Amtsbetreuung

Eine Frau hält ein Schild mit der Aufschrift 'Hilfe und Beratung'

Die Amtsbetreuung führt die vom zuständigen Betreuungsgericht angeordneten rechtlichen Betreuungen für Erwachsenen, die krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln können. Als ihre jeweils für einen bestimmten Aufgabenkreis eingesetzten gesetzlichen Vertreter haben die Amtsbetreuer die Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den Betreuten zu deren Wohle zu regeln.

Schwerpunkte sind dabei die Sorge für die Gesundheit, das Wahrnehmen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, die Regelung der Vermögensangelegenheiten, der Wohnungsangelegenheiten und die Vertretung vor Behörden und Gerichten.

Der Bereich der allgemeinen Betreuungsangelegenheiten erarbeitet Betreuervorschläge und unterstützt das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsaufklärung. Er überprüft und unterstützt ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer und informiert über die Betreuungsarbeit, über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen werden hier auch gegen eine Gebühr beglaubigt.

Weitere Informationen

  • Die Erteilung einer Vollmacht – insbesondere einer Vorsorgevollmacht – ist Vertrauenssache. Bitte informieren Sie sich vor Erteilung von rechtsgeschäftlichen Vollmachten und Bankvollmachten über die damit verbundenen Risiken des Vollmachtmissbrauchs – insbesondere, wenn man den Bevollmächtigten selbst krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr überwachen kann. Die Berliner Polizei – Landeskriminalamt LKA 222 – empfiehlt, sich vor Erteilung von Vollmachten über Risiken des Missbrauches zu informieren. Entsprechende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Berliner Polizei.