Erhaltungsgebiete

Historisches Bild der Krugpfuhlsiedlung

SPRECHZEIT

Mit konkreten Planungen und Unterlagen können Sie die kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.

Für erhaltungsrechtliche Fragen bieten wir eine Sprechzeit dienstags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr an. Bitte wenden Sie sich innerhalb dieser Zeit an die zuständige Ansprechperson. Alternativ können Sie die Zuständigkeit und Erreichbarkeit bei der Zentralen Auskunftsstelle unter 030 90239 3512 erfragen.

ALLGEMEINES

Im Bezirk Neukölln gibt es vier Verordnungen zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart, durch welche Gebiete mit erhaltenswerter Bausubstanz geschützt werden sollen. Daher stehen sämtliche Änderungen am äußeren Erscheinungsbild eines Bauwerks in den festgesetzten Gebieten unter Genehmigungsvorbehalt durch das Stadtentwicklungsamt.
Das bedeutet, Ihr Bau- oder Änderungsvorhaben bedarf einer Genehmigung.
Beabsichtigt eine Eigentümerin oder ein Eigentümer entsprechende Maßnahmen, so muss ein formloser Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung gemäß § 173 Baugesetzbuch gestellt werden. Gern können Sie das unten stehende Antragsformular verwenden. Die Maßnahmen werden dann auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen geprüft.

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Festgesetzten Erhaltungsgebiete

Sie möchten wissen, ob Ihr Grundstück in einem städtebaulichen Erhaltungsgebiet liegt? Auf unserer Seite der festgesetzten Erhaltungsgebiete können Sie nachschauen und sich über die Erhaltungsgebiete informieren. Auch Ihre potentielle bezirkliche Ansprechperson finden Sie dort. Weitere Informationen

ANTRAG

  • Antrag auf Erhaltungsrechtliche Genehmigung

    PDF-Dokument (142.2 kB) - Stand: 9. August 2023

FAQ: Häufig gestellte Fragen an das Stadtentwicklungsamt Neukölln

FAQ

Antworten zu den häufigsten Fragen zu den Erhaltungsgebieten im Bezirk Neukölln Weitere Informationen