Drucksache - DS/1579/IV  

 
 
Betreff: Auskunft zu eingetragenen Baulasten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Warum nimmt es mehrere Monate in Anspruch bis Unternehmen oder Privatpersonen Auskunft über ggf. vorhandene Baulasten in Bezug auf konkrete Grundstücke/ Gebäude erhalten?
 

2.      Sind Baulastenkataster digitalisiert vorhanden oder muss jede einzelne Information mühsam anhand archivierter Akten beschafft werden?
 

3.      Warum erhalten diesbezüglich Auskunft Suchende keine Nachricht, warum die Bearbeitung so viel Zeit in Anspruch nimmt und bis wann die Auskunft schlussendlich erteilt werden kann?

 

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                        Berlin, den 25.02.15

Bezirksstadtrat                                                                                                  3260

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Warum nimmt es mehrere Monate in Anspruch bis Unternehmen oder Privatpersonen Auskunft

über ggf. vorhandene Baulasten in Bezug auf konkrete Grundstücke/ Gebäude erhalten?

 

Aufgrund der angespannten Personalsituation in der Verwaltungsgruppe der Bauaufsicht, bearbeitet 1 Mitarbeiterin in Teilzeit zu 30 % ihrer Arbeitszeit die Baulastenanfragen. Es gehen monatlich ca. 100 Baulastenanfragen ein, so dass derzeit eine Bearbeitungsrückstand von ca. 10 - 12 Wochen vorliegt.

 

2. Sind Baulastenkataster digitalisiert vorhanden oder muss jede einzelne Information mühsam

anhand archivierter Akten beschafft werden?

 

Das Baulastenkataster ist digitalisiert. Jedoch sind zur Bearbeitung der Anfragen weitere Informationen notwendig. Diese müssen anhand der archivierten Papierakten beschafft werden.

 

Nach Antragseingang wird anhand der Auskünfte aus dem Grundbuch, dem Baulastenverzeichnis und dem Liegenschaftskataster geprüft, ob es sich um eine positive oder negative Baulastenauskunft handelt.

 

Bei positiven Auskünften müssen alle Informationen aus Papierakten beschafft werden. Unter anderem müssen Pläne mit einem Format ab A 2 erst zum Vermessungsamt für die Ausfertigung einer Kopie versandt werden. Dieser Vorgang dauert mind. 3 Tage. Danach kann eine Zusammenstellung der erarbeiteten Informationen erfolgen und eine positive Baulastenauskunft erteilt werden.

 

Zu jeder Baulastenauskunft muss zusätzlich eine Gebührenberechnung durchgeführt und ein Gebührenbescheid erstellt werden.

 

3. Warum erhalten diesbezüglich Auskunft Suchende keine Nachricht, warum die Bearbeitung

so viel Zeit in Anspruch nimmt und bis wann die Auskunft schlussendlich erteilt werden

kann?

 

Sobald eine Baulastenanfrage per E-Mail eingeht, erhalten diese Antragsteller derzeit eine Antwort mit folgendem Wortlaut:

 

"Sehr geehrter ...,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitungszeit für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis aufgrund der angespannten Personalsituation und des hohen Antragsaufkommens derzeitig ca. 10 -12 Wochen beträgt.

Eine vorrangige Antragsbearbeitung kann nicht erfolgen. Die Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum abgearbeitet."

 

Auf eine Eingangsbestätigung per Post bzw. Fax wird aufgrund der angespannten Personalsituation verzichtet. Bei telefonischen Anfragen wird auch auf die lange Bearbeitungszeit hingewiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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