Die Seniorenbeauftragte

Zwei Seniorinnen und zwei Senioren stehen nah beieinander in einem Park und lächeln in die Kamera

Das Thema demografischer Wandel ist in aller Munde und auf die immer älter werdende Bevölkerung wird sehr häufig im Fernsehen, Radio oder den Printmedien hingewiesen.

Die Landespolitik hat sich dieses Thema im Jahre 2013 abgenommen und seniorenpolitische Leitlinien mit 17 Punkten verfasst und diese als politische Willenserklärung veröffentlicht.

Für die Umsetzung von Themen, die Seniorinnen und Senioren betreffen, sind vielfach die Bezirke zuständig. Die Bezirksämter sind in vielen Fällen auch die erste Anlaufstelle bei Fragenstellungen und für Antragsstellungen der Seniorinnen und Senioren.

Wenn wir von Themenbereichen der Seniorinnen und Senioren sprechen, dann umfasst das aber nicht nur die soziale Absicherung im Alter, sondern hat ganz viele, häufig auch ganz viele individuelle Aspekte.

Da können gerne die Schlagwörter aus den seniorenpolitischen Leitlinien zitiert werden und man merkt, es ist nicht nur eine Aufgabe die der Abteilung Soziales zufällt, sondern eine Aufgabe die in alle Bereiche eines Bezirksamtes hineinreicht, wir in der Verwaltung nennen das dann ressortübergreifend.

Daher hat das Bezirksamt beschlossen die Position einer Seniorenbeauftragten zu schaffen, um sich der vielen einzelnen Themenbereiche die auch für Seniorinnen und Senioren zu treffen, sich stärker zu widmen.

Eine meiner Aufgaben ist es, auf diese Themen aufmerksam zu machen und das Bezirksamt zu beraten. Besonders wichtig ist mir die Verknüpfung, modern auch Netzwerken genannt, von Akteuren untereinander und der Verwaltung mit den Seniorinnen und Senioren.

Die Seniorenbeauftragte kann keine Einzelfallberatung individueller Leistungsansprüche durchführen, dafür gibt es die entsprechenden Fachkräfte, sowohl im Bezirksamt Neukölln, als auch bei externen Institutionen. Manchmal ist es einfach nur wichtig die Kenntnis zu haben, an wen man sich wenden kann.

Die Seniorenbeauftragte hat leider keine finanziellen Möglichkeiten aus denen sie Aktivitäten finanzieren kann, aber sie kann sich dafür einsetzen, dass das sich ändert und Verbündete für eine Finanzierung suchen.

Der gesetzliche Auftrag des § 71 SGB XII schreibt als Pflichtaufgabe dem Träger der Sozialhilfe die Beratung von Seniorinnen und Senioren vor. Diese Beratung wird im Auftrag des Bezirksamtes im Bürgerzentrum Neukölln, Werbellinstraße 42, durch die Mitarbeiterinnen des Humanistischen Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR durchgeführt.

Ganz vieles bleibt eine freiwillige Leistung des öffentlichen Dienstes für die Seniorinnen und Senioren. Da darf und kann es durchaus mehr werden, wenn man zum Beispiel an die kulturelle Teilhabe, Sport und Bewegung, Mobilität oder nur die Möglichkeit sich an einem Ort zu treffen um zu quatschen und einen Kaffee oder Tee zu trinken denkt.

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