Auszug - Clusterung der Liegenschaften im Bezirk - Grundstücke zur Daseinsvorsorge sichern
BezStRin Frau Borkamp berichtet, dass im Zuge der transparenten Liegenschaftspolitik zwei Gremien eingeführt wurden. Das erste Gremium, der Portfolioausschuss, setzt sich aus Mitgliedern von SenBJW, SenStadt, SenGes, Senatskanzlei (Kultur), SenFin und der Belegbezirk (der Bezirk, dessen Immobilie beraten wird) zusammen. Das zweite Gremium bespricht Konzeptverfahren.
Bei der Clusterung der Grundstücke gibt es vier Unterteilungen:
Wobei der Bezirk die Grundstücke nach drei Arten einteilt:
Wird ein Grundstück im Portfolioausschuss beraten gibt der Bezirk zunächst sein Votum ab. Stimmen alle Mitglieder zu, ist der Fall unstrittig. Stimmen nicht alle Mitglieder zu, handelt es sich um einen Dissensfall. Die BIM fertigt eine Immobilienwirtschaftliche Analyse (Lage, Größe, Marktwert, Sanierungsbedarfe) an und der Hauptausschuss entscheidet. Diese Situation wird zumeist bei Grundstücken im Finanzvermögen, also ohne Fachnutzung, erwartet, wenn der Bezirk kommunale Infrastrukturbedarfe hat und das Grundstück zur Daseinsvorsorge anmeldet. In diesen Fällen kann ein BVV-Beschluss zur Unterstützung hilfreich sein. Grün- und Sportflächen, sowie Randstreifengrundstücke bis 30 qm werden nicht geclustert.
Auf Nachfrage führt BezStRin Frau Borkamp aus:
Das Bezirksamt hat mit den Fachvermögen angefangen hat. Parallel ist zu klären, welche Infrastrukturbedarfe im Bezirk bestehen und durch die wachsende Stadt benötigt werden. Hier ist zu klären, wo die Bedarfe am sinnvollsten angesiedelt werden und welche Flächen zur Verfügung stehen. Zunehmend wird auch über Mischnutzung nachgedacht. Letztendlich handelt es sich um einen Aushandlungsprozess im Bezirksamt.
Grünflächen können geclustert werden, wenn sie zur Daseinsvorsorge genutzt werden sollen.
Ad hoc Fälle entstehen, wenn SenStadt das will und werden sofort geclustert (Bsp. Franz-Künstler-Straße)
Auf den Einwand, dass mit der LiFo-Liste von 2012/13 ohnehin davon auszugehen sei, dass das Bezirksamt die Bedarfe prüfe und anmelde, erläutert BezStRin Frau Borkamp, dass bisher jedes Fachamt alleine auf die ihm bekannten Grundstücke geschaut habe. Das Bezirksamt will ein vergleichendes Monitoring (wo sind welche Bedarfe) und die wieder einführen und zugleich die verschiedenen Fördertöpfe einbeziehen, damit an einer Stelle alles zusammen läuft.
Auf die Frage nach der Infrastruktur Bedarfsanalyse, erklärt BezStRin Frau Borkamp, dass die Ergebnisse bezirksintern vorlägen. Da die Studie jedoch aus Mitteln der SenStadt finanziert wurde, wurden auch deren Berechnungsparameter zugrunde gelegt. Diese weichen deutlich von den Parametern anderer Verwaltungen (z.Bsp. SenBJW) ab. Daher befindet sich die Studie noch in Überarbeitung und wird voraussichtlich im Mai vorgestellt.
Auf weitere Nachfragen wird ausgeführt, dass die Clusterung ein längerer Prozess sei und dass auch die Debatte über mögliche Aufstockungen begonnen habe.
Als Verfahren zur Clusterung ist im Bezirksamt folgende Reihenfolge abgestimmt: a) Fachvermögen (der Bezirksamtsbeschluss wird der BVV sodann zur Kenntnis geben) b) Finanzvermögen c) Flächen die im Bezirk, aber nicht im bezirklichen Vermögen sind.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung CDU), den Antrag in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Rahmen der sogenannten „Transparenten Liegenschaftspolitik“ des Landes Berlins erfolgt die Clusterung aller Liegenschaften im Bezirk durch den vom Senat dafür eingerichteten neuen Portfolioausschuss.
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge dieser Clusterung die folgenden Grundstücke für die Daseinsvorsorge – z.B. für Kitas, Spielplätze, Grünflächen oder Erweiterungsbauten für Schulen etc. – gesichert werden können:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin