Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg bekennt sich zur Inklusion. Das Dilemma um die Schulassistenz muss beendet werden.
Es muss eine Änderung im Hinblick auf die verwendete Begrifflichkeit im Zusammenhang mit dem Thema in "Schulassistenz" erfolgen.
Im Zuge der inklusiven Schulentwicklung müssen die Aufgaben von Schulassistenz neu definiert werden, auch unter Einbeziehung von Fachleuten aus der Praxis.
Das Kind als Individuum muss im Fokus stehen sowie dessen konkreter Bedarf.
Die Deckelung des Budgets muss abgeschafft werden, stattdessen muss der tatsächlich vorhandene Bedarf gedeckt werden.
Für die Schulassistenz-Träger muss eine Vertragsanpassung in Bezug auf angewandte Tarifverträge ermöglicht werden, so dass auch die Träger den TVL anwenden können (auch vor Auslaufen von Verträgen zum 31.12.2012).
Es muss Transparenz hergestellt werden.
Es muss eine Einbeziehung der Eltern in das Verfahren als gleichberechtigte Partner erfolgen.
Jegliche Quotierung im Rahmen einer Bewilligung von Schulassistenz (z.B. 10 % an Förderzentren oder für Kinder mit emotionalem und sozialem Förderbedarf) muss abgeschafft werden.
Die Koppelung von Schulassistenz an bereits bewilligte Jugendhilfemaßnahmen für seelisch behinderte Kinder nach § 35a SGB VII muss abgeschafft werden.
Durch jetzt investierte finanzielle Mittel können in Zukunft Hilfemaßnahmen vermieden und Folgekosten gespart werden.
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich hinsichtlich der Umsetzung der o.g. Punkte gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung einzusetzen.
Die Behindertenbeauftragte wird beauftragt, diese Punkte im Landesbehindertenbeirat einzubringen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.02.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Ausschuss für Gesundheit und Inklusion,
Ausschuss für Schule (federführend)
Schule 09.03.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
16.03.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.