Corona-Virus
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Corona Informationen A-Z
- Quarantäne FAQ
- Allgemeinverfügung Isolation-Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weitere Informationen des Gesundheitsamtes
- Beratungsangebote
- Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus / Information about coronavirus in various languages / Korona virüsü hakkında çok dilli bilgiler / اطلاعات چند زبانه در مورد کرونا / Информация о коронавирусе на разных языках / معلومات تَخصُ فيروس كورونا المستجد بِ لغاتٍ عديدة
- Regierender Bürgermeister von Berlin, Informationen in mehreren Sprachen
- Robert-Koch-Institut
- Bundesregierung Informationen in Leichter Sprache
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesministerium für Gesundheit Tagesaktuelle Informationen in mehreren Sprachen
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF Informationen in mehreren Sprachen
Inhaltsspalte
Allgemeiner Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung
Unsere 36 Mitarbeiter im Außendienst arbeiten in 3 Schichten. Dienstzeiten sind von Montag bis Freitag 6.00 – 24.00 Uhr, Samstags von 16.00 – 24.00 Uhr und Sonntags von 06:00 – 14:00 Uhr. Der Einsatz erfolgt hauptsächlich nach Schwerpunkten, die sich an der aktuellen Lage orientieren.
Zur Selbstverteidigung sind die Ordnungskräfte mit Pfefferspray und einem Schlagstock ausgerüstet. Alle können sich durch einen Dienstausweis ausweisen und sind zu einer Identitätsfeststellung berechtigt.
Durch Präsenz, Aufklärung und gezielte Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wollen wir zur Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung in unserem Bezirk beitragen.
Erreichen Sie den Außendienst einmal nicht und Ihr Anliegen erfordert unverzügliches Einschreiten, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Bei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sind sowohl Polizei als auch das Ordnungsamt zuständig.
Allgemeiner Ordnungsdienst inklusive Verkehrsüberwachung
- die Kontrolle von Radfahrverboten in Grünanlagen,
- die Kontrolle der Einhaltung der Mitnahmeverbote von Hunden auf Spielplätzen,
- die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht von Hunden in Grünanlagen,
- die Kontrolle der Einhaltung von Grillverboten,
- die Kontrolle und Ahndung von unerlaubtem Plakatieren
- die Kontrolle der Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland,
- die Feststellung von illegalen Müllablagerungen,
- die Beendigung von Haus- und Nachbarschaftslärm.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht selbst für die Müllbeseitigung zuständig. Es ist lediglich ihre Aufgabe, die Verstöße gegen die Abfallgesetze festzustellen und illegale Müllablagerungen an die zuständigen Stellen zu melden. Die Zuständigkeit für Beseitigung hat sich seit der Errichtung der Ordnungsämter nicht geändert.
Überwachung des ruhenden Verkehrs und des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr
- Umsetzungen von Fahrzeugen bei Behinderungen
- Ahndung des Befahrens von Gehwegen und Fußgängerzonen (insbesondere auch Fahrräder und E-Scooter)
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Nur in den Angelegenheiten, die links genannt sind und den Außendienst betreffen.
- Tel.:
- (030) 90298-4313
- Fax:
- (030) 90298-2445
Für Störungen im ruhenden Verkehr ist eine gesonderte Rufnummer geschaltet
- Tel.:
- (030) 90298-2198