Im Bezirk Neukölln gibt es vier Verordnungen zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart, durch welche Gebiete mit erhaltenswerter Bausubstanz geschützt werden sollen. Daher stehen sämtliche Änderungen am äußeren Erscheinungsbild eines Bauwerks in den festgesetzten Gebieten unter Genehmigungsvorbehalt durch das Stadtentwicklungsamt.
Das bedeutet, Ihr Bau- oder Änderungsvorhaben bedarf einer Genehmigung.
Beabsichtigt eine Eigentümerin oder ein Eigentümer entsprechende Maßnahmen, so muss ein formloser Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung gemäß § 173 Baugesetzbuch gestellt werden. Gern können Sie das unten stehende Antragsformular verwenden. Die Maßnahmen werden dann auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen geprüft.