Drucksache - 0467/XX  

 
 
Betreff: Stopp dem Feuerwerkswahnsinn!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
24.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
12.03.2018 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
14.05.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.06.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.09.2018 
Fortsetzung der 21. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
11.09.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.09.2019 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.10.2019 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Überweisung UmNat/ HWVG
Ausschuss Beschluss UmNat
Ausschuss Beschluss HWVG
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt 2
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt 3
Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Verkauf von Feuerwerk aus bezirkseigenen Immobilien zu verbieten und sich auf Landesebene intensiv dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin nachhaltig eingeschränkt wird, um die immer gravierenderen Schäden an Menschen, Tieren und Umwelt zu verhindern. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem Feuerwerksverbot zu gewinnen.

 

Begründung: Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z.B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden (Dtsch. Arztebl. 2011, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48581/HNO-Aerzte-warnen-vor-Knalltrauma-zu-Sylvester).

Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2017) werden jedes Jahr rund 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) zum Jahreswechsel in 24 Stunden freigesetzt. Diese Menge entspricht in etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Die negativen Auswirkungen auf Wild- und Haustiere sind hinlänglich bekannt. Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen vermehr dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. In den vergangenen Jahren eskalierte die Situation in der Sylvesternacht regelmäßig an vielen Orten. In Neukölln wurden z.B. zum Jahreswechsel 2016/17 vorsätzlich schwere Brandstiftungen verursacht und so mindestens ein Fahrzeug in der Hermannstraße zerstört. In Sylvesternacht diesen Jahres wurde das traditionsreiche Musikhaus Bading in der Karl-Marx-Straße aus einer Gruppe von ca. 50 Personen heraus mit Feuerwerkskörpern vorsätzlich in Brand gesetzt und brannte vollständig aus, ebenso wie die darüber liegende Wohnung, aus der 3 Personen durch die Feuerwehr gerettet werden mussten.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Verkauf von Feuerwerk aus bezirkseigenen Immobilien zu verbieten und sich auf Landesebene intensiv dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin nachhaltig eingeschränkt oder ganz verboten wird, um die immer gravierenderen Schäden an Menschen, Tieren und Umwelt zu verhindern. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem Feuerwerksverbot zu gewinnen.

 

Begründung: Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z.B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden (Dtsch. Arztebl. 2011, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48581/HNO-Aerzte-warnen-vor-Knalltrauma-zu-Sylvester).

Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2017) werden jedes Jahr rund 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) zum Jahreswechsel in 24 Stunden freigesetzt. Diese Menge entspricht in etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Die negativen Auswirkungen auf Wild- und Haustiere sind hinlänglich bekannt. Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen vermehr dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. In den vergangenen Jahren eskalierte die Situation in der Sylvesternacht regelmäßig an vielen Orten. In Neukölln wurden z.B. zum Jahreswechsel 2016/17 vorsätzlich schwere Brandstiftungen verursacht und so mindestens ein Fahrzeug in der Hermannstraße zerstört. In Sylvesternacht diesen Jahres wurde das traditionsreiche Musikhaus Bading in der Karl-Marx-Straße aus einer Gruppe von ca. 50 Personen heraus mit Feuerwerkskörpern vorsätzlich in Brand gesetzt und brannte vollständig aus, ebenso wie die darüber liegende Wohnung, aus der 3 Personen durch die Feuerwehr gerettet werden mussten.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat im Rat der Bürgermeister für die Forderung an den Senat geworben, glichkeiten zur Einschränkung der Silvester-Knallerei dergestalt zu prüfen, dass Feuerwerkskörper in Berlin nur noch in bestimmten festgelegten Bereichen gezündet werden dürfen. Nach zweimaligen Beratungen im Ausschuss für Inneres des RdB ist die Vorlage des Bezirksamtes letztendlich abgelehnt worden. Begründet wurde dies u.a. damit, dass die Einschränkungen einerseits nicht durchsetzbar seien und andererseits einen zu großen Eingriff gegenüber der Bevölkerung darstellen würden. Weiterhin gab es aber auch Stimmen, dass die politische Debatte weitergeführt werden solle. Dies ist auf Landesebene auch der Fall. Seit Anfang des Jahres steht der Antrag „Menschen, Tiere und Gebäude vor Feuerwerksschäden schützen“ der die Regierung tragenden Fraktionen im parlamentarischen Raum. Dieser Antrag beinhaltet u.a. auch die Forderung nach zwei Bundesratsinitiativen im Hinblick auf eine Einschränkung des Silvesterfeuerwerks mit lauter Knallwirkung in eng bebauten Kiezen und der Beschränkung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk auf maximal zwei Tage. Die Beschlussfassung des federführenden Ausschusses r Inneres, Sicherheit und Ordnung zu diesem Antrag steht noch aus. Auf die Frage, welche Maßnahmen zur Einschränkung von Böllerei und Silvesterfeuerwerk an welchen Orten der Senat für den Jahreswechsel 2019/2020 plant, hat der Innenstaatssekretär Afang Juli im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zunächst Bezug genommen auf Ausführungen des Innensenators im Januar 2019 im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses. Damals hatte dieser erklärt, dass in der Konsequenz der Massivität der Vorfälle die Prüfung erfolgen solle, über die bisherige Böllerverbotszone (Straße des 17. Juni und Pariser Platz) hinaus zwei weitere Verbotszonen auszuweisen, nämlich den Steinmetzkiez rund um die Pallasstraße und das Gebiet um den Herrmannplatz. Ein halbes Jahr später verweist der Innenstaatssekretär darauf, dass „rechtliche Grundlagen, konkrete Planungsschritte und definierte Orte für Pyrotechnik-Verbotsbereiche im Zuge der Vorbereitungen derzeit abgestimmt werden“. Das Bezirksamt vermag letztendlich nicht einzuschätzen, ob und inwieweit schon zum bevorstehenden Jahreswechsel einschränkende Maßnahmen erfolgen werden. Angesichts der mit dem erwähnten Antrag verbundenen Bestrebungen geht es aber davon aus, dass sich zumindest in längerer Hinsicht etwas tun wird, um dem Feuerwerkschaos an Silvester Einhalt zu gebieten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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