Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Symbole rund um die Themen Behinderung und Barrierefreiheit

Die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) neu gestaltet. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und ihre Selbstbestimmung zu stärken.

Im Land Berlin werden künftig alle Leistungen zur Teilhabe einschließlich der existenzsichernden Leistungen durch Teilhabefachdienste Soziales und Jugend wie aus einer Hand erbracht. Das sogenannte Haus der Teilhabe wird im Bezirk Neukölln virtuell, durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt, entstehen. Es erfolgt keine räumliche Zusammenlegung. Im Amt für Soziales Neukölln wird dazu ein eigener Fachbereich geschaffen werden, der die bisherige Arbeit der Eingliederungshilfe (Fallmanagement) ablösen wird.

Bis zu einer Errichtung des neuen Teilhabefachdienstes werden die Leistungen nach dem SGB IX in der bisherigen Arbeitsgruppe “Eingliederungshilfe” im Amt für Soziales erbracht. Im Moment werden die vorhandenen Formulare und Verfahren zur Antragstellung der Eingliederungshilfe im Amt für Soziales überarbeitet und an die neue Rechtslage angepasst.

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