Auszug - Clusterung der Liegenschaften im Bezirk - Grundstücke zur Daseinsvorsorge sichern  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
TOP: Ö 2
Gremien: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Schule, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 13.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/2109/IV Clusterung der Liegenschaften im Bezirk - Grundstücke zur Daseinsvorsorge sichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Schwarze, Julian
2. Weeger, Andreas
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BezStRin Frau Borkamp berichtet, dass im Zuge der transparenten Liegenschaftspolitik zwei Gremien eingeführt wurden.

Das erste Gremium, der Portfolioausschuss, setzt sich aus Mitgliedern von SenBJW, SenStadt, SenGes, Senatskanzlei (Kultur), SenFin und der Belegbezirk (der Bezirk, dessen Immobilie beraten wird) zusammen. Das zweite Gremium bespricht Konzeptverfahren.

 

Bei der Clusterung der Grundstücke gibt es vier Unterteilungen:

  • Grundstücke des Fachvermögens, die bei den jeweiligen Fachverwaltungen und Bezirken verbleiben, da sie für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben des Landes „betriebsnotwendig“ sind, bspw. für Betrieb einer Kita;
  • Grundstücke zur Daseinsvorsorge durch das Land, die als Vorsorgeflächen gehalten werden sollen, bspw. wenn die demografische Entwicklung künftigen Kitabedarf ausweist;
  • Grundstücke mit Verkaufsperspektive, die im Wege von Bieterverfahren oder durch Direktvergaben vergeben werden;
  • Grundstücke mit Entwicklungsperspektive, die mit Hilfe konzeptorientierter Entwicklungsverfahren vermarktet werden; für diese  Grundstücke besteht ein öffentliches Interesse bezüglich der künftigen Nutzung, das Land möchte die Eigentümerfunktion jedoch nicht selbst ausüben, sondern lediglich dienftige Nutzung mitbestimmen;

 

Wobei der Bezirk die Grundstücke nach drei Arten einteilt:

  • Grundstück gehört dem Bezirk und unterliegt der Fachnutzung (z.Bsp. Schule)
  • Grundstück gehört dem Bezirk und ist dem Finanzvermögen zugeordnet (z.Bsp. Prinzessinnengärten)
  • Grundstück liegt im Bezirk, gehört aber dem Land.

 

Wird ein Grundstück im Portfolioausschuss beraten gibt der Bezirk zunächst sein Votum ab. Stimmen alle Mitglieder zu, ist der Fall unstrittig. Stimmen nicht alle Mitglieder zu, handelt es sich um einen Dissensfall. Die BIM fertigt eine Immobilienwirtschaftliche Analyse (Lage, Größe, Marktwert, Sanierungsbedarfe) an und der Hauptausschuss entscheidet. Diese Situation wird zumeist bei Grundstücken im Finanzvermögen, also ohne Fachnutzung, erwartet, wenn der Bezirk kommunale Infrastrukturbedarfe hat und das Grundstück zur Daseinsvorsorge anmeldet. In diesen Fällen kann ein BVV-Beschluss zur Unterstützung hilfreich sein.

Grün- und Sportflächen, sowie Randstreifengrundstücke bis 30 qm werden nicht geclustert.

 

Auf Nachfrage führt BezStRin Frau Borkamp aus:

 

Das Bezirksamt hat mit den Fachvermögen angefangen hat. Parallel ist zu klären, welche Infrastrukturbedarfe im Bezirk bestehen und durch die wachsende Stadt benötigt werden. Hier ist zu klären, wo die Bedarfe am sinnvollsten angesiedelt werden und welche Flächen zur Verfügung stehen. Zunehmend wird auch über Mischnutzung nachgedacht. Letztendlich handelt es sich um einen Aushandlungsprozess im Bezirksamt.

 

Grünflächen können geclustert werden, wenn sie zur Daseinsvorsorge genutzt werden sollen.

 

Ad hoc Fälle entstehen, wenn SenStadt das will und werden sofort geclustert (Bsp. Franz-Künstler-Straße)

 

Auf den Einwand, dass mit der LiFo-Liste von 2012/13 ohnehin davon auszugehen sei, dass das Bezirksamt die Bedarfe prüfe und anmelde, erläutert BezStRin Frau Borkamp, dass bisher jedes Fachamt alleine auf die ihm bekannten Grundstücke geschaut habe. Das Bezirksamt will ein vergleichendes Monitoring (wo sind welche Bedarfe) und die wieder einführen und zugleich die verschiedenen Fördertöpfe einbeziehen, damit an einer Stelle alles zusammen läuft.

 

Auf die Frage nach der Infrastruktur Bedarfsanalyse, erklärt BezStRin Frau Borkamp, dass die Ergebnisse bezirksintern vorlägen. Da die Studie jedoch aus Mitteln der SenStadt finanziert wurde, wurden auch deren Berechnungsparameter zugrunde gelegt. Diese weichen deutlich von den Parametern anderer Verwaltungen (z.Bsp. SenBJW) ab. Daher befindet sich die Studie noch in Überarbeitung und wird voraussichtlich im Mai vorgestellt.

 

Auf weitere Nachfragen wird ausgeführt, dass die Clusterung ein längerer Prozess sei und dass auch die Debatte über mögliche Aufstockungen begonnen habe.

 

Als Verfahren zur Clusterung ist im Bezirksamt folgende Reihenfolge abgestimmt:

a)      Fachvermögen (der Bezirksamtsbeschluss wird der BVV sodann zur Kenntnis geben)

b)      Finanzvermögen

c)      Flächen die im Bezirk, aber nicht im bezirklichen Vermögen sind.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung CDU), den Antrag in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen der sogenannten „Transparenten Liegenschaftspolitik“ des Landes Berlins erfolgt die Clusterung aller Liegenschaften im Bezirk durch den vom Senat dafür eingerichteten neuen Portfolioausschuss.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge dieser Clusterung die folgenden Grundstücke für die Daseinsvorsorge z.B. für Kitas, Spielplätze, Grünflächen oder Erweiterungsbauten für Schulen etc. gesichert werden können:

 

  • Admiralstraße 14
  • Blücherplatz (Grünfläche AGB als Erweiterungsfläche für Landeszentralbibliothek)
  • Kreutziger Straße 22
  • Lasdehner Straße 22
  • Luckenwalder Straße 7
  • Obentrautstraße 31
  • Oderstraße 29-31

 

 

 
 

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