Drucksache - 1322/XX  

 
 
Betreff: Geschäftsführung des Bezirksjugendrings
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/JugGes
Verfasser:Blumenthal, MirjamLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
22.05.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss
06.06.2019 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
12.08.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
29.08.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
11.09.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
22.01.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung JHA, HWVG ff
Ausschuss Beschluss JHA
Ausschuss HWVG vertagt 1
Ausschuss Beschluss HWVG
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk dem Träger des Bezirksjugendrings die Finanzmittel zur Einrichtung einer halben Stelle zur Geschäftsführung zu ermöglichen, z. B. im Rahmen eines Leistungsvertrages.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Stellenanteile (mindestens 50%) für eine Geschäftsführung des Bezirksjugendrings ab 2020 einzusetzen.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 11. September 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk dem Träger des Bezirksjugendrings die Finanzmittel zur Einrichtung einer halben Stelle zur Geschäftsführung zu ermöglichen, z. B. im Rahmen eines Leistungsvertrages.

 

Das Bezirksamt berichtet zum Antrag:

 

Seitens des Jugendamts besteht die Bereitschaft, die rderung der Beteiligung junger Menschen durch den Bezirksjugendring mit einem Finanzvolumen in Höhe von ca. 0,5 VZÄ zu fördern. Wie bereits in der 38. Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtet und seitens der Ausschussmitglieder zustimmend zur Kenntnis genommen, sind die Förderung der Beteiligung im Haushalt 2020 insgesamt 27.000,00 Euro vorgesehen.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird grundsätzlich ein Leistungsvertrag präferiert, der mit dem Bezirksjugendrings e.V. abzuschließen wäre.

 

Folgende Stolpersteine müssen jedoch berücksichtigt werden:

 

  1. Es muss geklärt werden, ob die Strukturen des Bezirksjugendrings e.V. bereits ausreichend leistungsfähig sind, um eine entsprechende Leistungserbringung zu gewährleisten.
  2. Die zu vereinbarenden Leistungen müssen den Vorgaben des Produkts „Beteiligung“ entsprechen und vom Bezirksjugendring entsprechend konzipiert werden.
  3. Schnittstellenproblematik zu den bezirklichen Strukturen: der Aufbau von parallelen Strukturen muss verhindert werden, die Kommunikation und Kooperation zwischen freiem Träger und kommunalen Einrichtungen (insb. Kinder- und Jugendbüro, dem Peer Helper-Netzwerk und dem Bundesprogramm „Partnerschaften für Demokratie“) muss vertrauensvoll und effektiv sein.
  4. Der Leistungsvertrag muss sicherstellen, dass alle Jugendverbände (und ähnliche Zusammenschlüsse) gleichermaßen angesprochen sind und keine Bevorzugungen erfolgen.

 

Eine klassische Geschäftsführung kann nicht Leistungsgegenstand sein. Die finanziellen Mittel unterliegen der KLR-Systematik und benötigen eine Refinanzierung über Leistungsstunden.

 

Die Mengenerfassung des Produkts 80969 ist im Produktkatalog wie folgt beschreiben:

 

Von qualifizierten Fachkräften (inkl. Honorarkräften geleistete Stunden (Leistungsstunden) zur Unterstützung und Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozessen. Unter Leistungsstunden werden Stunden verstanden, die für und mit Kindern und Jugendlichen für Projekte der Kinder- und Jugendarbeit und andere Institutionen im Kontext von Beteiligungsprozessen erbracht werden (…).

 

Mengenwirksame Leistungen sind u.a. wir folgt definiert:

 

Leistungen, die zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen, an ihren Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Leistungsmerkmale sind „Unterstützung bei der Initiierung von Beteiligungsprojekten und „Beratung, Anleitung, Training junger Menschen“.

 

Nicht mengenwirksam (!) sind u.a. „Planung, Vor- und Nachbereitung bzw. Organisation der Leistungen“, „Auswertungen, Konzeptfortschreibung, Wirksamkeitsdialog (z.B. Evaluierung, Statistik, Sachbericht, Zielvereinbarung)“, „weitere Büroarbeiten (z.B. Bewirtschaftung und Abrechnung von Zuwendungs- und Leistungsverträgen, Sonderprogrammen, Spenden, Personalangelegenheiten, Beschwerde- und Anfragenbearbeitung)“.

 

Entsprechend wäre der Leistungsvertrag abzufassen, die Leistungen werden abgerechnet als Erbringung der entsprechenden Leistungsstunden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Januar 2020

 

 

___________________ _____________________

Martin Hikel Falko Liecke

 
 

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