Drucksache - DS/1577/IV  

 
 
Betreff: Auszahlung von Elterngeld
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wieviel Zeit nimmt derzeit durchschnittlich die Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld in Friedrichshain-Kreuzberg in Anspruch?
 

2.      Welche Möglichkeiten haben Familien, im Falle langer Bearbeitungszeiten ihren Lebensunterhalt zu sichern (z.B. Vorschusszahlungen, etc.)?
 

3.      Gibt es ein geregeltes Verfahren für den Fall, dass Familien aufgrund langer Bearbeitungszeiten in existenzielle Notlagen geraten und wenn ja, wie sieht dieses aus?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                     27.02.2015

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Mit der Beantwortung dieser Fragen verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Mündliche Anfrage DS 1427/IV vom November 2014 mit der gleichen Fragestellung.

 

 

  1. Wieviel Zeit nimmt derzeit durchschnittlich die Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld in Friedrichshain-Kreuzberg in Anspruch?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen vollständigen Elterngeldantrag liegt derzeit bei ca. 15 Wochen - ab Antragseingang - (siehe hierzu auch Internetseite der Elterngeldstelle Friedrichshain-Kreuzberg).

 

Die Elterngeldstelle ist bemüht - mit den vorhandenen Personalressourcen - alle Elterngeldanträge in einem zeitlich angemessenen Rahmen zu bearbeiten.

Ziel ist es, möglichst zeitnah zu erreichen, dass die Elterngeldzahlung wieder nach spätestens 8 Wochen (dem Ende der Bezugsfristen des Mutterschaftsgeldes) die Antragstellerinnen und Antragsteller auch tatsächlich erreicht.

 

Im Monat gehen durchschnittlich 500 Anträge auf Elterngeld ein.

 

Um den Fokus auf die Bearbeitung der Elterngeldanträge richten zu können, war die Elterngeldstelle im Jahr 2014 mehrmals für persönliche Besuche geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit der Elterngeldstelle ist am Montag und Freitag von 10 bis 12 Uhr gegeben.

 

Trotz Zeiten der Haushaltssperre im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin sind ab 13.10.2014 bzw. 17.11.2014 zwei sechsmonatige Zeitverträge  zur Unterstützung der Elterngeldstelle beschäftigt.

 

  1. Welche Möglichkeiten haben Familien, im Falle langer Bearbeitungszeiten ihren Lebensunterhalt zu sichern (z.B. Vorschusszahlungen, etc.)?

 

Eine finanzielle Überbrückung durch eine Vorschusszahlung bis zur endgültigen Auszahlung des Elterngeldes ist nicht vorgesehen.

Eine Vorschusszahlung würde eine weitere Verzögerung der Antragsbearbeitung nach sich ziehen. Jeder Elterngeldvorgang müsste dann von den Mitarbeiter/innen der Elterngeldstelle mehrfach bearbeitet und geprüft werden.

 

In der Regel erhalten die Mütter 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird beim Elterngeld angerechnet, sodass sich in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes kein bzw. nur ein anteiliger Elterngeldbetrag ergibt.

 

Geringverdiener bzw. Elternteile mit AlG-II Bezug erhalten über das Jobcenter Leistungen nach dem SGB II. Das Jobcenter geht bis zur Bewilligung des Elterngeldes in "Vorleistung" und macht gegenüber der Elterngeldstelle seine Erstattungsanmeldung nach § 102 ff SGB X geltend.

 

 

  1. Gibt es ein geregeltes Verfahren für den Fall, dass Familien aufgrund langer Bearbeitungszeiten in existenzielle Notlagen geraten und wenn ja, wie sieht dieses aus?

 

Ein geregeltes Verfahren gibt es dazu nicht.

 

Machen die Antragstellerinnen/ Antragsteller die Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle auf ihre finanzielle Notlage aufmerksam, wird im Einzelfall umgehend geprüft, ob der Antrag auf Elterngeld vorgezogen werden kann (insbesondere Alleinerziehende oder Allein-/Geringverdiener).

 

 

 

Monika Herrmann

 

 

 

 
 

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