Neuköllner Bürgerämter

Ornament Schild Bürgeramt

Aktuelle Hinweise

Veränderte Öffnungszeiten der Neuköllner Bürgerämter am 28.03.2024 – Gründonnerstag
Am 28. März 2024 gelten für die Neuköllner Bürgerämter abweichende Öffnungszeiten. Die vier Neuköllner Bürgeramtsstandorte werden an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet sein. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Änderungen 2024
  • Kinderreisepass: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig, je nach Bedarf, ein Personalausweis, Reisepass oder bei entsprechender Anerkennung ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
    Die Umstellung bedeutet weniger Aufwand und Kosten für Eltern und ausstellende Behörden. Allerdings gibt es für Eltern Einiges zu beachten: Einige Staaten fordern bei Einreise eine bestimmte Restgültigkeit (in der Regel 3 bis 6 Monate) des Dokuments. Auch Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
  • Reisepass für über 24-Jährige wird teurer: Zum 1. Januar 2024 wird die Reisepass-Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 auf 70 Euro erhöht. Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe, die zehn Jahre lang gültig sind.

Terminvereinbarungen
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin
- unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
- über die Telefonnummer (030) 115

Folgende Dienstleistungen können schriftlich beantragt werden:
  1. Abmeldung einer Wohnung
  2. Meldebescheinigung
  3. Melderegisterauskunft
  4. Befreiung von der Ausweispflicht
  5. Führungszeugnis
  6. Gewerbezentralregisterauskunft
  7. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  8. Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
  11. Bewohnerparkausweis

Abholung beantragter Dokumente
Beantragte Dokumente -Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), eID-Karte und Führerschein – können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in dem Bürgeramtsstandort abgeholt, wo sie beantragt worden sind. Mitzubringen sind noch im Besitz befindliche Dokumente.

Notfallkunden
Welche Situationen gelten als Notfall und welche Regelungen treffen dann zu?

Parkraumbewirtschaftung in Neukölln: Parkausweise für Anwohnende
Sie wohnen in einer Parkraumbewirtschaftungszone in Neukölln und benötigen einen Bewohnerparkausweis? Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises grundsätzlich nur in dem Bezirk und für die Bewohnerparkzone erfolgt, in dem Sie gemeldet sind. Nutzen Sie die bequeme Online Antragsstellung über https://service.berlin.de/dienstleistung/121721/
Kein Anstehen, keine Wartezeit und die Vignette kommt per Post direkt zu Ihnen nach Hause. Alternativ besteht die Möglichkeit den Antrag per E-Mail an buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de zu senden. Bitte nutzen Sie nur eine Möglichkeit der Antragstellung! Durch Mehrfachantragstellung kann es zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungszeitraum kommen.

Über das Service-Portal erhalten Sie weitere Informationen bzgl. der Dienstleistungen der Berliner Bürgerämter:
Service-Portal

Eine Auflistung aller Berliner Bürgerämter finden Sie unter https://service.berlin.de/standorte/buergeraemter/

Zusätzlich möchten wir Sie darüber informieren, dass Steuerformulare bei den Berliner Finanzämtern ausliegen sowie unter Einkommen- und Lohnsteuerformulare als Download zur Verfügung stehen.

Der Berliner FamilienPass und Super-Ferien-Pass werden nicht mehr in den Standorten des Bürgeramtes Neukölln angeboten. Einer der vielen Verkaufsstellen finden Sie unter folgendem Link: https://jugendkulturservice.de/de/ferien-und-familienzeit/

Häufig nachgefragt (FAQ)

  • Ich bin in Neukölln umgezogen oder neu nach Neukölln gezogen und möchte mich um – bzw. anmelden. Ist das auch per E-Mail möglich?

    Eine Um- oder Anmeldung ist generell weder schriftlich noch per E-Mail möglich. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Sie zur Vorlage eines Personaldokuments verpflichtet sind und die von uns erfassten Daten unterschreiben müssen. Dies dient der Vermeidung von Scheinanmeldungen.

  • Mein Personalausweis/Reisepass läuft bald ab oder ist bereits abgelaufen. Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich aktuell keine neuen Dokumente beantragen kann?

    Natürlich sind Sie als deutscher Staatsbürger verpflichtet, ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen. Solange Sie auf dem Bild Ihres aktuellen Personalausweises/Reisepass zu erkennen sind, dienen auch kürzlich abgelaufene Dokumente als Nachweis Ihrer Identität.
    Bei der Beantragung von neuen Dokumenten werden bis auf weiteres keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht eingeleitet, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.

  • Ich möchte gern meinen Reisepass/Personalausweis/Führerschein abholen.

    Beantragte Reisepässe, Personalausweise, Aufenthaltstitel und Führerscheine können während der Öffungszeiten ohne einen Termin abgeholt werden. Beachten Sie dabei die Bearbeitungszeiten die Ihnen bei Beantragung mitgeteilt wurden.

    Hinweis zum Personalausweis:
    Bitte holen Sie diesen erst ab, sobald Sie den PIN-Brief erhalten haben.

