Städtebauliche und planungsrechtliche Auskünfte

INFO-Würfel auf Zeitungsseite

STÄDTEBAULICHES PLANUNGSRECHT

Das Berliner Planungsrecht ist komplex. Was, wie viel, wo und wie können Sie auf Ihrem Grundstück bauen? Welche Vorschriften müssen beachtet werden? Wessen Rechte werden berührt? Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Weg durch die Möglichkeiten und Einschränkungen des Berliner Planungsrechts zu finden.

Mit konkreten Planungen und Unterlagen können Sie die kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.

Für planungsrechtliche und städtebauliche Fragen bieten wir eine Sprechzeit dienstags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr an. Bitte wenden Sie sich innerhalb dieser Zeit an die zuständige Ansprechperson. Alternativ können Sie die Zuständigkeit und Erreichbarkeit bei der Zentralen Auskunftsstelle unter 030 90239 3512 erfragen.

An dieser Stelle möchten wir auf den Unterschied zwischen Planungsrecht und Bauordnungsrecht hinweisen.
Planungsrecht betrifft die Stadtplanung und beschäftigt sich unter anderem mit Höhe und Lage Ihres Bauvorhabens. Das Bauordnungsrecht betrifft das konkrete Gebäude und beschäftigt sich mit der technischen Ausführung.

Für bauordnungsrechtliche Fragen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) zur Verfügung.

AUFGABEN DER PLANUNGSRECHTLICHEN BERATUNG

Die planungsrechtliche Beratung erfüllt folgende Aufgaben:
• Beratung zu Neu- und Umbau sowie Nutzungsänderungen baulicher Anlagen
• Stellungnahmen zu bauordnungsrechtlichen Abweichungen
• Erteilung von Befreiungen und Ausnahmen von planungsrechtlichen Festsetzungen
• Beratung bei Baumaßnahmen und Antragstellung in städtebaulichen Erhaltungsgebieten
• Informationen zum geltenden Baurecht und zu Gebietsfestsetzungen (planungsrechtliche Auskunft)

Bauzeichnungen, Taschenrechner und Computertastatur

FÜR IHRE PLANUNGEN

Bei Werbeanlagen gilt es zu beachten:

  1. ob die Errichtung der geplanten Anlage verfahrenspflichtig ist. Bitte informieren Sie sich hierzu bei der Bau- und Wohnungsaufsicht.
  2. ob die hier geplante Werbeanlage mit dem vorliegenden Gebietscharakter verträglich ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Werbekonzept der Stadt Berlin eingehalten wird.
Zeichnung eines Diagramms

DER PROZESS

Bauanträge und planungsrechtliche Bauvorbescheide werden beim Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) eingereicht und von dort intern an uns zur Stellungnahme übergeben. Umfang und Qualität der einzureichenden Unterlagen unterliegen den Vorschriften des Bauordnungsrechts. Unterlagen sind vom Bauvorlageberechtigten einzureichen.
Laut Bauordnungsrecht gibt es für verschiedene Bauvorhaben unterschiedliche Fachkräfte, die Bauunterlagen einreichen dürfen. Diese Fachkräfte nennt man Bauvorlageberechtigte. Bitte informieren Sie sich in der Bauordnung, wer in Ihrem Fall berechtig ist, die Bauunterlagen einzureichen.

Karton mit einem Informationszeichen

PLANUNGSRECHTLICHE AUSKUNFT

Sollten Sie eine schriftliche Auskunft benötigen, reichen Sie bitte einen entsprechenden formlosen Antrag ein. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt je nach Lage des Grundstücks zwischen 30,00 und 75,00 Euro (Tz 13.1 Baugebührenordnung). Bitte richten Sie Ihren Antrag vorzugsweise per E-Mail an die zuständige sachbearbeitende Person.
Sollten Sie die Auskunft schriftlich einholen wollen, senden Sie Ihre Anfrage bitte an folgende Adresse:
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Fachbereich Stadtplanung
Karl-Marx-Straße 83
12040 Berlin
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die schriftliche Bearbeitung Ihrer Anfrage länger dauert. Bitte sehen Sie davon ab, uns per Fax zu kontaktieren.

Münzen und Geldscheine liegen auf einem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung

GEBÜHREN

Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich kostenfrei. Gleiches gilt für Beratungen zu konkreten Bauvorhaben per E-Mail oder Brief. Für schriftliche Auskünfte zum geltenden Planungsrecht berechnen wir eine Gebühr. Diese ergibt sich aus der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung BauGeb0) vom 31. Juli 2001 (GVB1. S. 326/523), in der jeweils geltenden Fassung. Die Gebühr für schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen aus dem Bereich der Stadtplanung beträgt derzeit:
  • Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines festgesetzten Bebauungsplanes 30 EUR, außerhalb des Geltungsbereiches 75 EUR.
  • Die Gebühren für Bauanträge und (städtebauliche) Vorbescheide werden durch die Bau- und Wohnungsaufsicht erhoben.
Utensilien und Ordner mit der Aufschrift Baurecht

FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG

Die Antragsunterlagen müssen hinsichtlich des Vorhabens beurteilungsfähig sein. Sie umfassen meist:
  • eine schriftliche Baubeschreibung,
  • einen Lageplan,
  • Berechnung von Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • Grundrisse,
  • Ansichten,
  • ggf. Schnitte und Visualisierungen sowie
  • einen Nachweis des geforderten Biotopflächenfaktors (BFF).
FAQ: Häufig gestellte Fragen an das Stadtentwicklungsamt Neukölln

FAQ

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