Wohnungsamt

Ansicht eines typischen Berliner Altbaus

Im Wohnungsamt werden unter anderem Wohngeldanträge, Anträge auf Wohnberechtigungsscheine, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, Bescheinigungen für Eigentumsmaßnahmen, Freistellungen sowie Anzeigen/ Anträge hinsichtlich der Zweckentfremdung von Wohnraum bearbeitet.

Sonderregelung zum berlinpass

Sonderregelung zum berlinpass finden Sie unter:

https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/berlinpass/

Kontakt

Das Wohnungsamt Neukölln wird als reines „Backoffice“ geführt, Sprechzeiten werden nicht angeboten, das heißt Ihre Antragsunterlagen u.a. für Wohngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins oder einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz, Genehmigungen für die Zweckentfremdung von Wohnraum reichen Sie bitte postalisch, per Fax oder per E-Mail (eingescannte Dokumente im PDF-Format) ein.

Die Kontaktdaten finden Sie rechts auf dieser Seite. Sie haben auch die Möglichkeit die Antragsunterlagen während der Sprechzeiten der Bürgerämter abzugeben oder die Hausbriefkästen des Rathauses oder Bürgerämter zu nutzen. Antragsformulare gibt es bei den Bürgerämtern und stehen auch zum Ausdrucken im Internet im Serviceportal https://service.berlin.de/ zur Verfügung.

Bitten achten Sie bei der Antragsabgabe darauf, nach Möglichkeit alle notwendigen Unterlagen in Kopie beizufügen, alle Punkte vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.

Sollte dennoch einmal eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, können Sie das Wohnungsamt über das Bürgertelefon 115 oder E-Mail erreichen. Bitte vermeiden Sie Vorsprachen ohne Termin!

Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Wohnungsamt Neukölln

Hier erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Aufgaben im Wohnungsamt: