Tagesordnung - 38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 11.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:12 - 22:39 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Dringlichkeiten      
Ö 2  
Geschäftliches      
Ö 3  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 4  
Vorlagen zur Wahl      
Ö 5  
Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6     Haushaltsberatungen 2020/2021      
Ö 6.1  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt)
Enthält Anlagen
1416/XX  
Ö 6.2  
Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss zu Bürgervorschlag # 62  
Enthält Anlagen
1470/XX  
Ö 6.3  
Bürgerhaushalt für Neukölln  
Enthält Anlagen
1333/XX  
Ö 6.4  
Schüler*innenhaushalt
Enthält Anlagen
1362/XX  
Ö 6.5  
Schüler/innenhaushalt verstetigen I  
Enthält Anlagen
1372/XX  
Ö 6.6  
Schüler/innenhaushalt verstetigen II
Enthält Anlagen
1373/XX  
Ö 6.7  
Förderung des Bezirksjugendrings
Enthält Anlagen
1323/XX  
Ö 6.8  
Geschäftsführung des Bezirksjugendrings
Enthält Anlagen
1322/XX  
Ö 7     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 7.1  
Hot-Spots im Bezirk: Wie schlimm ist Neukölln vom Drogensumpf betroffen?  
Enthält Anlagen
1422/XX  
Ö 7.2  
Sondernutzung von Straßenland für Filmdreharbeiten?  
Enthält Anlagen
1436/XX  
Ö 7.3  
Neugestaltung Promenade am Weigandufer überarbeiten  
Enthält Anlagen
1421/XX  
Ö 7.4  
Umbenennung von Nord-Neukölln in Rixdorf  
Enthält Anlagen
1442/XX  
Ö 7.5  
Rund um das Fahrrad  
Enthält Anlagen
1446/XX  
Ö 7.6  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil VII  
Enthält Anlagen
1447/XX  
Ö 7.7  
Zugang zum Carl-Weder-Park sichern  
Enthält Anlagen
1291/XX  
Ö 7.8  
Mülleimer mit Aschenbechern ausstatten  
Enthält Anlagen
1083/XX  
Ö 7.9  
Parkbänke im Parkfriedhof  
Enthält Anlagen
1171/XX  
Ö 7.10  
Geschichtliche Aufarbeitung Wissmannstraße
Enthält Anlagen
0089/XX  
Ö 7.11  
Hermannplatz fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestalten – Beauftragung einer bezirksübergreifenden Planung  
Enthält Anlagen
0218/XX  
Ö 7.12  
Mut zu neuen Wegen - Weigandufer als Fahrradstraße
Enthält Anlagen
0683/XIX  
Ö 7.13  
Maßnahmen am Werner-Seelenbinder-Grab
Enthält Anlagen
0140/XX  
Ö 7.14  
Maßnahme zur Eindämmung der Vermüllung von Teilen Neuköllns
Enthält Anlagen
0142/XX  
Ö 7.15  
Stopp dem Feuerwerkswahnsinn!
Enthält Anlagen
0467/XX  
Ö 7.16  
Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben
Enthält Anlagen
0474/XX  
Ö 7.17  
Menschen mit Behinderungen im RBB-Rundfunkrat beteiligen  
Enthält Anlagen
0747/XX  
Ö 7.18  
Eidechsen und Amphibienvorkommen im Südosten des Tempelhofer Feldes – Hat Neukölln daran Anteil?
Enthält Anlagen
0914/XX  
Ö 7.19  
Bänke auf dem Reuterplatz wieder aufstellen  
Enthält Anlagen
1072/XX  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Verpackungsmüll  
Enthält Anlagen
0977/XX  
Ö 8.2  
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  
Enthält Anlagen
1189/XX  
Ö 8.3  
Mehrweg statt Einweg – Umweltgerecht feiern in Neukölln  
Enthält Anlagen
1329/XX  
Ö 8.4  
Neue Stuben für die Obdachlosenhilfe
Enthält Anlagen
1289/XX  
Ö 8.5  
Erarbeitung bezirklicher Leitlinien der Bürger*innenbeteiligung
Enthält Anlagen
1070/XX  
Ö 8.6  
Ordentliche Bezahlung unterstützen – Armut entgegenwirken  
Enthält Anlagen
1374/XX  
Ö 9     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 9.1  
Einkommensschwache Menschen sind nicht „sozial schwach“!  
Enthält Anlagen
0652/XX  
Ö 9.2  
Bebauungsplan 8-2-1 („Grenzallee 37“)  
Enthält Anlagen
1342/XX  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)   Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-2-1 vom 17.01.2018r das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

c)   Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  III  4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

d)   Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den 07. Mai 2019

 

 

___________________     _____________________

Hikel        Biedermann

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht -

 

Der Bebauungsplan 8-2-1 vom 17.01.2018r das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neulln, ist am 22.05.2019 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 20.07.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 19 auf Seite 470 verndet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs. Nr. 1342/XX) als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 27. August 2019

 

 

___________________ _____________________

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

   
    22.05.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)    Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-2-1 vom 17.01.2018 für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

c)    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  III  4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

d)    Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den 07. Mai 2019

 

 

___________________     _____________________

Hikel        Biedermann

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der AfD zugestimmt.

 

 

 

Herr BV Kringelt stellt gemäß § 38 Abs. 2 GO BVV den Antrag auf Änderung der Tagesordnung wie folgt:

 

Die TOP 14.1 bis 14.5 sollen nach TOP 8 sowie im Anschluss TOP 10.1 – Drs.: 1311/XX behandelt werden.

 

Herr BV Damerau stellt im Namen der Fraktion der AfD einen Antrag auf Unterbrechung der Sitzung gemäß § 38 Abs. 6 GO BVV. Herr Vorsteher Oeverdieck unterbricht die Sitzung um 18:50 Uhr bis 19:00 Uhr.

 

Die Gegenrede zum Änderungsantrag der Tagesordnung hält Herr BV Damerau.

 

Der Antrag auf Änderung der Tagesordnung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon bei Enthaltung der Fraktionslosen Zielisch beschlossen.

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.2 - vertagt
   

vertagt

   
    25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.26 - vertagt
   

vertagt.

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.18 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Der Bebauungsplan 8-2-1 vom 17.01.2018 für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln, ist am 22.05.2019 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden. Die Verordnung ist am 20.07.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 19 auf Seite 470 verkündet worden. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 1342/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 27. August 2019

 

 

___________________ _____________________

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

               
 
 

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