Auszug - Kein Verdichtungsprogramm der WBM in Friedrichshain-West ohne Transparenz und Beteiligung! Pläne der WBM müssen öffentlicher Überprüfung unterzogen werden.
BezStR Herr Panhoff berichtet, dass die WBM nach §25 VwVfG verpflichtet ist die Öffentlichkeit zu informieren, wenn ausreichend Informationen vorhanden sind. Manche der Standorte werden auch vom Bezirksamt kritisch gesehen. Der Plan sei eher eine Potentialstudie und man müsse sehen, was wirklich umgesetzt werde.
Herr Ernst berichtet, dass Wohnfolgeeinrichtungen auch betrachtet würden.
Aus Teilen des Ausschusses wird die Anfrage gem. §34 BauGB kritisch gesehen und eine "Salamitaktik" befürchtet.
Der Änderungsantrag der SPD wird von den Antragstellern übernommen. Die Fraktionen der SPD und B'90/Die Grünen treten dem Antrag bei.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, bei Enthaltung CDU, den geänderten Antrag anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
... Gegebenenfalls hat das Bezirksamt die Bürger*innen-beteiligung in eigener Verantwortung bzw. gemeinsam mit SenStadt zu organisieren, und dies unabhängig davon, ob sich die Zulässigkeit der Bauvorhaben nach Bauplanungsrecht oder nach § 34 BauGB richtet. Folgende Kriterien sollten für die Bewertung und Veränderung der Planungen von entscheidender Bedeutung sein: - Die WBM soll mindestens ? der geplanten Wohnungen mit öffentlicher Förderung - .
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