Drucksache - 1323/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsaufstellung den Bezirksjugendring ab 2020 finanziell aus den Mitteln aus der Abt. Jugend zu fördern.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsaufstellung den Bezirksjugendring ab 2020 finanziell zu fördern.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 11. September 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Bezirksjugendrings ab 2020 aus den Mitteln der Abt. Jugend zu fördern.
Das Bezirksamt berichtet zum Antrag:
Die Jugendverbandsarbeit, u.a. auch der Landesjugendring, wird überbezirklich über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie institutionell gefördert. Laut neuem AGKJHG werden „demokratisch organisierte Jugendverbände und Jugendgruppen … insbesondere durch Zuwendungen nach den Maßgaben des § 47 gefördert“, d.h. als regelhafte Förderung der freien Jugendhilfe entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage. Die Budgetierung ermöglicht den Bezirken dabei zwar in der der Regel gewisse Regiekostenanteile, ist jedoch ansonsten auf die Leistungserbringung in Form von Mengen abgestellt.
Die Senatsverwaltung hat im Zuge der Einführung des Jugendfördergesetztes den Jugendämtern zusätzliche finanzielle Mittel in der vereinbarten Größenordnung von für 2,5 zusätzliche Stellen zur Förderung der Beteiligung zugewiesen. Dies sind eigentlich Transfermittel in Höhe von 137.500 €, aber es bleibt dem Jugendamt überlassen, die zusätzlichen finanziellen Mittel mit bezirkseigene Stellen oder in Form von Trägerverträgen an freie Träger umzusetzen. Das Jugendamt hatte sich vor dem genannten Beschluss entschieden, die Mittel in bezirkliche Stellen umzusetzen und u.a. das kommunale Kinder- und Jugendbüro zu stärken.
Die Leistungen erfolgen zum Produkt 80968 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozessen. Die Bezugsgröße ist „Leistungsstunde“, d.h. nach der aktuellen pauschalen Anschubfinanzierung muss sich das Produkt über Mengen und die entsprechende Budgetierung refinanzieren.
Inhaltlich ist die Förderung der Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Heranwachsenden eine unmittelbare Aufgabe des Jugendamts Neukölln. Die bestehenden Strukturen des Kinder- und Jugendbüros sind angesichts der massiven Herausforderungen in diesem Bereich nicht ausreichend, um dieses Ziel umfassend zu erfüllen. Hierfür bedürfte es in vielen verschiedenen Themenbereichen die vorgesehene personelle Verstärkung.
Das Jugendamt sieht die Unterstützung des Bezirksjugendrings in Neukölln als Möglichkeit. Hier könnten Möglichkeiten der Förderung von Beteiligungsstrukturen und -formen für Kindern und Jugendlichen entstehen, die evtl. nicht über die bestehenden Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit erreicht werden.
Wie bereits im Schlussbericht zur Drucksache 1322/XX „Geschäftsführung des Bezirksjugendrings“ ausgeführt, besteht seitens des Jugendamts die Bereitschaft, die Förderung der Beteiligung junger Menschen durch den Bezirksjugendring mit einem Finanzvolumen in Höhe von ca. 0,5 VZÄ zu fördern. Wie bereits in der 38. Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtet und seitens der Ausschussmitglieder zustimmend zur Kenntnis genommen, sind die Förderung der Beteiligung im Haushalt 2020 insgesamt 27.000,00 Euro vorgesehen.
Eine darüber hinaus gehende Finanzierung des Bezirksjugendrings ist möglich, wenn zusätzliche Transfermittel zur Verfügung stehen und dann budgetierbare Leistungen der Jugendhilfe erbracht werden. Allerdings ist der Bezirksjugendring bisher als Leistungsanbieter nicht in Erscheinung getreten und auch in der vom JHA beschlossenen Planung der in 2020 zu finanzierenden Angebote bisher nicht berücksichtigt. Zudem ist weder Ort und Art der angedachten Leistung bekannt noch liegen Antrag und/oder Konzept vor.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 14. Januar 2020
___________________ _____________________ Martin Hikel Falko Liecke |
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