Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor der Vergabe von Gutachten die entsprechenden Fach-ausschüsse in Kenntnis zu setzen. Die entsprechenden Titel im Haushalt sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Davon ausgenommen sind gesetzlich notwendige Gutachten, wie z.B. Untersuchungen nach § 172 BauGB.
Begründung:
Das im Betreff genannte Gutachten hat keine neuen Erkenntnisse gegenüber den Aussagen der Verkehrsplaner gebracht. Die im Ausschuss genannte Begründung für die Beauftragung war, dass einige im Ausschuss die Ausführungen der Verkehrsplaner nicht gefiel. Dies ist etwas schwach als Begründung für die Ausgabe von 26.000 ? um festzustellen, dass wenn man eine Straße sperrt, sich der Verkehr ohne flankierende Maßnahmen in die umliegenden verlagert. Bei einer derartigen Vergabepraxis wird die Beteiligung der BVV notwendig.
BVV 28.10.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien,
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)
UVKI 02.12.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor der Vergabe von Gutachten, die 5.000 ? überschreiten, die entsprechenden Fachausschüsse in Kenntnis zu setzen. Die entsprechenden Titel im Haushalt sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Davon ausgenommen sind gesetzlich notwendige Gutachten, wie z.B. Untersuchungen nach § 172 BauGB.
PHI 15.12.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor der Vergabe von Gutachten, die 5.000 ? überschreiten, die entsprechenden Fachausschüsse in Kenntnis zu setzen. Davon ausgenommen sind gesetzlich notwendige Gutachten, wie z.B. Untersuchungen nach § 172 BauGB.
BVV 16.12.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, vor der Vergabe von Gutachten, die 5.000 ? überschreiten, die entsprechenden Fachausschüsse in Kenntnis zu setzen. Davon ausgenommen sind gesetzlich notwendige Gutachten, wie z.B. Untersuchungen nach § 172 BauGB.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.04.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)
StadtQM 01.06.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 22.06.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.