Drucksache - DS/1259/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist noch in diesem Jahr eine zentrale Anlaufstelle zur Umsetzung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) in Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten.
Begründung:
Auf Grund des § 1 Absatz 1 des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes vom 29. November 2013 (GVBI. S. 626) hat der Senat in seiner Beschlussempfehlung vom 30. April 2014 17 VzÄ zur Umsetzung zur Verfügung gestellt. (http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Haupt/vorgang/h17-1435.A-v.pdf )
Hierzu sollte eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden. Jedoch hat der Bezirk Mitte es abgelehnt eine zentrale Anlaufstelle zur Umsetzung der Zweckentfremdungsverordnung anzubieten. (http://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsnot-in-berlin-kein-zentrales-amt-gegen-ferienwohnungen/10047024.html ) Diese wird aber dringend benötigt.
Da die Zweckentfremdung in Friedrichshain-Kreuzberg eines der drängendsten Probleme darstellt, bietet sich die zentrale Anlaufstelle gerade in unserem Bezirk an. Durch eine zentrale Anlaufstelle können Personal, Kompetenzen und tägliche Erfahrungen bei der Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots gebündelt werden. Außerdem gehen viele Anbieter von Ferienwohnungen gerichtlich gegen Bescheide der Behörde vor, da ist juristischer Sachverstand nötig, juristisches Fachpersonal kann beschäftigt werden. Die Bekämpfung des ausufernden Angebots von Ferienwohnungen kann somit besser gelingen.
Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Antragstext in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0 (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden. Dies schließt kommerzielle Zwecke explizit mit ein.
BVV 27.08.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten,Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste (federführend)
SozBüD 11.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist noch in diesem Jahr eine zentrale Anlaufstelle zur Umsetzung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) in Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten.
BVV 24.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist noch in diesem Jahr eine zentrale Anlaufstelle zur Umsetzung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) in Friedrichshain-Kreuzberg einzurichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.11.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 03.12.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.
BVV 17.12.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin