Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1322/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk dem Träger des Bezirksjugendrings die Finanzmittel zur Einrichtung einer halben Stelle zur Geschäftsführung zu ermöglichen, z. B. im Rahmen eines Leistungsvertrages.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Stellenanteile (mindestens 50%) für eine Geschäftsführung des Bezirksjugendrings ab 2020 einzusetzen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 11. September 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk dem Träger des Bezirksjugendrings die Finanzmittel zur Einrichtung einer halben Stelle zur Geschäftsführung zu ermöglichen, z. B. im Rahmen eines Leistungsvertrages.
Das Bezirksamt berichtet zum Antrag:
Seitens des Jugendamts besteht die Bereitschaft, die Förderung der Beteiligung junger Menschen durch den Bezirksjugendring mit einem Finanzvolumen in Höhe von ca. 0,5 VZÄ zu fördern. Wie bereits in der 38. Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtet und seitens der Ausschussmitglieder zustimmend zur Kenntnis genommen, sind die Förderung der Beteiligung im Haushalt 2020 insgesamt 27.000,00 Euro vorgesehen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird grundsätzlich ein Leistungsvertrag präferiert, der mit dem Bezirksjugendrings e.V. abzuschließen wäre.
Folgende Stolpersteine müssen jedoch berücksichtigt werden:
Eine klassische Geschäftsführung kann nicht Leistungsgegenstand sein. Die finanziellen Mittel unterliegen der KLR-Systematik und benötigen eine Refinanzierung über Leistungsstunden.
Die Mengenerfassung des Produkts 80969 ist im Produktkatalog wie folgt beschreiben:
„Von qualifizierten Fachkräften (inkl. Honorarkräften geleistete Stunden (Leistungsstunden) zur Unterstützung und Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozessen. Unter Leistungsstunden werden Stunden verstanden, die für und mit Kindern und Jugendlichen für Projekte der Kinder- und Jugendarbeit und andere Institutionen im Kontext von Beteiligungsprozessen erbracht werden (…).
Mengenwirksame Leistungen sind u.a. wir folgt definiert:
Leistungen, die zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen, an ihren Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Leistungsmerkmale sind „Unterstützung bei der Initiierung von Beteiligungsprojekten“ und „Beratung, Anleitung, Training junger Menschen“.
Nicht mengenwirksam (!) sind u.a. „Planung, Vor- und Nachbereitung bzw. Organisation der Leistungen“, „Auswertungen, Konzeptfortschreibung, Wirksamkeitsdialog (z.B. Evaluierung, Statistik, Sachbericht, Zielvereinbarung)“, „weitere Büroarbeiten (z.B. Bewirtschaftung und Abrechnung von Zuwendungs- und Leistungsverträgen, Sonderprogrammen, Spenden, Personalangelegenheiten, Beschwerde- und Anfragenbearbeitung)“.
Entsprechend wäre der Leistungsvertrag abzufassen, die Leistungen werden abgerechnet als Erbringung der entsprechenden Leistungsstunden.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 14. Januar 2020
___________________ _____________________ Martin Hikel Falko Liecke |
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