Allgemeiner Ordnungsdienst

Allgemeiner Ordnungsdienst – Sicherheit und Ordnung für unseren Bezirk

Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Bemühungen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Bezirk zu gewährleisten und ein faires Miteinander zu fördern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst sind täglich für Sie im Einsatz, um für Sauberkeit, Sicherheit und Regelkonformität im öffentlichen Raum zu sorgen.

Ab dem 01.05.2026 gelten folgende Einsatzzeiten:

Montag bis Donnerstag: 06:00 – 22:00 Uhr
Freitag: 06:00 – 14:00 Uhr und 15:30 – 23:00 Uhr
Samstag: 12:00 – 20:00 Uhr
Sonntag: 10:00 – 18:00 Uhr

Ab dem 01.10.2026 gelten folgende Einsatzzeiten:

Montag bis Freitag: 06:00 – 22:00 Uhr
Samstag bis Sonntag 10:00 – 18:00 Uhr

Der Einsatz erfolgt schwerpunktmäßig nach der aktuellen Lage im Bezirk, sodass dort kontrolliert und unterstützt wird, wo es am dringendsten notwendig ist.

Unsere Aufgaben im Überblick

Der Allgemeine Ordnungsdienst ist zuständig für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. Zu unseren vielfältigen Aufgaben gehören unter anderem:
• Überwachung der Ordnung und Sicherheit einschließlich Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum
• Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen
• Überwachung der Sauberkeit und Ordnung auf öffentlichem Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen
• Kontrolle der Einhaltung der Regelungen zur Nutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen gemäß Grünanlagengesetz
• Durchsetzung der Nichtraucherschutzvorschriften und des Ladenöffnungsgesetzes
• Maßnahmen bei Haus- und Nachbarschaftslärm
• Entgegennahme von Beschwerden vor Ort zu Störungen der öffentlichen Ordnung und Weiterleitung an die zuständigen Stellen
• Feststellung von Verstößen und Einleitung geeigneter Sofortmaßnahmen zur Beseitigung dieser
• Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen

Sicherheit und Ausrüstung
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum Schutz ihrer eigenen Sicherheit mit Pfefferspray und Schlagstock ausgestattet. Jeder kann sich durch einen Dienstausweis ausweisen und ist berechtigt, eine Identitätsfeststellung vorzunehmen.

Ihr Ansprechpartner vor Ort
Der Allgemeine Ordnungsdienst ist häufig die erste Anlaufstelle bei Störungen der öffentlichen Ordnung. Sollten Sie den Außendienst einmal nicht erreichen und Ihr Anliegen erfordert ein unverzügliches Einschreiten, wenden Sie sich bitte an die Polizei.

Hinweis zum ruhenden Verkehr
Bei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sind sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt zuständig.

Hinweis zu Müllablagerungen:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht selbst für die Müllbeseitigung zuständig. Es ist lediglich ihre Aufgabe, die Verstöße gegen die Abfallgesetze festzustellen und illegale Müllablagerungen an die zuständigen Stellen zu melden. Die Zuständigkeit für Beseitigung hat sich seit der Errichtung der Ordnungsämter nicht geändert.

Durch Präsenz, Aufklärung und gezielte Ahndung von Verstößen tragen wir dazu bei, dass unser Bezirk sauber, sicher und lebenswert bleibt. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Nur in den Angelegenheiten, die oben genannt sind und den Allgemeinen Ordnungsdienst betreffen.

Für Störungen im ruhenden Verkehr ist eine gesonderte Rufnummer geschaltet