Drucksache - DS/0982/IV  

 
 
Betreff: Schädigungen am Baudenkmal East Gallery
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Gerlich, RalfGerlich, Ralf
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Auf eine Anfrage der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus bezüglich Schädigungen am Baudenkmal East Gallery durch das Bauvorhaben des Investors Hinkel an der Mühlenstraße verwies Senator Müller auf die Zuständigkeit des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzber

Auf eine Anfrage der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus bezüglich Schädigungen am Baudenkmal East Gallery durch das Bauvorhaben des Investors Hinkel an der Mühlenstraße verwies Senator Müller auf die Zuständigkeit des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg als untere Denkmalschutzbehörde.

In diesem Kontext frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Bearbeitungsstand der durch die Senatsverwaltung dem Bezirk übergebenen Anzeige des Bündnisses "East Side Gallery retten!" zu Setzungsrissen bzw. andere andauernde Schädigungen im Bereich des Baudenkmals der ehemaligen Berliner Mauer in Folge des Bauvorhabens von Investor Hinkel an der Mühlenstraße hinter der East Side Gallery?
  2. Welche Schritte wurden unternommen, um Schäden vorzubeugen, ggf. erkannte Schädigungen zu beseitigen und sicherzustellen, dass auch dauerhaft vom Bauvorhaben auf dem Privatgrundstück keine nachteiligen Auswirkungen für das Baudenkmal East Side Gallery zu befürchten sind?

 

 

Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien                            Berlin, den 27.11.2013

Bezirksstadtrat                                                                                    3260

 

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1. Wie ist der Bearbeitungsstand der durch die Senatsverwaltung dem Bezirk übergebenen Anzeige des Bündnisses "East Side Gallery retten!" zu Setzungsrissen bzw. andere andauernde Schädigungen im Bereich des Baudenkmals der ehemaligen Berliner Mauer in Folge des Bauvorhabens von Investor Hinkel an der Mühlenstraße hinter der East Side Gallery?

 

Das Schreiben des Bündnisses zu Setzungsrissen und andauernde Schädigungen ist hier geprüft worden. Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde haben nicht zuletzt wegen des Schreibens den Zustand der Mauer von Mai 3013 bis heute mehrfach vor Ort begutachtet. Die letzte Begehung fand am 19.11.2013 statt.
Der Bauherr der Mühlenstraße 60 führt seit Beginn der Maßnahme ein Beweissicherungsverfahren durch. Die fortlaufenden geodätischen Kontrollmessungen aber auch die Inaugenscheinnahmen vor Ort haben bislang keine signifikanten Standsicherheitsprobleme oder besondere Gefährdungen der ESG erkennen lassen. Die anfangs beim Baugrubenaushub aufgetretenen Schäden im Gehwegbereich sind sachgerecht beseitigt worden. Des weiteren sind alle durch die Maßnahme ggf. verursachten Schäden an Betonteilen und am Putz sowie substantielle Veränderungen an den Malereien spätestens nach Abschluss des Bauvorhabens vollständig zu beseitigen (dies ist auch durch vertragliche Vereinbarung gesichert).

 

2. Welche Schritte wurden unternommen, um Schäden vorzubeugen, ggf. erkannte Schädigungen zu beseitigen und sicherzustellen, dass auch dauerhaft vom Bauvorhaben auf dem Privatgrundstück keine nachteiligen Auswirkungen für das Baudenkmal East Side Gallery zu befürchten sind?

 

Zusätzlich sind Anfang Oktober 2013 im Bereich des Bauvorhabens Gipsplomben an den Stoßfugen der Mauersegmente (rückwärtig) angebracht worden. Diese Plomben werden täglich überwacht, sodass auf möglicherweise auftretende Bauschäden im Zuge der Baumaßnahmen schnell reagiert werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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