viele Personen und Institutionen zu beteiligen sind. Es ist aber politischer Wille die Parkraumbewirtschaftung sukzessive im ganzen Bezirk auszuweiten.

  • 14. Was ist, wenn ich in meiner Zone keinen Parkplatz finde?

    Es gibt kein Anrecht auf einen freie Parkmöglichkeit, weder für Bewohner*innen, Beschäftige noch sonstige Gruppen. Der Wunsch nach mehr und freien Parkständen für viele Kfz-Nutzende ist zwar nachvollziehbar, das wäre in einer Großstadt wie Berlin auch gar nicht möglich. Das Land Berlin und der Bezirk hat sich in zahlreichen Gesetzen und Planwerken zum Ziel gesetzt, Verkehrsarten mit einem geringeren Flächenbedarf zu fördern (z.B. Mobilitätsgesetz, Berliner Straßengesetz, Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr, Luftreinhalteplan, Berliner Energie- und Klimaprogramm und weitere). Im Zuge dessen können Parkstände umgewandelt werden. In diesen bindenden Vorgaben wurden die öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abwogen.

    Einen Anspruch auf einen freien Parkstand im öffentlichen Straßenland gibt es nicht. Wer einen garantierten Parkstand wünscht, muss prüfen, ob ein private Parkplatz angemietet werden kann. Die Parkraumbewirtschaftung, deren Regeln in der StVO festgehalten sind, bevorzugt insbesondere Bewohner*innen, da diese von den Parkgebühren befreit werden.

    Nach der Erfahrung von vielen Zoneneinführungen in Berlin in den letzten Jahren und Jahrzehnten sinkt der Parkdruck in Parkzonen. Insbesondere tagsüber sind häufiger freie Parkstände zu finden. Eine Garantie dafür gibt es nicht.

  • 16. Ich wohne an der Grenze einer Parkzone. Kann ich mehrere Bewohner*innenparkausweise erhalten?

    Das ist nicht möglich. Ein Bewohner*innenparkausweis ist immer nur für eine Zone gültig. In anderen Zonen müssen entsprechend Gebühren bezahlt werden.

  • 17. Was ist, wenn ich mir einen Pkw mit jemandem (Familie, Freund*innen, Ex-Partner*innen) teile (privates Carsharing)?

    Zum privaten Carsharing gibt es seit 2023 neue Regeln der Senatsverwaltung. In engen Grenzen ist es möglich, privat geteilte Fahrzeuge in mehreren Parkzonen gebührenbefreit parken zu dürfen. Schildern Sie dazu Ihren Fall der zuständigen Stelle: Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung, stvo@ba-fk.berlin.de

    Für die Ausnahmen gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.

  • 18. Was ist mit Carsharing Pkw (statsionsbasiert und freefloating)?

    Stationsbasiertes Carsharing (im Bezirk v.a. stadtmobil und cambio) sind von der Parkgebührenpflicht befreit, wenn im Straßenland Stationen bewilligt wurden. Außerhalb dieser Station müssen Parkscheine gekauft werden.

    Free-Floating-Carsharing wie „Sixt“ oder „Miles“ übernehmen für Ihre Kunden üblicherweise die Parkgebühren, diese sind im Preis bereits enthalten. Ein Parkschein wird automatisch und digital gekauft. Es gelten die Bedingungen des Anbieters.

  • 19. Ich wohne an der Grenze der Parkzone (z.B. an der Hasenheide) oder an der Grenze des Bezirks. Für welche Parkzone soll ich einen Antrag stellen?

    Jeder Adresse in Berlin ist genau eine Parkzone zugewiesen.
    Dies ist unabhängig davon, ob das Haus sogar in einem anderen Bezirk liegt (Beispiel Hasenheide).

    Wenn Sie den Online-Antrag nutzen, wird Ihnen die Parkzone automatisch zugewiesen. Ansonsten stellen Sie Ihre Frage bitte an die bearbeitende Stelle .

  • 20. In meiner Nachbarschaft besteht eine Parkzone und es gibt Auswirkungen (Verlagerungen) in meiner Straße, wo noch keine Parkzone eingeführt wurde. Wird dagegen vorgegangen?

    Diese Auswirkungen sind bekannt und nicht beabsichtigt. Der Senat und der Bezirk haben in zahlreichen Beschlüssen beschlossen, die Parkraumbewirtschaftung im gesamten Bezirk einzuführen. Mehr Informationen hier.

    Bis dahin ist ein möglicherweise erhöhter Parkdruck hinzunehmen, da keine anderen Maßnahmen zum Management des Parkverkehrs bestehen als die Parkraumbewirtschaftung. Wo gefährliche Parkverstöße beobachtet werden, kann das Ordnungsamt oder die Polizei angerufen werden.

Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung sowie Verkehrszeichenpläne für die Parkzonen “Reichenberger Kiez”, “Lausitzer Platz”, “Graefekiez” und “Oranienplatz” finden Sie auf dieser Seite.

Ansprechpartner

  • Einführung der Zonen, Strategie, Verkehrszeichen:
    Straßen- und Grünflächenamt
    Email: tiefgruen@ba-fk.berlin.de oder Post: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, 10216 Berlin
  • Für Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
    Straßenverkehrsbehörde: stvo@ba-fk.berlin.de oder Post Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßenverkehrsbehörde, Ausnahmen Parkraumbewirtschaftung, Yorckstr. 4-11 10965 Berlin
  • Für Bewohnerparkausweise:
    Amt für Bürgerdienste
    buea.vignetten@ba-fk.berlin.de , Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Bürgeramt Backoffice, Postfach 35 07 01, 10216 Berlin