  • Antwort

    Es ist möglich, ein Führungszeugnis oder eine Gewerbezentralregisterauskunft online mithilfe der Online-Ausweisfunktion unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zu beantragen.

    Die Beantragung ist gebührenpflichtig. In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/

    Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, können Sie das Führungszeugnis auch schriftlich beantragen.

    Ein Führungszeugnis oder eine Gewerbezentralregisterauskunft kosten 13,- €.
    Bitte überweisen Sie die entsprechende Verwaltungsgebühr auf eines unserer Konten und geben Sie beim Verwendungszweck Ihren Namen und “Führungszeugnis 0138000423532” an.

    Postbank Berlin DE 06 1001 0010 0003 3321 03 | BIC: PBNKDEFF
    Berliner Sparkasse DE 10 1005 0000 1410 0038 05 | BIC: BELADEBEXXX

    Bitte beschreiben Sie in Ihrem Brief kurz, wofür das Führungszeugnis oder die Gewerbezentralregisterauskunft benötigt wird, damit wir auch das richtige für Sie beantragen. Zum Beispiel: „einfaches Führungszeugnis für den Arbeitgeber“ oder „erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“

    Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personaldokumentes (die Seite mit Ihren Daten und Ihrer Unterschrift) und eine Kopie der Überweisungsbestätigung unter Nennung des Kontoinhabers bei.
    Für ein erweitertes Führungszeugnis benötigen wir in Kopie außerdem ein Schreiben der anfordernden Stelle, dass von Ihnen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 BZRG vorgelegt werden muss.

  • Ich benötige eine Meldebescheinigung.

    Bitte beachten Sie: Eine Meldebescheinigung ist keine An- oder Ummeldung, sondern ein Nachweis Ihrer aktuellen Meldeanschrift.

    Eine Meldebescheinigung können Sie unter folgendem Link online beantragen:

    https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/

    Sie haben auch die Möglichkeit, die Meldebescheinigung schriftlich zu beantragen.
    Eine Meldebescheinigung kostet 10,- € (für Ehepartner und/oder Kinder unter 18 Jahren auf derselben Bescheinigung zuzüglich 5,00 EUR pro Person.)

    Bitte überweisen Sie die entsprechende Verwaltungsgebühr auf das jeweilige Bezirksamtskonto mit Angabe Ihres Namens und den Verwendungszweck Meldebescheinigung.

    Postbank Berlin DE 06 1001 0010 0003 3321 03 | BIC: PBNKDEFF
    Berliner Sparkasse DE 10 1005 0000 1410 0038 05 | BIC: BELADEBEXXX

    Bitte beschreiben Sie in Ihrem Brief kurz, wofür die Meldebescheinigung benötigt wird, damit wir Ihnen auch die richtige schicken. Zum Beispiel: „Einfache Meldebescheinigung mit meiner aktuellen Adresse“ oder „erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe meines Familienstatus.“

    Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personaldokumentes und eine Kopie der Überweisungsbestätigung unter Nennung des Kontoinhabers bei und schicken uns alles postalisch zu.

  • Ich möchte mich aus Berlin Neukölln abmelden, da ich im Ausland lebe.

    Bitte schicken Sie dazu das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular und eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses an das zuständige Bürgeramt.

    Das Formular und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:

    https://service.berlin.de/dienstleistung/120335/

  • Ich möchte gern meine Online-Ausweisfunktion aktivieren lassen.

    Um die Online-Ausweisfunktion zu aktivieren, lesen Sie bitte die Informationen unter:

    https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Online-Ausweisen/das-brauchen-Sie/Pin-Puk-Sperrkennwort/Pin-Puk-Sperrkennwort-node.html

    Wollen Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nachträglich freischalten lassen, buchen Sie bitte einen Termin unter:
    https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
    oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

  • Ich möchte eine Fahrerlaubnis oder den P-Schein verlängern oder mein Kfz abmelden.

    Bitte beachten Sie die von der Zulassungsstelle und dem Führerscheinbüro zur Verfügung gestellten Informationen unter:

    https://www.berlin.de/labo/aktuelles/einschraenkung-des-dienstbetriebes-906965.php

    Berufskraftfahrer und Fahrer zur Fahrgastbeförderung deren Führerscheine die Gültigkeit demnächst verlieren, kontaktieren uns bitte per E-Mail.
    Die Bearbeitung hat höchste Priorität in der Fahrerlaubnisbehörde.

  • Kann ich meine Aufenthaltserlaubnis auch ohne meinen alten Pass im Bürgeramt übertragen lassen?

    Das ist generell leider nicht möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise im Serviceportal der Dienstleistungsdatenbank:

    https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/

    Liegt eine der folgenden genannten Voraussetzungen für die Übertragung nicht vor, ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig:

    A) Alter Pass ist nicht mehr vorhanden
    B) Die Aufenthaltserlaubnis wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt
    C) Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und Ausstellungsdatum des neuen Passes liegen mehr als 6 Monate

  • Kann ich ins Ausland verreisen, ohne das meine Aufenthaltserlaubnis in den neuen Pass übertragen wurde?

    Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, ohne das Ihr Aufenthaltstitel in den neuen Pass übertragen wurde, dann nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Damit können Sie wieder nach Deutschland einreisen.

    Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

    Bitte beachten Sie die Hinweise im Serviceportal der Dienstleistungsdatenbank:

    https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/)

  • Wie komme ich an meine Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)?

    Eine Mitteilung der IdNr per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

    Sie können Ihre Steuer-ID unter folgendem Link ganz einfach und kostenlos erneut anfordern:

    https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html)

    Die IdNr erhalten Sie per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Termin

Termine online buchen oder absagen

Buchen Sie bequem online einen Termin im Bürgeramt Ihrer Wahl:
  1. Schritt: Auswahl der gewünschten Dienstleistung (z.B. Personalausweis beantragen)
  2. Schritt: Auswahl des gewünschten Bezirksamtes und Bürgeramtes
  3. Schritt: Auswahl eines Termins (Bitte beachten Sie, dass pro Termin nur eine Person abgefertigt werden kann!)

Hier gelangen Sie zur elektronischen Terminvereinbarung.
Weitere Hinweise zum Thema elektronische Terminvereinbarung erhalten Sie hier.

Unsere Standorte im Bezirk

Es folgt eine Kartendarstellung. Karte überspringen

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Stadtplan Berlin.de

Ende der Karte.

Eingang zum Bürgeramt in der Donaustraße

Donaustraße 29- Rathaus Neukölln (barrierefrei)

Bürgeramt 1
12040 Berlin
Fax: 030 90239 3320
Information und Terminvereinbarung: 030 115

  • Rollstuhlfahrer erreichen das Bürgeramt über den Nebeneingang des Rathauses in der Donaustraße (Fahrstuhl vorhanden).
  • Es gibt verschiedene Fotografen in unmittelbarer Nähe.

Ansicht des Hauses in der Wildenbruchstraße 1

Sonnenallee 107- Eingang Wildenbruchstr. 1 (nicht barrierefrei)

Bürgeramt 2
12045 Berlin
Fax: 030 4664 508899
Information und Terminvereinbarung: 030 115

  • Es gibt verschiedene Fotografen in unmittelbarer Nähe.
  • Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.

Haupteingang Blaschkoallee 32

Blaschkoallee 32 (barrierefrei)

Bürgeramt 3
12359 Berlin
Fax: 030 90239 1369
Information und Terminvereinbarung: 030 115

  • Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.

Wichtiger Hinweis: Fahrstuhl am Standort Blaschkoallee 32 defekt
Aufgrund eines technischen Defekts ist die Nutzung des Fahrstuhls in der Blaschkoallee 32 leider bis auf Weiteres nicht möglich. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten.

Eingang Zwickauer Damm 52

Zwickauer Damm 52 (barrierefrei)

Bürgeramt 4
12353 Berlin
Fax: 030 90239 4392
Information und Terminvereinbarung: 030 115

  • Es gibt verschiedene Fotografen in unmittelbarer Nähe.
  • Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.

Hinweise der Berliner Bürgerämter

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen die nachfolgenden Hinweise:

  • Sie benötigen für die Bearbeitung Ihrer Anliegen in der Regel einen Termin. (Bitte geben Sie dabei an, welche Anliegen Sie haben)
  • Terminbuchungen sind wie folgt möglich:
  1. über das Internet: Onlinetermine oder
  2. telefonisch über die Servicenummer 115

Eilige Angelegenheiten werden im Notfall noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt bearbeitet. Bitte planen Sie eine gewisse Wartezeit ein.

Dienstleistungen, welche auch ohne Termin bearbeitet werden:

  • Erstantrag und Verlängerung von BerlinPässen
  • Abholen von ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen
  • Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
  • Annahme von Wohngeldanträgen
  • Antrag von Parkausweisen für Anwohnende
  • Abgabe von Fundsachen
  • Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Dienstleistungen, welche schriftlich beantragt werden können:

  • Abmeldung einer Wohnung
  • Beantragen von Meldebescheinigung
  • Beantragen von Melderegisterauskünften
  • Sperren von Melderegisterauskünften
  • Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
  • Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
  • Annahme von Wohngeldanträgen
  • Beantragen von Anwohnerparkausweisen (Erhältlich im Bürgeramt bzw. Ordnungsamt / Wohnortprinzip)
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Führungszeugnisse im Online-Verfahren: Online-Antrag

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen bei persönlicher Vorsprache einen Vorschlag zur Klärung Ihrer Anliegen unterbreiten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihre Bürgerämter

Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
(Service-Portal)

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

Nähere Hinweise zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DGSVO erhalten Sie hier als Download.

Aufgeführt sind die Dienstleistungen für Antragsteller_innen für Fahrerlaubnisse und internationale Führerscheine, die Übertragung von Aufenthaltstiteln in ausländischen Pässen, für meldepflichtige Personen sowie für die Beantragung von Personaldokumenten.

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für Ausländerangelegenheiten

    DOCX-Dokument (19.9 kB)
    Bild: Bezirksamt Neukölln

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

    DOCX-Dokument (19.8 kB)

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für die Meldebehörde

    DOCX-Dokument (22.2 kB)

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für Passangelegenheiten

    DOCX-Dokument (23.9 kB)