Weitere temporäre Radverkehrsanlagen in Friedrichshain-Kreuzberg während der Pandemie-Krise in Umsetzung

Pressemitteilung Nr. 63 vom 16.04.2020

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden seit dem 25. März 2020 insgesamt 8,2 Kilometer temporäre Radverkehrsanlagen (RVA) geschaffen. Auf vier der fünf umgesetzten Straßenabschnitte setzte das Straßen- und Grünflächenamt auf Anordnung der Abt. VI SenUVK dabei bestehende Planungen vorzeitig und auf Grundlage der verpflichtenden Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes um. Die schnelle Umsetzung und Eilbedürftigkeit ist aus Gründen des Infektionsschutzes gegeben: Bei essenziell notwendigen Fahrten mit dem Fahrrad muss auch im Straßenland ein Abstand von 1,5m gehalten werden können.

Ab dem 21. April 2020 wird die Ausweisung von Radverkehrsanlagen (RVA) fortgesetzt. In der Möckernstraße, dem Kottbusser Damm, der Kottbusser Straße und am Tempelhofer Ufer entstehen insgesamt 4,5 Kilometer neue RVA.
Dies sind allesamt Anlagen, die gemäß Mobilitätsgesetz schon in der Vorplanung waren und jetzt zeitlich vorgezogen umgesetzt werden.
Am Kottbusser Damm / Straße wird ein geschützter Radstreifen in Kombination mit einem Streifen für Anlieferungsverkehr realisiert. Auch damit wird ein schon länger projektiertes Vorhaben im beschleunigten Verfahren vorgezogen.
Mit der Durchführung der Maßnahme entfallen Parkplätze. Um den Parkdruck auf die umliegenden Wohnviertel zu mindern, wird den direkten Anwohnenden des Kottbusser Dammes in Kooperation mit dem Parkhaus am Herrmannplatz ein vergünstigter Parkplatz angeboten. Dieses Parkhaus steht dauerhaft zu 2/3 leer und bietet daher ausreichend Platz.

Fragen und Antworten:

Welche Rechtsgrundlage gibt es für die plötzliche Einrichtung neuer Radwege?
Die Anordnung von straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen erfolgt stets gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung. In Absatz 9 benannter Vorschrift wird festgelegt, dass Radfahrstreifen ohne das Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden könnten. Dies gilt auch für die Verbreiterung bestehender Anlagen.
Diese temporären Anordnungen können aufgrund der abgenommenen Verkehrsdichte ohne Verkehrsmengenzählungen durchgeführt werden. Diese sind aber auch sonst nicht zwingend notwendig.
Die Notwendigkeit für die schnelle Anordnung von Radfahrstreifen ergibt sich aus der Pandemiesituation als einer Gefahrenlage auch abseits des Verkehrsrechts: Da die existente Radverkehrsinfrastruktur nicht umfassend geeignet ist, die Abstands-Vorschriften der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung zu befolgen, liegt eine Gefährdung des höheren Rechtsgutes der körperlichen Unversehrtheit vor. Weiterhin ist die Rechtsordnung betroffen, da die Beschaffenheit der öffentlichen Infrastruktur bei erlaubtem Mobilitätsverhalten zu immanenten Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung als öffentlich-rechtlicher Vorschrift führt.

Bleiben die Radwege über die Pandemie-Krise hinaus bestehen?
Die Anordnung der Radwege erfolgt als zeitlich für die Pandemie-Situation befristete Maßnahme. Es werden Warnbaken, mobile Schilder und gelbe Folien für die Markierungen verwendet, die später wieder entfernt werden können.
Für solche Anlagen, die den vorgeschriebenen Maßgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes entsprechen und die aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich sind muss durch Abt. VI SenUVK in Verbindung mit dem Bezirksamt im Rahmen des behördlichen Ermessens über eine Verstetigung entschieden werden. Dies gilt insbesondere für solche Maßnahmen, für die schon Vorplanungen bestehen.
Alle Anordnungen, die über die Maßgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes bzw. der Verkehrssicherheit hinaus ergehen und die sich kausal ausschließlich auf die Infektionsvorsorge während der Pandemie-Situation beziehen, benötigen für ihre Verstetigung einer gesonderten verkehrspolitischen Beschlusslage.

Wer ist für die Einrichtung der Radwege zuständig?
Im Hauptstraßennetz erfolgt die straßenverkehrsbehördliche Anordnung von Radfahrstreifen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegenüber dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg als Straßenbaulastträger. Dies bedeutet, dass die Umsetzung der Markierungen und Beschilderungen durch den Bezirk erfolgt, der die Leistung in Eigenregie bzw. mittels der Beauftragung privater Firmen vornimmt.

Gibt es derzeit nicht wichtigere Aufgaben als temporäre Radwege auszuweisen?
Für die Einrichtung der Radwege werden keine Ressourcen eingesetzt, die anderweitig dringender benötigt werden. So werden beispielsweise Bauvorhaben im Rahmen der Daseinsvorsorge grundsätzlich mit Priorität und zudem in einem etwas abweichenden Verfahren von anderen Dienstkräften bearbeitet. Das jetzt angelaufene Verfahren ist besonders agil und unterstützt das erwünschte mobile Arbeiten der beteiligten Beschäftigten, die aufgrund verminderter Antragslagen zudem freie Kapazitäten haben.

Können Radwege künftig immer so schnell eingerichtet werden?
Für die temporäre Einrichtung von Radwegen sind angesichts des veränderten Verkehrsaufkommens die behördlichen Abwägungsentscheidungen derzeit deutlich einfacher zu treffen als bei auf Dauer angelegten Regelungen. Zudem kann bei den temporären Beschilderungen und Markierungen auf Änderungsbedarf viel schneller und flexibler reagiert werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg dokumentiert den derzeitigen Verfahrenslauf, um wesentliche Erkenntnisse aus den beschleunigten Verfahren für die Zeit nach der Pandemie zu sichern. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass die Vorgehensweise aus 1. temporärer Anordnung und dann 2.) Evaluation und 3.) der dauerhaften baulichen Umsetzung hinsichtlich der Verfahrensdauer auch als Regelverfahren für andere Verkehrsprojekte in Betracht gezogen werden kann. Die temporären Anordnungen und deren Evaluation ermöglichen es, Planungsläufe für die spätere bauliche Umsetzung auf Nachbesserungsbedarfe zu fokussieren und somit erheblich zu verkürzen. Im Ergebnis können Planungskosten gespart werden.

Werden in anderen Bezirken temporäre Radwege angeordnet?
Die gute Zusammenarbeit mit SenUVK Abt. VI hat in Kürze zu einem Regelverfahren geführt, das derzeit auch auf andere Bezirke ausgeweitet wird. Die Steuerung hierzu liegt bei der Koordinierungsstelle Radverkehr SenUVK.

Ansprechpartner*innen

Pressestelle des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg
Telefon: (030) 90298-2843
E-Mail: presse@ba-fk.berlin.de

Felix Weisbrich
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
E-Mail: felix.weisbrich@ba-fk.berlin.de