Kostenübernahme für Verhütungsmittel

• Kostenübernahme von Verhütungsmitteln (Abstempeln des Rezeptes)
• Untersuchung und Einlegen von Spiralen (ohne Kupferball), Implanon
• Ausgabe von Kondomen
• Beratungen zu allen Methoden der Empfängnisverhütung

Die Kosten für Verhütungsmittel werden übernommen wenn Sie

  • das 21.te Lebensjahr vollendet haben (ab 22 Jahren)
  • in Berlin gemeldet sind
  • ein geringes Einkommen haben (z.B. Nettoeinkünfte, ALG II, ggf. ALG I , Unterhalt, Bafög, Rente, Sozialleistungen), bei gemeinsamer Lebensführung bitte auch die Einkünfte von/vom Lebenspartner*In nachweisen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Mietvertrag mit der aktuellen Warmmiete
  • Aktuelle Kontoauszüge lückenlos mindestens 6 Wochen (die eigenen und die des Lebenspartners bei gemeinsamer Wohnung)
  • Aktueller Bescheid bei Leistungen nach dem ALG II, SGB XII und AsylbLG
  • Rezept
Berechnungsgrundlage

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Aufgrund der komplexen Rechtslage können hier nicht alle Besonderheiten der Kostenberechnung erfasst werden. Die genannten Informationen können Ihnen nur unverbindliche Hinweise zur Kostenberechnung geben. Deshalb ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch. Wir bitten Sie für weitere Informationen, Beratung und Berechnung direkt in unsere Sprechstunde zu kommen.~ Weitere Informationen

Kostenübernahme für Verhütungsmittel ab dem Alter von 22 Jahren
kann auch gerne per Post erfolgen. Bitte senden Sie uns das Rezept und Kopien Ihrer Unterlagen sowie einen frankierten und adressierten Rückumschlag zu.

Bitte lassen Sie sich Ihren Anspruch in unseren offenen Sprechstunden berechnen:

Wo? 1. Etage

Bitte ziehen sie eine Wartemarke

Wann? Ohne Termin

  • Montag
    Dienstag
    Donnerstag
    Freitag

    13.00 bis 16.00 Uhr
    09.00 bis 12.00 Uhr
    13.30 bis 17.30 Uhr
    09.00 bis 12.00 Uhr