Drucksache - 0218/XX  

 
 
Betreff: Hermannplatz fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestalten – Beauftragung einer bezirksübergreifenden Planung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:1. Szczepanski, Bernd
2. Beitritt: SPD, LINKE
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Vorberatung
11.10.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.11.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
11.09.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.09.2019 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.10.2019 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.10.2021 
65. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesesn + Beitritt
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - ZB
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt 2
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt 3
Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg bei der landeseigenen Velo GmbH eine bezirksübergreifende Planung für den Hermannplatz und die Anbindung aller angrenzenden Straßen in Auftrag zu geben. Die Planung soll folgende Ziele und Anforderungen berücksichtigen:

 

  • Reduzierung von Konflikten zwischen Radfahrenden und ÖPNV-Nutzer*innen an Haltestellen, insbesondere an den Kreuzungen Urbanstr./Hermannplatz und Sonnenallee/Hermannplatz. Dazu sollen auch mögliche Verlagerungen von Bus-Haltestellen an geeignetere Standorte und eventuelle Veränderungen bei der Linienführung von Bussen in der Planung berücksichtigt werden
  • Die Kreuzungsbereiche des Hermannplatzes sollen so umgebaut werden, dass eine Gefährdung von Radfahrenden und Fußgänger*innen durch abbiegende Autos verhindert bzw. reduziert wird.
  • Die Weserstraße ist so an den Kottbusser Damm anzubinden, dass Radfahrende, aus der Weserstraße kommend, in Richtung Hermannplatz abbiegen können.
  • Die Planungen sind so vorzunehmen, dass eine evtl. spätere Tram-Anbindung ohne größere erneute Umbauten ermöglicht werden kann.
  • Die Planung soll insbesondere die radfahrfreundliche Anbindung der geplanten geschützten Radstreifen in der Hasenheide, der Karl-Marx-Straße und auf dem Kottbusser Damm gewährleisten.
  • Der Platz für Radfahrende und Fußgänger*innen auf dem Hermannplatz ist so aufzuteilen, dass beide Gruppen jeweils mehr Platz bekommen sowie Konflikte untereinander und mit Kraftfahrzeugen minimiert werden. Dazu können ggf. auch Verlagerungen von Fahrspuren, wie bereits in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, vorgenommen werden.
  • Ausreichend Abstellmöglichkeiten zum Fahrradparken sollen ebenfalls in die Planung integriert werden.
  • Die planerischen Überlegungen der Machbarkeitsstudie zum Hermannplatz aus dem Jahr 2008 sind in die weiteren Planungen einzubeziehen.

 

Die Ergebnisse der Planungen sind der Bezirksverordnetenversammlung vorzustellen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist erstmalig bis Dezember 2017, dann halbjährlich regelmäßig zu berichten.

 

Begründung: Der Hermannplatz als bedeutender Verkehrsknoten liegt an der Schnittstelle zwischen Neukölln und Kreuzberg. Die Verkehrssituation ist von zahlreichen Konflikten geprägt, der Platz ist ein Unfallschwerpunkt. Bauliche Veränderungen sind erforderlich, um Verkehrsströme neu zu ordnen und dadurch Konflikte zu reduzieren. Der Bezirk Neukölln hat im Jahr 2008 eine Machbarkeitsstudie zum Umbau des Hermannplatzes erstellen lassen. Dieser erste Aufschlag hat grundsätzliche Ideen aufgezeigt, beantwortet viele Details einer möglichen Lösung aber noch nicht zufriedenstellend. Daher braucht es eine vertiefte Planung. Da das Bezirksamt Neukölln voraussichtlich aufgrund nicht ausreichender Ressourcen nicht in der Lage ist, diese Planungen selbst voranzutreiben und die Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren (BA Friedrichshain-Kreuzberg, BVG, Leitungsbetrieben, Senat, VLB, usw.) zu leisten, soll diese Planung bei der u.a. speziell für bezirksübergreifende Planungen geschaffenen Velo GmbH des Landes Berlin in Auftrag gegeben werden. Das kann die derzeit brach liegenden Planungen vorantreiben und die Vorlage einer Gesamtlösung ermöglichen. Die Senatsverwaltung für Verkehr hat die Bezirke ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen.

 

-Zwischenbericht-

 

Die Umgestaltung des Hermannplatzes ist aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der zuführenden Hauptverkehrsstraßen von übergeordneter Bedeutung für die verkehrliche Erschließung von Nord-Neukölln und den angrenzenden Gebieten in Friedrichshain-Kreuzberg.

