Wichtig & Aktuell
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Wohnungsamt

Im Wohnungsamt werden unter anderem Wohngeldanträge, Anträge auf Wohnberechtigungsscheine, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, Bescheinigungen für Eigentumsmaßnahmen, Freistellungen sowie Anzeigen/ Anträge hinsichtlich der Zweckentfremdung von Wohnraum bearbeitet.
Sonderregelung zum berlinpass aufgrund der Corona-Krise
Berlinpässe werden vorerst nicht neu ausgestellt oder verlängert. Abgelaufene berlinpässe erhalten erst einmal ihre Gültigkeit.
Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Diese Sonderregelungen lassen sich nicht auf den berlinpass-BuT übertragen! Dieser muss weiterhin von Ihrer Leistungsstelle ausgestellt werden, wenn Sie eine Bescheinigung über den Kitabesuch/Betreuungsvertrag oder Schulbescheinigung/Schülerausweis einreichen. Ein Passbild ist nicht mehr notwendig, der berlinpass-BuT ist bei Vorlage bei den Leistungsanbietern, in der Schule oder dem Jugendamt auch ohne Passbild uneingeschränkt gültig.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/berlinpass/
Kontakt
Das Wohnungsamt Neukölln wird als reines „Backoffice“ geführt, Sprechzeiten werden nicht angeboten, das heißt Ihre Antragsunterlagen u.a. für Wohngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins oder einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz, Genehmigungen für die Zweckentfremdung von Wohnraum reichen Sie bitte postalisch, per Fax oder per E-Mail (eingescannte Dokumente im PDF-Format) ein.
Die Kontaktdaten finden Sie rechts auf dieser Seite. Sie haben auch die Möglichkeit die Antragsunterlagen während der Sprechzeiten der Bürgerämter abzugeben oder die Hausbriefkästen des Rathauses oder Bürgerämter zu nutzen. Antragsformulare gibt es bei den Bürgerämtern und stehen auch zum Ausdrucken im Internet im Serviceportal https://service.berlin.de/ zur Verfügung.
Bitten achten Sie bei der Antragsabgabe darauf, nach Möglichkeit alle notwendigen Unterlagen in Kopie beizufügen, alle Punkte vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Sollte dennoch einmal eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, können Sie das Wohnungsamt über das Bürgertelefon 115 oder E-Mail erreichen. Bitte vermeiden Sie Vorsprachen ohne Termin!
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Wohnungsamt Neukölln
Hier erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Aufgaben im Wohnungsamt:
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Kontakt Wohnungsamt
Postanschrift
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin
Verkehrsverbindungen
U-Bahn:
U7, Blaschkoallee
Bus:
170, 171
Haltestelle Riesestraße
Anfahrt mit BVG/VBB
Informationen zur Barrierefreiheit:
- Die Einrichtung (Haus 5) ist rollstuhlgeeignet.
- Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
- Ein rollstuhlgerechter Fahrstuhl ist vorhanden.
- Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.