Straßenverzeichnis

Verwaltung

ALLGEMEINES

Eine wichtige Aufgabe der bezirklichen Vermessungsstellen ist die Führung des Straßenverzeichnisses nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Das ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle öffentlich gewidmeten Straßen eingetragen sind. Widmung ist ein Hoheitsakt, der für Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße begründet und zugleich ihre Zweckbestimmung festlegt. Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.

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