 

Die Machbarkeitsstudie des Bezirksamtes Neukölln für den Hermannplatz aus dem Jahr 2008 ist hinsichtlich der vorgeschlagenen Verkehrsführungen des Rad- und Busverkehrs insbesondere auch vor dem Hintergrund der geänderten Verkehrspolitik des Landes Berlin nicht mehr aktuell. Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf in den Fragen der Verkehrsorganisation und Stadtraumgestaltung. Das für die Umgestaltung des Hermannplatzes grob geschätzten Kosten in Höhe von 8 Mio. € lassen erkennen, dass das erhebliche Investitionsvolumen für den Umbau nicht ausschließlich von Neukölln getragen werden kann.

 

Aus diesem Grund wurde Ende 2017 ein Treffen mit dem damaligen Verkehrsstaatssekretär und Mitarbeitenden der Bezirks- und Senatsebene anberaumt. Bei diesem Vorort-Termin wurde vereinbart, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine vertiefende Verkehrsuntersuchung in Auftrag geben wird, die die Planung aus 2008 kritisch betrachtet und Vorschläge für Optimierungen in der Verkehrsabwicklung macht. Diese Untersuchung sollte auch Aussagen darüber treffen, welche Verkehrsarten und Mengen künftig noch über den Hermannplatz abzuwickeln sind.

 

Dass es zu dieser Untersuchung bis zum heutigen Tage nicht gekommen ist, hat in erster Linie mit den sehr umfangreichen Untersuchungen zur Tramlinie M10 zu tun. Gemäß der Koalitionsvereinbarung soll die künftige Straßenbahnlinie M 10 zwischen dem Ostkreuz und dem Hermannplatz mittelfristig realisiert werden. Die Anfang 2018 begonnene Untersuchung von mehreren Korridoren zur Führung der M10 wurde erst im Juni 2019 abgeschlossen, wobei die Frage nach der Verortung der Endhaltestelle der M10 noch nicht abschließend geklärt ist.

 

So gibt es Vorschläge der BVG für eine 2- oder 3-gleisige Endhaltestelle auf den künftigen Flächen des Hermannplatzes. Gegen diese Lösung hat sich das Bezirksamt in den diversen Abstimmungsrunden beim Senat ausgesprochen, nicht zuletzt aus Gründen der Straßenraum- und Stadtgestaltung. Bei einem solchen Szenario würden kaum Flächen für Aufenthaltsfunktionen übrig bleiben und die Durchführung eines Wochenmarktes wäre aller Voraussicht vollkommen obsolet bzw. nur mit erheblichen Einschränkungen möglich.

 

Solange der Hermannplatz in Hinblick auf die Verlängerung der M10 planungsbefangen ist, werden die mit dem Beschluss erbetenen Planungen nicht stattfinden können.

 

Berlin-Neukölln, den 20. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

-Schlussbericht-

 

Die mit dem Beschluss erbetenen Planungen werden so isoliert nicht stattfinden können.

Vielmehr wird der Hermannplatz in Zusammenhang mit der Entwicklung des Karstadt-Gebäudes einer generellen Betrachtung unterzogen werden.

 

In Vorbereitung auf ein beabsichtigtes Masterplanverfahren zur Entwicklung des Hermannplatzes wird ein partizipatives Verfahren zu Ermittlung von relevanten Grundlagen durchgeführt. Damit sollen die örtliche Betroffenheit und die gesamtstädtischen Rahmenbedingungen möglichst vollständig identifiziert werden. Ziel des gesamten Verfahrens ist, eine soziale, gemeinwohlorientierte und nachhaltige Entwicklung des Hermannplatzes zu unterstützen.

 

Die Analyseergebnisse aus bestehenden Konzepten und Studien werden in Zielgruppenwerkstätten mit Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus der Stadtgesellschaft konkretisiert. Über diese Online-Beteiligung sollen Aspekte aus der Stadtgesellschaft zu den Themen Wirtschaft und Arbeit / Gesellschaft und Soziales / Architektur, Denkmalpflege und Städtebau / Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gesammelt werden, die ebenfalls Bestandteil der Grundlagenermittlung sein werden. Alle Ergebnisse werden in ein Grundlagendokument überführt, welches als Grundlage für ein zukünftiges Masterplanverfahren dient.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den 13.10.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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