Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit der GEWOBAG unverzüglich in das Vorkaufsrecht für die Wrangelstraße 21 einzutreten.
Sollte sich die Rechtauffassung durchsetzen, dass ein Preis oberhalb des Verkehrswertes zu zahlen sei, wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechende Differenz bis zu maximal 1,3 Mio. Euro zu finanzieren.
In diesem Fall soll das Bezirksamt gegenüber dem künftigen Senat die entsprechende Summe zurückverlangen bzw. eine Basiskorrektur verhandeln.
Begründung:
Aufgrund des Ablaufs der Frist ist kein anderes Vorgehen möglich, um das politisch gewollte Vorkaufsrecht wahrzunehmen.
BVV 28.11.2016
ÄA SPD von Antragstellern übernommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit der GEWOBAG unverzüglich in das Vorkaufsrecht für die Wrangelstraße 21 zum Verkehrswert einzutreten.
Sollte sich die Rechtauffassung durchsetzen, dass ein Preis oberhalb des Verkehrswertes zu zahlen sei, wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechende Differenz bis zu maximal 1,3 Mio. Euro zu finanzieren.
In diesem Fall soll das Bezirksamt gegenüber dem künftigen Senat die entsprechende Summe zurückverlangen bzw. eine Basiskorrektur verhandeln.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.08.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 02.09.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 01.10.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.