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Drucksache - DS/0445/IV
1. Wie ist der Stand der Zusammenführung beider Grundschulen? 2. Welche Zeitschiene ist in dem Prozess vorgesehen? 3. Welche Aussagen können zu den Liegenschaften der Standorte nach einer möglichen Zusammenlegung getroffen werden?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 10.2012 Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat
Sehr geehrte Frau Sommer-Wetter,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie ist der Stand der Zusammenführung beider Grundschulen?
Wie im Schulentwicklungsplan 2012-2016 beschrieben, wurde der Prozess zur notwendigen Schulnetzveränderungen noch vor den Sommerferien begonnen.
Nach einem Gespräch mit beiden Schulleitern, dem Schul- und Sportamt und der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin fanden im September 2012 zwei Runden der Lenkungsgruppe (mit paritätischer Besetzung mit Vertretern beider Schulen) dieses Prozesses statt. Am 23.10.2012 fand eine dritte Sitzung der Lenkungsgruppe statt. Diese Sitzungen werden durch externe Schulentwicklungsberater moderiert.
Folgende Zielstellung besteht:
- Veränderung des bisherigen Doppelstandortes zu einer künftig vierzügigen Grund- schule - Anpassung des Einschulungsbereiches an den künftigen Raumbestand - Rechnerisch werden für 4 Züge Grundschule nur die zwei Stammgebäude benötigt - Damit wäre theoretisch die Abgabe des Haus I (Freizeitgebäude Nürtingen- Grundschule) und des Haus II (Freizeitgebäude e.o.plauen-Grundschule) möglich
Aktuell wird die Vorgehensweise und Wahl des Verfahrens – Aufhebung oder Zusammenlegung – gemeinsam erörtert und ist im weiteren Verlauf abzuwägen.
Das Bezirksamt begleitet diesen Prozess, der in einem Bezirksamtsbeschluss münden wird. Das Bezirksamt wirkt in der derzeitigen „Findungsphase“ darauf hin, dass ein Zusammenlegungsverfahren angewendet wird, bei dem beide Schulen sich als gleichberechtigte Partner verstehen und den anstehenden Schulveränderungsprozess auf gleicher Augenhöhe vollziehen.
Ein Zusammenlegungsverfahren ist zudem angezeigt, weil es sich um Schulen handelt, die schulinhaltlich-organisatorisch unterschiedlich aufgestellt sind. Es gilt daher um so mehr, dass insbesondere folgende Themen gemeinsam in diesem Veränderungsprozess geklärt werden:
· Offener Ganztagsbetrieb / Gebundener Ganztagsbetrieb · Schulprogrammschwerpunkte / Montessorieangebot · Jahrgangsübergreifender Unterricht / homogener Einrichtung der Klassen · Umsetzung Inklusion
Die vom Bezirksamt nicht unterstützte Aufhebung einer der beiden Schulen würde dazu führen, dass ein bisheriges Schulangebot komplett entfällt.
2. Welche Zeitschiene ist in dem Prozess vorgesehen?
Wichtig hierbei ist die frühzeitige Information und Beteiligung der Schulöffentlichkeit.
Die Information des Schulausschusses erfolgt durch das Bezirksamt in der nächsten Sitzung. Über den fortdauernden Prozess wird der Schulausschuss kontinuierlich informiert.
Die Beteiligung schulischer Gremien ist folgendermaßen geplant:
Die Anhörung der Schulkonferenzen beider Schulen wird voraussichtlich im November/Dezember 2012 stattfinden.
Die Anhörung des Bezirksschulbeirats erfolgt voraussichtlich im Dezember 2012 / Januar 2013.
Die Beschlussfassung durch das Bezirksamt sowie die Kenntnisnahme durch die BVV sind für das 1. Quartal 2013 geplant.
Der Termin für die Einholung der Genehmigung von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Schulnetzveränderung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2013 liegen.
Die Anmeldungen der Schulanfänger zum Schuljahresbeginn 2014/15 wird im Oktober 2013 für den neuen vierzügigen Standort erfolgen.
3. Welche Aussagen können zu den Liegenschaften der Standorte nach einer möglichen Zusammenlegung getroffen werden?
Das Bezirksamt wird parallel zum Schulnetzveränderungsprozess prüfen, inwieweit die Schulgebäude im Hinblick auf die Raumbedarfe der neuen Schulform optimal vorhanden sind und genutzt werden können.
Dazu erfolgte auf der Grundlage der Raumpläne die Gegenüberstellung der derzeitigen Raumbestandes mit dem künftigen Raumbedarf einer vierzügigen inklusiven Grundschule, nach geltendem Musterraumprogramm.
Im Ergebnis einer Gegenüberstellung, kann davon ausgegangen werden, dass in der Summe beider Gebäude eine mehr als ausreichende Kapazität vorhanden sein wird, den neuen Schultypus unterzubringen.
Infolgedessen wird eine Abgabe von zwei Gebäudeteilen (Haus 1 und Haus 2) aus dem Schulfachvermögen angestrebt.
Am Schulstandort bestehen jedoch keine behindertengerechten Standards, d.h. keine Aufzüge, Behindertentoiletten und behindertengerechte Zugänglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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