Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 04.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 06.04. und 20.04.2016      
Ö 3  
MUF- und Containerstandorte im Bezirk      
Ö 4  
Qualifizierte Fachkraft für die Bauordnungen  
Enthält Anlagen
DS/0919/IV  
Ö 5  
Ausweitung der Milieuschutzgebiete im Bezirk
Enthält Anlagen
DS/1906/IV  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu untersuchen, wo Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) bestehen und gegebenenfalls die dann notwendigen Vorarbeiten in Auftrag zu geben.

 

In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt auf den Senat zugehen, damit er die u.a. am 04.03.2015 von Senator Geisel im Bauausschuss gemachte Zusage, sowohl finanzielle Mittel für die notwendigen Voruntersuchungen, als auch zusätzliches Personal zur Umsetzung des Genehmigungsvorbehalts bei Umwandlung in Eigentumswohnungen in entsprechendes Handeln umsetzt.

 

Der BVV ist dazu im Februar 2016 berichten.

 

Begründung:

Angesichts des Mangels an preiswertem Wohnraum im Bezirk sowie angesichts der hohen Anzahl an Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, existiert im Bezirk ein hoher Verdrängungsdruck von einkommensschwachen Haushalten. Daher gilt es, die dem Bezirk zur Verfügung stehenden Instrumente vollumfänglich zu nutzen, um steuernd auf die Wohnsituation der Bevölkerung und damit auch auf die Struktur im Bezirk Einfluss zu nehmen. Insbesondere für Friedrichshain ist dringender Handlungsbedarf angesagt. Laut Grundstücksbericht 2014/2015 fanden hier die meisten Umwandlungen in Berlin statt.

 

Die sogenannte Milieuschutzverordnung bietet bekanntlich ein Instrument, um strukturelle Veränderungen im Wohnungsbestand mit Preis treibender Wirkung zu dämpfen.

 

Dies gilt insbesondere seit der Senat eine Umwandlungsverordnung erlassen hat, die die Umwandlung in Milieuschutzgebiete unter Genehmigungsvorbehalt stellt. Der Bezirk sollte daher, auch auf der Grundlage entsprechender neuer Handlungsglichkeiten durch eine veränderte Senatspolitik, möglichst umfassend von seinem Recht Gebrauch machen, entsprechende Satzungen zu erlassen.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

StadtQM 18.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu untersuchen, wo Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) bestehen und gegebenenfalls die dann notwendigen Vorarbeiten in Auftrag zu geben.

 

In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt auf den Senat zugehen, damit er die u.a. am 04.03.2015 von Senator Geisel im Bauausschuss gemachte Zusage, sowohl finanzielle Mittel für die notwendigen Voruntersuchungen, als auch zusätzliches Personal zur Umsetzung des Genehmigungsvorbehalts bei Umwandlung in Eigentumswohnungen in entsprechendes Handeln umsetzt.

 

Der BVV ist dazu im Februar 2016 berichten.

 

 

BVV 25.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: (gemäß ÄA DS/1906-01/IV)

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu untersuchen, wo Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) bestehen und gegebenenfalls die dann notwendigen Vorarbeiten in Auftrag zu geben.

 

Vorrangig sollen folgende Gebiete betrachtet werden:

-          dwestliches Kreuzberger Gebiet zwischen Yorckstr., Bezirksgrenze, Katzbachstr., Kreuzbergstr., Mehringdamm, Hagelberger Str., Großbeerenstr.

-          dliche Friedrichstadt außer das Sanierungsgebiet und um das Postscheckamt.

-          Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Samariterviertel

-          Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Traveplatz - Ostkreuz

-          Die Ausweitung des Erhaltungsgebiets Boxhagener Platz an das Gebiet Traveplatz-Ostkreuz

-          Das ausgelaufene Sanierungsgebiet Warschauer Str.

-          Rudolfkiez zwischen Stralauer Allee und Bahntrassen

 

In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt auf den Senat zugehen, damit er die u.a. am

04.03.2015 von Senator Geisel im Bauausschuss gemachte Zusage, sowohl finanzielle Mittel für die notwendigen Voruntersuchungen, als auch zusätzliches Personal zur Umsetzung des Genehmigungsvorbehalts bei Umwandlung in Eigentumswohnungen in entsprechendes Handeln umsetzt.

 

Der BVV ist dazu im Februar 2016 berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 04.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    28.10.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.73 - überwiesen
   
   
    25.11.2015 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.6.1 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    04.05.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    25.05.2016 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.35 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 6  
Denkmalschutz im Rahmen des B-Plan Verfahrens 2-50 für das Grundstück Fidicinstr. 3/2, Schwiebusser Str. 14, 16 prüfen  
Enthält Anlagen
DS/2160/IV  
Ö 7  
Bauanträge - offen      
Ö 8  
Bauanträge - Listen vom 25.04. und 02.05.2016 -      
Ö 9  
optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 10  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 11  
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