Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Grundstück an der Alten Jakobstr./Franz-Künstler-Str. mit Beteiligung der Bürger*innen zu entwickeln.
Dabei sollen die Grundstücke von Bezirk und Liegenschaftsfond gemeinsam entwickelt werden. Durch Grundstückstausch mit der GSW kann der Bezirk die Erschließung des Areals sichern. Außerdem soll das Grundstück an die zukünftigen Entwickler*innen oder Nutzer*innen vornehmlich in Erbbaupacht vergeben werden.
Die Nutzung des Grundstückes soll in einem Konzeptverfahren vergeben werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass die zukünftige Nutzung die Bedarfe im Kiez abdeckt. Der Ausbau der sozialen Infrastruktur, wie z.B. einer Kita, ist hier möglich und nötig.
Im Einklang mit der Beschlusslage der BVV könnte folgende Nutzungsmischung Grundlage des Konzeptverfahrens sein:
- Wohnen, das bezahlbar für alle ist,
- Wohnprojekte für Flüchtlinge - jenseits von Massenunterkünften und Behelfswohnungen
- Wohnfolgeeinrichtungen (Kitas, Jugendfreizeitstätten, Grünflächen)
- Generationenwohnen und hoher Anteil barrierefreier Wohnungen
- Treffpunkte für die Nachbar*innen (Kiezzentrum)
Begründung:
Bis vor wenigen Jahren mietete die Schreberjugend das Grundstück und betrieb ein Hostel in den Baracken. Aufgrund brandschutzrechtlicher Bestimmungen und fehlender Investitionsmittel war ein Weiterbetrieb durch die Schreberjugend leider nicht mehr möglich.
Das Bezirksamt hat angeregt, die dringend benötigten Flüchtlingsunterkünfte - nach Ertüchtigung der Häuser durch das zuständige LaGeSo - zu schaffen. Passiert ist nichts.
In der Annahme, dass das LaGeSo kein Interesse an dem Grundstück hat, sollte es nun mit und für den Kreuzberger Kiez entwickelt werden. Schließlich bietet ein Grundstück in öffentlicher Hand, die Möglichkeit, hier auch einen Mehrwert für die Berliner*innen zu schaffen, da es nicht dem enormen Verwertungsdruck unterliegt. Zu berücksichtigen sind die konkreten Bedarfe im Kiez, wie zB fehlende Kitaplätze.
BVV 29.04.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten,
Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit,
Ausschuss für Kultur und Bildung,
Ausschuss für Gesundheit und Inklusion,
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (federführend)
StadtQM 17.06.2015
Änderung durch Antragsteller:
Betr. Entwicklungsperspektive für „Ex-Schreberjugend-Hostel“ Alte Jakobstr./Franz-Künstler-Str. – Mehrwert für den Kiez auf öffentlichem Grundstück!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Grundstück an der Alten Jakobstr./Franz-Künstler-Str. mit Beteiligung der Bürger*innen zu entwickeln.
Dabei sollen die Grundstücke von Bezirk und Liegenschaftsfond gemeinsam entwickelt werden. Durch Grundstückstausch mit der GSW kann der Bezirk die Erschließung des Areals sichern. Außerdem soll das Grundstück an die zukünftigen Entwickler*innen oder Nutzer*innen vornehmlich in Erbbaupacht vergeben werden.
Hier ist zu berücksichtigen, dass die zukünftige Nutzung die Bedarfe im Kiez abdeckt. Der Ausbau der sozialen Infrastruktur, wie z.B. einer Kita, ist hier möglich und nötig.
Im Einklang mit der Beschlusslage der BVV könnte folgende Nutzungsmischung Grundlage für die Entwicklung sein:
- Wohnen, das bezahlbar für alle ist,
- Wohnprojekte für Flüchtlinge - jenseits von Massenunterkünften und Behelfswohnungen
- Wohnfolgeeinrichtungen (Kitas, Jugendfreizeitstätten, Grünflächen)
- Neue Wohnformen, wie z.B. Generationenwohnen und hoher Anteil barrierefreier Wohnungen
- Treffpunkte für die Nachbar*innen (Kiezzentrum) und kulturell nutzbare Flächen
- Kleinteilige Gewerbeflächen für die kieznahe Versorgung
UVKI 01.07.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Grundstück an der Alten Jakobstr./Franz-Künstler-Str. mit Beteiligung der Bürger*innen zu entwickeln.
Dabei sollen die Grundstücke von Bezirk und Liegenschaftsfond gemeinsam entwickelt werden. Durch Grundstückstausch mit der GSW kann der Bezirk die Erschließung des Areals sichern. Außerdem soll das Grundstück an die zukünftigen Entwickler*innen oder Nutzer*innen vornehmlich in Erbbaupacht vergeben werden.
Hier ist zu berücksichtigen, dass die zukünftige Nutzung die Bedarfe im Kiez abdeckt. Der Ausbau der sozialen Infrastruktur, wie z.B. einer Kita, ist hier möglich und nötig.
Im Einklang mit der Beschlusslage der BVV könnte folgende Nutzungsmischung Grundlage für die Entwicklung sein:
- Wohnen, das bezahlbar für alle ist,
- Wohnprojekte für Flüchtlinge - jenseits von Massenunterkünften und Behelfswohnungen
- Wohnfolgeeinrichtungen (Kitas, Jugendfreizeitstätten, Grünflächen)
- Neue Wohnformen, wie z.B. Generationenwohnen und hoher Anteil barrierefreier Wohnungen
- Treffpunkte für die Nachbar*innen (Kiezzentrum) und kulturell nutzbare Flächen
- Kleinteilige Gewerbeflächen für die kieznahe Versorgung
BVV 15.07.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Grundstück an der Alten Jakobstr./Franz-Künstler-Str. mit Beteiligung der Bürger*innen zu entwickeln.
Dabei sollen die Grundstücke von Bezirk und Liegenschaftsfond gemeinsam entwickelt werden. Durch Grundstückstausch mit der GSW kann der Bezirk die Erschließung des Areals sichern. Außerdem soll das Grundstück an die zukünftigen Entwickler*innen oder Nutzer*innen vornehmlich in Erbbaupacht vergeben werden.
Hier ist zu berücksichtigen, dass die zukünftige Nutzung die Bedarfe im Kiez abdeckt. Der Ausbau der sozialen Infrastruktur, wie z.B. einer Kita, ist hier möglich und nötig.
Im Einklang mit der Beschlusslage der BVV könnte folgende Nutzungsmischung Grundlage für die Entwicklung sein:
- Wohnen, das bezahlbar für alle ist,
- Wohnprojekte für Flüchtlinge - jenseits von Massenunterkünften und Behelfswohnungen
- Wohnfolgeeinrichtungen (Kitas, Jugendfreizeitstätten, Grünflächen)
- Neue Wohnformen, wie z.B. Generationenwohnen und hoher Anteil barrierefreier Wohnungen
- Treffpunkte für die Nachbar*innen (Kiezzentrum) und kulturell nutzbare Flächen
- Kleinteilige Gewerbeflächen für die kieznahe Versorgung