Genehmigung für Sportkurse im Park

Veranstaltungen jeder Art, die auf Grünflächen stattfinden, benötigen eine Erlaubnis. (Siehe Grünanlagengesetz: § 6 Abs. 5 GrünanlG)
Zu diesen Veranstaltungen gehören auch Sportkurse. In Friedrichshain-Kreuzberg sind grundsätzlich nur Sportkurse zulässig, die bestimmte Kriterien erfüllen. Bitte beachten Sie daher vor einer Antragstellung die folgenden Informationen.

Das SGA Friedrichshain-Kreuzberg ermöglicht, Sportkurse für eine Saison zu genehmigen. Wenn Sie eine Genehmigung erhalten, müssen hierfür eine pauschale Gebühr für die gesamte Saison entrichten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der wöchentlichen Anzahl der Kurse. Eine Übersicht können Sie der Gebührentabelle am Ende dieser Seite entnehmen.

Bei der Vergabe von Genehmigungen berücksichtigen wir die Situation in jeder einzelnen Grünanlage; daher benötigen wir von Ihnen eine exakte Angabe der regelmäßigen Kursdaten (Wochentag, Anfang / Ende). Die Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen erfolgt in der Reihenfolge ihres Einganges. Das heißt, wer zuerst beantragt, bekommt die Genehmigung. Wenn Sie also einen Antrag erst stellen, nachdem eine Grünanlage in dem gewünschten Zeitraum bereits ausgelastet ist, erteilen wir Ihnen keine Genehmigung. Dies entspricht der Logik des sogenannten “Windhundprinzips”.

Die Nutzung der Grünfläche für Sportangebote beginnt immer am 01.04. und endet am 31.10. eines Jahres.

Voraussetzungen und Auflagen

Bitte prüfen Sie vor einer Antragstellung die folgenden Auflagen. Wenn nicht alle dieser Auflagen erfüllt werden, kann Ihnen keine Genehmigung im Rahmen dieses vereinfachten Verfahrens erteilt werden.

Damit die Sportkurse im Park erfolgreich verlaufen, müssen Sie immer die folgenden Nebenbestimmungen beachten:

  1. Verschmutzungen der Grünanlage durch Papier, Unrat usw. sind zu vermeiden Angesammelte Abfälle sind sofort und auf Ihre Kosten zu beseitigen
  2. Während der zugelassenen Sondernutzung hat ständig eine verantwortliche Person anwesend und erreichbar (Handy-Nummer) zu sein, die für die Einhaltung der Nebenbestimmungen verantwortlich ist und vermeidbare Verstöße an Ort und Stelle abstellen kann. Der/die Verantwortliche hat sich gegenüber eventuell einschreitenden Polizeibeamten oder Vertretern der Ordnungsbehörde/n des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg auszuweisen und die Genehmigung vorzulegen.
  3. Beschwerden und Missstände, die von einschreitenden Polizeibeamten oder anderen zuständigen Behördenvertretern nach pflichtgemäßem Ermessen als berechtigt anerkannt werden, sind unverzüglich abzuhelfen.
  4. Für alle Schäden, die auf Inanspruchnahme der Sondernutzungsgenehmigung zurückzuführen sind, sind die Genehmigungsinhaber verantwortlich. Sie verpflichten sich auch Dritten gegenüber, das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, von allen Ersatzansprüchen freizustellen.
  5. Der Sondernutzungsinhaber ist verpflichtet, entstandene Schäden im Einvernehmen mit dem Straßen- und Grünflächenamt durch eine Fachfirma auf eigene Kosten nach dem Ende der Sondernutzung beseitigen zu lassen und die Grünfläche mindestens wieder so herzustellen, wie sie übernommen wurde. Die Kosten aller Wiederherstellungsarbeiten trägt der Sondernutzer. Oberflächenabnahme erfolgt durch das Bezirksamt.
  6. Es gilt das Verbot, Musik während der Sondernutzung abzuspielen
  7. Das Befahren der gesamten Grün- und Erholungsanlage mit motorisierten Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere auch für den Auf- und Abbau.
  8. Es dürfen keine Stollenschuhen durch die Nutzer*innen / Übungsleiter*innen verwendet werden.
  9. An den Bäumen dürfen keine Befestigungen angebracht werden (Plakate und Transparente, Wimpel, Lichterketten, etc.)
  10. Es dürfen keine Flyern o.ä. im Park verteilt werden.
  11. Es gilt das Verbot von Werbung, Aufstellern, Flaggen etc. im Park.
  12. Spielplätze, Bolzplätze, sonstige Einrichtungen für sportliche Betätigung, verpachtete Flächen, Grillflächen, Skating Anlagen sind für die Sondernutzung nicht zulässig.
  13. Joggen/Laufen darf nur auf befestigten Wegen ohne Behinderung Dritter stattfinden
  14. Keine Aufbauten/Geräte für Sport zulässig.
  15. Die Sondernutzerin hat keinen Anspruch auf bestimmte Flächen im Park. Sofern Flächen von Dritten belegt sind, hat die Sondernutzerin eine Fläche mit ausreichendem Abstand zu Dritten für ihren Übungsbetrieb zu wählen.
  16. Arbeiten aller Art im Park genießen Vorrang gegenüber dieser Sondernutzungserlaubnis.
  17. Es darf keine Beeinträchtigung der Nutzungserlebnisse Dritter stattfinden.
  18. Die Sondernutzerin hat keinen Anspruch darauf, dass geeignete Flächen für die Nutzung zur Verfügung stehen. Beispielseise können hohe Besucherzahlen oder Veranstaltungen eine Nutzung teilweise oder gänzlich verhindern.
  19. Die hiermit zugelassenen Ausnahmen anlässlich Ihrer Sondernutzung entbinden Sie nicht von der Beachtung der sonstigen Vorschriften des Grünanlagengesetzes (GrünanIG).
  20. Es dürfen keine Bodenverankerungen in den Flächen eingebracht werden.
  21. Zum Schutz der Nutzungsfläche innerhalb der geschützten Grün- und Erholungsanlage dürfen keine Aufbauten o.ä. aufgestellt werden.
  22. Bestandsbäume dürfen durch die Sondernutzung nicht tangiert werden.
  23. Der Boden der gesamten Sondernutzungsfläche darf nicht mit Substanzen geschädigt werden. Das Eindringen von Flüssigkeiten und festen Stoffen ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Nicht verwertbare Abfälle sind einer Beseitigung zuzuführen.

