Die Förderung des Fußverkehrs ist wichtiger Teil der Mobilitätswende. Durch den Fußverkehrsteil im Berliner Mobilitätsgesetz hat diese Aufgabe seit Februar 2021 zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Maßnahmen des Fußverkehrs sollen insbesondere die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen schützen. Doch auch der Umweltverbund als Ganzes profitiert: Wenn der Fußverkehr gestärkt wird, kann auch der ÖPNV besser und sicherer erreicht werden.
Um das Zufußgehen attraktiver zu machen, werden unterschiedliche Maßnahmen im Bezirk umgesetzt. Folgende Ziele sollen damit erreicht werden:
- Vorrang den Fußgänger*innen: Ziel ist die Schaffung von mehr Räumen, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt.
- Sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr
- Konzeption und Umsetzung einer bezirklichen Strategie zur Förderung des Fußverkehrs
Weiterhin sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die mehr Barrierefreiheit, die Senkung der Unfallzahlen und die Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit herbeiführen. Der Abschnitt 4 des Mobilitätsgesetzes zur Entwicklung des Fußverkehrs kann auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingesehen werden. Die Ergänzungen zur Förderung des Fußverkehrs bauen auf der Fußverkehrsstrategie des Senats aus 2011 auf. Weitere Informationen dazu auf der Webseite der Fußverkehrsstrategie Berlin.
Für die Umsetzung der Zielvorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes zur Förderung des Fußverkehrs wurde im Bezirksamt für Personalverstärkung gesorgt. Seit Sommer 2021 sind zwei Fußverkehrsplaner*innen im Bezirk angestellt. Im Fokus der Arbeit steht neben der Förderung des Fußverkehrs auch die Erhöhung der Sicherheit für Schulwege.