Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mo, 28.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Begrüßung durch den Alterspräsidenten      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3     Wahl der Mitglieder des Vorstands der Bezirksverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Wahl der Vorsteherin / des Vorstehers      
Ö 3.1.1  
Wahl der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0007/V  
Ö 3.1.2     Wahl des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0012/V  
Ö 3.2  
Wahl der stellv. Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0009/V  
Ö 3.3  
Wahl von Schriftführer*innen der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0008/V  
Ö 3.4  
Wahl einer Schriftführerin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0010/V  
Ö 3.5  
Wahl einer Schriftführerin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0005/V  
Ö 4  
Bildung des Ältestenrates  
DS/0002/V  
Ö 5  
Geschäftsordnungsausschuss  
DS/0003/V  
Ö 6  
Sitzungstermine der BVV  
DS/0004/V  
Ö 7  
Solidarität mit Irmela Mensah-Schramm  
DS/0006/V  
Ö 8  
Bebauungsplan statt Bauantrag – WBM soll demokratische Beschlüsse der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg achten  
DS/0011/V  
Ö 9  
Nachverdichtung in Friedrichshain-West – Kein Bau vor Beginn des Bebauungsplanverfahrens  
DS/0014/V  
Ö 10  
Vorkaufsrecht Wrangelstraße 21  
Enthält Anlagen
DS/0013/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit der GEWOBAG unverzüglich in das Vorkaufsrecht für die Wrangelstraße 21 einzutreten.

 

Sollte sich die Rechtauffassung durchsetzen, dass ein Preis oberhalb des Verkehrswertes zu zahlen sei, wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechende Differenz bis zu maximal 1,3 Mio. Euro zu finanzieren.

 

In diesem Fall soll das Bezirksamt gegenüber dem künftigen Senat die entsprechende Summe zurückverlangen bzw. eine Basiskorrektur verhandeln.

 

Begründung:

Aufgrund des Ablaufs der Frist ist kein anderes Vorgehen möglich, um das politisch gewollte Vorkaufsrecht wahrzunehmen.

 

 

BVV 28.11.2016

ÄA SPD von Antragstellern übernommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit der GEWOBAG unverzüglich in das Vorkaufsrecht für die Wrangelstraße 21 zum Verkehrswert einzutreten.

 

Sollte sich die Rechtauffassung durchsetzen, dass ein Preis oberhalb des Verkehrswertes zu zahlen sei, wird das Bezirksamt aufgefordert, die entsprechende Differenz bis zu maximal 1,3 Mio. Euro zu finanzieren.

 

In diesem Fall soll das Bezirksamt gegenüber dem künftigen Senat die entsprechende Summe zurückverlangen bzw. eine Basiskorrektur verhandeln.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 02.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

   
    28.11.2016 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    02.09.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    Ö 25 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    01.10.2020 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
               
 
 

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