Antragstellung

Den Antrag können Sie uns per Email an sngruen@ba-fk.berlin.de senden.
Die Bearbeitung dauert ca. 4-6 Wochen.

Ihr Antrag muss für jeden Kurs folgende Angaben enthalten:

1. Wer ist verantwortliche*r Kursanbieter*in (= Antagsteller*in)

  • Name / Firma / Verein
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Email
  • Vertretungsberechtigte Person(en)

2. Bezeichnung und ggf. Beschreibung der geplanten sportlichen Aktivität

  • Kursbezeichnung und
  • Kursbeschreibung und *verwendete Hilfsmittel

3. Gewünschte Grünanlage

Bitte beachten Sie, dass Sie keine feste oder gar reservierte Fläche in dem gewünschten Park für Ihren Kurs in Anspruch nehmen können. Sie müssen den Kurs in dem gewünschten Park dort durchführen, wo gerade eine Fläche frei ist und, wo keine anderen Nutzer gestört werden.

4. Gewünschtes Zeitfenster für den wöchentlichen Kurs (Start, Ende, Wochentag)

5. Erwartete Teilnehmerzahl

6. Verantwortliche Person (z.B. Trainer*in) vor Ort während des Sportangebots

  • Name
  • Mobilnummer

Gern können Sie uns einen Ausdruck der Website zur Information des Kurses beilegen oder die Kursbroschüre kopieren.

Sie können mit einem Antrag mehrere verschiedene Kurse auch in unterschiedlichen Grünanalgen anmelden.

Beispiel für einen Antrag und die Gebührenberechnung

1. Antragsteller

  • Name: Mustersport OHG
  • Anschrift: Musterstraße 22, 10000 Musterstadt,
  • Telefonnummer: 0151 – 111111
  • Email: mustersport@mustersport.muster
  • Vertretungsberechtigte Person: Michaele Musterperson

2. Kurzbezeichnung: Yoga für Senior*innen
3. Kursbeschreibung: Eine Trainerin zeigt der Gruppe klassische Yoga- Übungen, die diese dann selbständig ausführen. Die Trainerin korrigiert individuell die einzelnen Teilnehmer*innen. Es läuft keine Musik während Übungen. Atmung und Körperspannung sind zentrale Kurselemente.
4. Verwendete Hilfsmittel: Die Matten hierfür werden vom Veranstalter gestellt.
5. Name der gewünschten Grünanlage: Muster-Muster-Park
6. Gewünschtes Zeitfenster: jeden Dienstag von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
7. Erwartete Teilnehmerzahl: 5 Personen + Trainer*in
8. Verantwortliche Person vor Ort: Trainer*in Michaele Musterperson, 0151-222222 (diese Information kann ggf. kurzfristig per Email an das zuständige Parkmanagement (im CC) immer wieder aktualisiert werden parkmanagement@ba-fk.berlin.de)
9. Unterschrift

Wenn Sie mehr als eine Übungseinheit beantragen wollen, soll der Antrag in Tabellenform erfolgen. Hier sehen Sie eine Beispieltabelle für drei Kurse des gleichen Veranstalters an drei verschiedenen Tagen in zwei verschiedenen Sportarten und in zwei verschiedenen Parkanlagen.

Beispiel Sport im park

Beispieltabelle Antragstellung

Die Gebühr für die in der Tabelle aufgeführten Kurse beträgt insgesamt 705,86 Euro für die gesamte Saison. Das entspricht 9,-€ pro Übungseinheit. Bei 10 Teilnehmer*innen im Kurs sind das 0,90 € pro Teilnehmer*in am Tag.

Gebührenstaffelung

Es gilt: Je nach Anzahl der Termine / Übungseinheiten pro Woche in der jeweiligen jährlichen Saison werden die Gebühren berechnet. Die Einzelwerte entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle. Die Gebühren für die Saison 2023 entsprechen in der Höhe jenen der Saison 2022.

Gebührenstaffelung Sport Im Park Übersicht

Beispiel für die Gebührenberechnung

Für die Durchführung von 7 Übungseinheiten pro Woche sind nach der Gebührentabelle 1372,50 EUR an Nutzungsentschädigung für die gesamte Saison fällig. Dies bedeutet unterschiedliche mögliche Nutzungskonstellationen. Die in diesem Beispiel genannten 7 Einheiten können zum Beispiel so auf die Woche verteilt werden:

  • 1 Wochentag mit 7 verschiedenen Übungseinheiten
    oder
  • 3 Wochentage mit Einheiten, z.B.: Montag 4 Einheiten + Donnerstag 2 Einheiten + Sonntag 1 Einheit
    oder
  • 7 Wochentage mit 1 Einheit pro Tag