Stellungnahme des Bezirksamtes zur Bauaktenkammer

Pressemitteilung Nr. 78 vom 01.04.2021

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Thema Bauaktenkammer zieht das Bezirksamt wie folgt Stellung:

Die Aufbewahrungspflicht für Bauunterlagen (Bescheide, Bauvorlagen, Standsicherheits- und Brandschutznachweise etc.) ist im § 18 Bauverfahrensverordnung geregelt. Und zwar in der Art, dass die Bauherrin oder dessen Rechtsnachfolgerin grundsätzlich dazu verpflichtet sind, die Bauunterlagen selbst aufzubewahren. Auf diesen Sachverhalt wird auch in jeder Baugenehmigung hingewiesen.

Eine gesetzliche Verpflichtung des Bezirksamtes, die Bauunterlagen zur Einsicht für Externe vorzuhalten, besteht nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Dienstleistung, die aufgrund der Coronapandemie derzeit nicht in dem sonst bekannten Umfang angeboten werden kann. Der derzeit pandemiebedingte reduzierte Betrieb, welcher entsprechend zu längeren Wartezeiten führt, stellt sich wie folgt dar:

• bei kleineren Vorgängen: interner Scan der Unterlagen und elektronischer Versand;
• bei umfangreicheren Vorgängen: durch eine externe Firma werden Kopien der Unterlagen angefertigt, die Kosten werden durch die Antragstellerin getragen;
• in Abhängigkeit der personellen Ressourcen werden vereinzelt auch Vor-Ort-Termine unter Einhaltung der Hygieneregelungen angeboten.

Das Begehren auf Akteneinsicht kann jederzeit unter bauaktenkammer@ba-fk.berlin.de vorgebracht werden.
Das Bezirksamt bittet um Verständnis für längere Wartezeiten.

Ansprechpartner*innen
Sara Lühmann
Pressesprecherin
Telefon: (030) 90298-2843

Dominik Krejsa
Mitarbeiter Pressestelle
Telefon: (030) 90298-2418