Drucksache - DS/0846/IV  

 
 
Betreff: Rechtssichere freie Lizenzierung von Datenbankwerken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVorsteherin
Verfasser:Just, FelixJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
18.09.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Vorberatung
26.09.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.10.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Beratung ff
11.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.02.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0846/IV  
Anlage zur VzK DS/0846/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei zukünftigen Einstellungen von Mitarbeitern darauf zu achten, dass eine offene Lizenzierung von durch den Mitarbeiter erstellten Werken rechtssicher möglich ist. Als eine offene Lizenz gilt hier eine Lizenz, die den Kriterien der opendefinition.org genügt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Werke nach § 4 UrhG (Sammelwerke und Datenbanken) einfach und rechtssicher frei lizenziert veröffentlicht werden können, ohne dass für jedes einzelne Werk die Zustimmung des Urhebers nach § 35 UrhG eingeholt werden muss.

 

Begründung:

 

Der Bezirk Xhain bekennt sich zu Open Data. Open Data beinhaltet die freie Lizenzierung von Verwaltungsdaten. Die Lizenzierung hängt in Deutschland in starkem Maße am Urheber. Dies gilt auch für Urheber in Angestelltenverhältnissen. Insbesondere muss der Urheber Weiterlizenzierungen zustimmen. Ohne genauere vertragliche Regelung kann es passieren, dass der Bezirk für jeden Datensatz, der unter eine freie Lizenz gestellt werden soll, die Zustimmung desjenigen Verwaltungsmitarbeiters einholen muss, der den Datensatz erzeugt hat. Dies ist mit bürokratischem Aufwand verbunden. Durch eine vorausschauende Regelung in Arbeitsverträgen kann dieser Aufwand vermieden und Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden.

 

 

BVV 18.09.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.

 

 

Tra 26.09.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei zukünftigen Einstellungen von Mitarbeitern darauf zu achten, dass eine offene Lizenzierung von durch den Mitarbeiter erstellten Werken rechtssicher möglich ist. Als eine offene Lizenz gilt hier eine Lizenz, die den Kriterien der opendefinition.org genügt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Werke nach § 4 UrhG (Sammelwerke und Datenbanken) einfach und rechtssicher frei lizenziert veröffentlicht werden können, ohne dass für jedes einzelne Werk die Zustimmung des Urhebers nach § 35 UrhG eingeholt werden muss.

 

 

BVV 23.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei zukünftigen Einstellungen von Mitarbeitern darauf zu achten, dass eine offene Lizenzierung von durch den Mitarbeiter erstellten Werken rechtssicher möglich ist. Als eine offene Lizenz gilt hier eine Lizenz, die den Kriterien der opendefinition.org genügt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Werke nach § 4 UrhG (Sammelwerke und Datenbanken) einfach und rechtssicher frei lizenziert veröffentlicht werden können, ohne dass für jedes einzelne Werk die Zustimmung des Urhebers nach § 35 UrhG eingeholt werden muss.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.01.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung

 

 

Tra 11.02.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

BVV 24.02.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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